Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll89. Sitzung, 25. und 26. September 2019 / Seite 308

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22.50.26

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Ja, wir beschließen unter diesem Tagesordnungspunkt heute einige Anpassungen und Verbesserungen des Wehrrechts, um vor allem betreffend aktuelle Einsatzgebiete, aber auch Bedrohungslagen entsprechend reagieren zu können.

Sehr geschätzter Kollege Plessl, ein bisschen muss ich schon über die Begründung schmunzeln, warum wir das heute hier beschließen. Ich glaube, gerade die SPÖ war ja in den letzten Wochen dabei, einer Vielzahl von Anträgen eine Frist zu setzen, bei der es keine Begutachtung gegeben hat, bei der es keine Ausschüsse gegeben hat. (Abg. Plessl: ... das ist ein Unterschied!) Jetzt schiebt man das vor und sagt bei einem Ge­setz, das damals schon in der Regierung beschlossen wurde, das begutachtet wurde, in das viele Stellungnahmen eingearbeitet wurden: Wir wollen das rückverweisen!

Ich glaube, man sollte auch in Vorwahlzeiten bei Dingen, bei denen man inhaltlich da­hinterstehen kann, zustimmen und nicht irgendwelche Nebelgranaten zünden. Ich glau­be, wir sind uns in der Sache einig, und es hätte nichts dagegengesprochen, das mit großer Mehrheit zu beschließen. Wir nehmen zur Kenntnis, dass es nicht so ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Was ist der konkrete Inhalt dieses Gesetzes, dieser Änderungen? – Ich glaube, wir schaffen einige ganz wesentliche Rechtsgrundlagen, um die Tätigkeit militärischer Or­gane, vor allem auch mit Auslandsbezug, besserzustellen. Wir haben einfach verschie­dene Operationen, bei denen das notwendig wurde, bei denen die Rechtsgrundlage zu schaffen war. Wir haben auch die Erweiterung bei den Ausübungsmöglichkeiten unmit­telbarer Zwangsgewalt, um vor allem bei Cyberbedrohungen die zulässigen Mittel ein­zusetzen. Ich glaube, gerade in Zeiten wie diesen – und wir haben ja gerade aktuelle Fälle, in denen es Cyberbedrohungen gibt – müssen wir da auch entsprechend reagie­ren. Und auch da finde ich es ein bisschen witzig, dass gerade vonseiten der SPÖ sehr oft geschrien wird: Wir müssen den Bereich der Cyberabwehr, der Cyberdefense aus­bauen! (Zwischenruf des Abg. Plessl), aber wenn man dann die rechtlichen Rahmen­bedingungen dafür schaffen will, dann sind Sie nicht dafür. Auch das ist nicht nachvoll­ziehbar.

Wir bekennen uns sowohl in unserem Regierungsprogramm als auch in unserem Pro­gramm für die nächste Legislaturperiode ganz klar zum Ausbau der Kapazitäten im Be­reich Cybersecurity und Cyberdefense. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir bauen auch die Befugnisse aus, wenn es darum geht, Internetverbindungsdaten entsprechend nutzen zu können. Ich glaube, das ist gerade auch beim Einsatz der mi­litärischen Landesverteidigung entsprechend notwendig.

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal hervorheben, dass wir sämtliche Anmerkun­gen, die der Datenschutzrat abgegeben hat, wirklich eingearbeitet haben und uns die­ses Gesetz wirklich sehr gut überlegt und auch auf diese Bedenken Rücksicht genom­men haben.

Ich möchte auch noch auf einen Punkt eingehen, der uns allen, glaube ich, wichtig ist: Alle bekennen sich dazu – und ich halte das für besonders wichtig –, auch die Miliz entsprechend zu stärken. Wir haben in diesem Wehrrechtsänderungsgesetz auch zwei Punkte drinnen, die die Miliz ein bisschen begünstigen und unterstützen: die Verlänge­rung der Möglichkeit, am Ende der Wehrpflicht zu verlängern, und auch die Möglich­keit, auf freiwilliger Basis weitere Milizübungen bis zum dreifachen Ausmaß zu ma­chen – bisher war es das doppelte. Ich glaube, auch das ist ein wichtiges Zeichen für die Miliz.

 


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