Ministerialentwurf Gesetz
Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Futtermittelgesetz 1999 geändert wird
Kurzinformation
Ziele
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Ziel soll die vollständige Digitalisierung der Kontrollabläufe ("weg vom Papier") sein
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In einem ersten Schritt soll das Veterinärinformationssystem (VIS) um den Bereich der Futtermittelkontrolle erweitert werden
Inhalt
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Ausbau des Veterinärinformationssystems (VIS)
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Umstellung des Kontrollsystems auf EDV-unterstützte Systeme
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Sonstige formale Anpassungen in den Rechtsbereichen Futtermittel und Datenschutz
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Der vorliegende Entwurf soll im Wesentlichen Anpassungen an Vorgaben des EU-Rechts, insbesondere im Bereich der Durchführung der amtlichen Futtermittelkontrolle aufgrund der EU-Kontroll-Verordnung enthalten. Die amtliche Futtermittelkontrolle wird in Österreich bei industriellen und gewerblichen Betrieben durch das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) durchgeführt, die Kontrolle der landwirtschaftlichen Betriebe erfolgt durch Landesbehörden im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung. Im Sinne einer effizienten Vollziehung soll die Digitalisierung der Kontrollen ein notwendiger Schritt für die Bundesverwaltung sein. In Zukunft soll an die Stelle der papiermäßigen Kontrollabwicklung ein vollständig EDV-unterstütztes System treten:
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Eingabe der Daten am Ort der Kontrolle über möglichst viele Gerätetypen
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Übernahme der Stammdaten aus dem Veterinärinformationssystem (VIS)
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Anwenderfreundliche Programme mit Pflichtfeldern und Berücksichtigung gleichlautender Kontrollfragen
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Unterschrift der Landwirtin/des Landwirts am Tablet
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Digitale Übermittlung der Niederschrift an die Landwirtin/den Landwirt
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Übernahme der Kontrolldaten in diverse Datenbanken, einschließlich in die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) zum Zwecke der Probenuntersuchung
In einem ersten Schritt soll es erforderlich sein, die Futtermittelkontrolle ins Veterinärinformationssystem (VIS) einzubinden. In weiterer Folge soll es möglich sein, die nächsten Digitalisierungsschritte einzuleiten.
Redaktion: oesterreich.gv.at
Stand: 14.11.2019