Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll89. Sitzung, 25. und 26. September 2019 / Seite 323

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Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage betreffend ein Verbot des Le­bendschredderns von männlichen Eintagsküken vorzulegen.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Eßl, Kolleginnen und Kollegen

betreffend verbindliche Besatzdichtenbestimmungen für die Putenmast auf EU-Ebene

Eingebracht zu: TOP 18 - Antrag 946/A(E) der Abg. Josef A. Riemer betr. Verbot der Tötung von männlichen Eintagsküken

Die österreichischen Tierschutzbestimmungen und Branchenstandards gehören zu den strengsten der Welt. Die Arbeit der österreichischen Bäuerinnen und Bauern steht aber auch in einem globalen Kontext. Die Märkte und Warenströme werden offener. Die Ge­flügelfleischerzeugung in Österreich muss auch in Zukunft in der Lage sein, im globa­len Wettbewerb zu bestehen.

Gerade im Bereich der Putenmast gibt es Handlungsbedarf. Die österreichische Puten­produktion ist traditionell bäuerlich organisiert. Die Betriebsgrößen sind im internatio­nalen Vergleich gering, eine industrielle Tierhaltung existiert nicht.

Die für die Betreuung der Tiere zuständigen Personen müssen über eine landwirt­schaftliche oder nutztierhaltungsbezogene Ausbildung verfügen. Dabei ist ein nach­weisbarer Erwerb von speziellen Kenntnissen und Fähigkeiten der Geflügelhaltung vonnöten. Außerdem haben diese Personen regelmäßig, mindestens jedoch alle vier Jahre, an einer Schulung über aktuelle Entwicklungen in der Geflügelhaltung teilzuneh­men. Die Teilnahme an der Schulung ist verpflichtend nachzuweisen.

Die österreichischen Putenbetriebe setzen auf eine ausschließlich gentechnikfreie Fütterung. In Österreich wird ab dem 1. Tag der Mast gentechnikfrei gefüttert. Alle Be­triebe sind AMA Gütesiegel Produzenten und dürfen nur AMA pastuts+ ausgezeichne­te Futtermittlel verwenden.

Die Geflügelfleischerzeugung ist ein durchgängig kontrollierter Prozess: vom Schlupf der Küken über die Haltung bis hin zur Schlachtung und Verarbeitung. Hierbei werden Eigenkontrollen, behördliche Kontrollen sowie unabhängige Kontrollen im Rahmen des AMA Gütesiegels für Qualität und Sicherheit in der Lebensmittelkette vorgenommen.

Jeder Betrieb wird von seinem Betreuungstierarzt regelmäßig besucht. Gemeinsam werden Managementmaßnahmen gesetzt, um die Gesundheit der Tiere sicherzustellen.

Alle österreichischen Putenmäster sind zudem Mitglied bei der QGV – Österreichische Qualitätsgeflügelvereinigung. Diese betreibt die PHD-Dateanbank (poultry health data) und erfasst alle herdenbezogenen Daten zu den Tieren.

Es werden alle Daten über den Betrieb, die Herden und alle Daten über den Gesund­heitszustand, über den Gesundheitszustand, und über medizinische Behandlungen vom Betreuungstierarzt und dem Beschautierarzt des Schlachthofes gesammelt. Somit ist jede Herde lückenlos nachvollziehbar und garantiert somit höchste Lebensmittel­sicherheit.

 


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