IFI-Beitragsgesetz; Bundesschatzscheingesetz, Änderung (65/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2020) erlassen wird und mit dem das Bundesschatzscheingesetz geändert wird

Kurzinformation

Ziel

  • Verbesserte Lebensumstände der Bevölkerung in den Empfängerländern

Inhalt

  • Unterstützung der Menschen in Entwicklungsländern

  • Überwachung der Leistung der österreichischen Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (Afrikanischer Entwicklungsfonds – AfEF, Internationale Entwicklungsorganisation - IDA) und der österreichischen Kapitalanteile an der Afrikanischen Entwicklungsbank - AfEB​​

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Der vorliegende Gesetzentwurf soll die nationale Rechtsgrundlage für die sonst in Einzelgesetzen zu normierende Kapitalbeteiligung bei der AfEB, die Mittelauffüllungen des AfEF und der IDA, zu denen sich Österreich auf Basis internationaler Verhandlungen verpflichtet hat sowie die in diesem Zusammenhang notwendige Erhöhung der Bundesschatzscheinobergrenze, schaffen. Die Zusammenziehung dieser Vorhaben in einem Gesetzesvorschlag soll die Reduzierung der Anzahl sonst erforderlicher Gesetzgebungsverfahren und eine Vereinfachung des Verwaltungsaufwandes bezwecken. Bei den gegenüber den Institutionen abzugebenden Verpflichtungserklärungen soll es sich um völkerrechtliche Rechtsgeschäfte handeln. Österreich strebt prinzipiell die Umsetzung der Vorgabe an, je Mitgliedsland der Europäischen Union mindestens 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens als Official Development Assistance-Quote (ODA-Quote) zu erreichen. Die Beitragsleistung soll gemäß dem Entwicklungsausschuss (Development Assistance Committee – DAC) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zur Gänze auf die österreichische ODA-Quote anrechenbar sein und eine wesentliche Komponente zur Annäherung an dieses Ziel darstellen. Die Beitragsleistungen sollen ebenso gemäß OECD-DAC definierten Beitragsschlüssel für die Klimafinanzierung angerechnet werden.

Redaktion: oesterreich.gv.at

Stand: 02.10.2020

Übermittelt von

Mag. Gernot Blümel, MBA (V)

Bundesministerium für Finanzen