praxistauglicher Produktionsverfahren. Die Tötung männlicher Küken etwa ist ein anschauliches Beispiel, wie schwierig die Entwicklung solch adäquater und tauglicher Verfahren ist. Für die Umsetzung der nationalen Programme zur Salmonellenbekämpfung ist es aber notwendig die der Jung- und Legehennenhaltung vorgelagerten Stufen der Elterntierhaltung und der Brütereien in Österreich zu erhalten. Durch die Betreuungsmaßnahmen des österreichischen Geflügelgesundheitsdienstes QGV, auf allen Produktionsstufen, besonders aber von der Elterntierhaltung zur Bruteierproduktion, gehören österreichische Konsumeier aus Sicht der Lebensmittelsicherheit nachweislich zu den EU weit sichersten Eiern.
Der österreichischen Geflügelwirtschaft ist bewusst, dass die Tötung von männlichen Küken aus tier-ethischer Sicht ein ernst zu nehmendes Problem darstellt und deshalb Konsumenten besorgt sind. Die Wissenschaft arbeitet bereits seit einiger Zeit an Lösungen, etwa um das Geschlecht im Ei zu identifizieren, bevor ein Küken entsteht. Ein mögliches Verfahren beruht auf der Spektroskopie, ein anderes auf der Bestimmung von Hormonen. Die Branche forscht international nach praxistauglichen, großtechnisch funktionierenden Methoden zur Früherkennung des Geschlechts im Brutei um möglichst bald Eier aus diesem Programm am Markt anbieten können. Es ist absehbar, dass in näherer Zukunft eine solche Geschlechtsbestimmung im Ei möglich sein wird. Bei einem sofortigen gänzlichen Tötungsverbot männlicher Küken wären die Brutbetriebe allerdings gezwungen, zunächst mit hohem Aufwand eine Aufzucht der männlichen Küken zu ermöglichen, um dann voraussichtlich wenig später ein Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei einzurichten. Die Vermeidung einer solchen doppelten Umstellung ist in Anbetracht der besonderen Umstände ein vernünftiger Grund für die vorübergehende Fortsetzung der bisherigen Praxis. (siehe auch deutsche Rechtsprechung BVerwG 3 C 28.16 - Urteil vom 13. Juni 2019). Konsumenten können in der Zwischenzeit jedenfalls auf Eier aus der Bio Haltung zurückgreifen.
Offen ist die Frage, wer die erheblichen Mehrkosten tragen wird. Faktum ist, dass selbst wenn der Lebensmitteleinzelhandel (LEH) nach einer erfolgreichen Umstellung weiterhin nur österr. Frischeier aus einem solchen Programm kauft und bereit wäre die Mehrkosten zu tragen, so ist der Anteil der in Österreich als Frischeier im LEH verkauften Eier nur ca. 34%. Die gesamtösterreichische Selbstversorgung bei Eiern beträgt allerdings 87%. Der Rest der nicht über den LEH verkauften Eier werden über die Gastronomie, die Direktvermarktung, die Hotellerie und die Lebensmittelindustrie verkauft, wo Mehrkosten mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht mitgetragen werden, zumal in diesen Absatzkanälen Kennzeichnungen für Konsumenten (u.a. hinsichtlich Haltungsform und Herkunft) bislang nicht vorgesehen sind. Eine zusätzliche Kostenbelastung bzw. Preiserhöhung bei österreichischen Eiern, besonders an den letztgenannten Märkten im Außer Haus Verzehr, führen, ohne entsprechende Kennzeichnung, dazu, dass in Österreich noch mehr Eier aus Haltungsformen verkauft werden, die aus einer Tierhaltung stammen, die nicht den Vorgaben des Österreichischen Bundestierschutzgesetz entspricht. Österreich verbietet per Ende 2019 als erstes Land in der EU auch die Haltung von Legehennen im „Ausgestalteten Käfig“ und ist damit Vorreiter und Wegweiser im Bereich einer tiergerechten Geflügelhaltung in der Europäischen Union aber auch weltweit betrachtet.
Das österreichische Tierschutzrecht sieht weiters die Erlaubnis der Tötung von Futtertieren vor. Männliche Küken werden in Österreich zu 100% an Greifvogelstationen und Zoos innerhalb Österreichs abgegeben und stellen für die Tiere eine wichtige, qualitativ hochwertige und kostengünstige Futterquelle dar. Auch in Zukunft soll dieser Bedarf an Futtertieren aus heimischer Erzeugung und nicht durch Importe aus Drittstaaten bedient werden.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
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