Maß- und Eichgesetz, Änderung (70/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Maß- und Eichgesetz geändert wird

Kurzinformation

Ziel

  • Es soll ein Beitrag zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie geleistet werden.
    Ziel dieser Novelle ist es, innerhalb Österreichs dauerhaft eine geeignete Zertifizierungsstelle samt zugehörigem Prüflabor im Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) verfügbar zu haben, sodass Hersteller und Herstellerinnen von Atemschutzmasken rasch eine Konformitätsbewertung für Atemschutz durchführen können, um diese sodann samt EU-Konformitätserklärung sowie CE gekennzeichnet in Österreich als auch im gesamten Unionsmarkt in ausreichender Menge bereitstellen zu können. So sollen Atemschutzmasken österreichischer Hersteller und Herstellerinnen besonders rasch geprüft werden können. Damit soll gewährleistet werden, dass benötigte Atemschutzmasken aus Österreich zur Verfügung stehen und auch für die Zwecke der Marktüberwachung geeignete Prüfeinrichtungen zur Verfügung stehen.

Inhalt

  • Aufgrund des anhaltenden hohen Bedarfs an Atemschutzmasken im medizinischen Bereich, aber auch unter Berücksichtigung dessen, dass generell Atemschutzmasken mit CE-Kennzeichnung auch für alle anderen Anwendungsbereiche nicht ausreichend verfügbar sind, soll mit der vorliegenden Gesetzesnovelle die Grundlage geschaffen werden, dass das bereits eingerichtete Prüflabor des BEV künftig nicht nur das verkürzte Prüfverfahren anwenden kann, sondern derart ausgebaut werden soll, dass eine vollständige Konformitätsbewertung für Atemschutzmasken in Österreich möglich ist.

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Mit dem Ausbruch der Corona-Pandemie ist weltweit der Bedarf an persönlicher Schutzausrüstung (PSA) sprunghaft angestiegen. Dies führte einerseits zu einer raschen Verknappung, insbesondere im Bereich von Atemschutzmasken mit CE-Kennzeichnung und EU-Konformitätserklärung und wurden andererseits vermehrt Atemschutzmasken aus Drittstaaten basierend auf verschiedenen technischen Standards angeboten. In Folge der stark erhöhten Nachfrage traten Engpässe bei der weltweiten Produktion von Atemschutzmasken auf und bestand auch das Erfordernis möglichst rasch technische Prüfungen der grundlegenden Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen der importieren Atemschutzmasken (ohne CE-Kennzeichnung) als auch für die in Österreich neu entstehenden Produktionsbetriebe zu ermöglichen. Es wurde die Möglichkeit geschaffen Atemschutzmasken ohne CE-Kennzeichnung und ohne EU-Konformitätserklärung, die im Rahmen eines behördlich organisierten Beschaffungsprozesses medizinischem Fachpersonal zur Verfügung gestellt werden, einem verkürzten und somit rascheren Prüfverfahren unterziehen zu können. Im Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) wurde umgehend ein Prüflabor aufgebaut, damit die Schutzwirkung der COVID-19 Pandemie Atemschutzmasken (CPA) schnell getestet werden kann. Der Prüfprozess dauert zwei bis drei Tage und kann im Rahmen des Aufgabenbereiches des physikalisch-technischen Prüfdienstes des BEV durchgeführt werden, wobei gegenwärtig Atemschutzmasken, insbesondere aus Importen aus China sowie aus österreichischer Produktion zur Prüfung vorgelegt werden.

Redaktion: oesterreich.gv.at

Stand: 21.10.2020

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