3 Verfassungsschutzbericht 2017, Seite 53.
4 Verfassungsschutzbericht 2017, Seite 56.
5 Verfassungsschutzbericht 2018, Seite 29.
6 Verfassungsschutzbericht 2018, Seite 29.
7 Verfassungsschutzbericht 2018, Seite 29.
8 Verfassungsschutzbericht 2018, Seite 30.
9 Vgl zB VfSlg 18114/2002.
10 VfSlg 12646/1991.
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Entschließungsantrag
des Abgeordneten Peter Pilz, Karl Mahrer, Hans-Jörg Jenewein, Kolleginnen und Kollegen
betreffend „BVT, Extremismus und behördliche Auflösung von ATIB- und Millî Görüş-Vereinen“
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 9: „Antrag der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausreichende Ressourcen im BVT zum Schutz gegen Rechtsextremismus (704/A(E))“ in der 89. Sitzung des Nationalrates, XXVI. GP, am 25. September 2019
Begründung
Die „ATIB Union – Türkische-islamische Union für kulturelle und soziale Zusammenarbeit in Österreich“ (ZVR-Zahl: 657301787) ist ein bundesweiter Dachverband, dem über 60 türkische Vereine angehören.1
Seit 2017 gibt es Hinweise, dass der türkische Dachverband ATIB über die staatliche Religionsbehörde Diyanet und über die türkischen Religionsattachées in Wien und Salzburg unter der direkten Kontrolle der türkischen AKP, der Partei des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan, steht. Bereits damals wurde die österreichische Staatsanwaltschaft über eine Sachverhaltsdarstellung darauf aufmerksam gemacht, dass die ATIB im Auftrag der türkischen Religionsbehörde Diyanet systematisch Informationen über regimekritische Personen in Österreich sammelt.2 Im Zuge dieser Bespitzelungen soll ATIB auch Maßnahmen ergreifen, um den Einfluss regimekritischer Personen in Österreich zu minimieren.
Mit der gezielten Bespitzelung von Personen auf österreichischem Hoheitsgebiet würde ATIB den Tatbestand des § 256 StGB erfüllen, nämlich das Betreiben eines geheimen Nachrichtendienstes zum Nachteil Österreichs. Zusätzlich zu diesen schwerwiegenden Vorwürfen wurden in den letzten Jahren zahlreiche Skandale im Dachverband ATIB bekannt. Zuletzt wurden Bilder publik, die Kinder in ATIB Moscheen in Militäruniformen beim Exerzieren und Salutieren vor türkischen Flaggen zeigen.3
Millî Görüş, die türkische Muslimbruderschaft, wird vom deutschen Verfassungsschutz als eine islamistische Bewegung eingestuft, die eine islamische Gesellschaftsordnung etablieren will.4 In Österreich tritt die türkische Millî Görüş Bewegung vor allem durch ihren Ableger, die Islamische Föderation, in Erscheinung. Es ist bekannt, dass Vereine der Islamischen Föderation als Kulturvereine getarnt sind und somit ihren statutenmä-
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