Bundesstraßen-Mautgesetz, Änderung (91/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 geändert wird

Kurzinformation

Ziel

  • Förderung von emissionsfreien Fahrzeugen (Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder mit reinem Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb) bei der fahrleistungsabhängigen Anlastung der Infrastrukturkosten für die Benützung von Bundesstraßen

Inhalt

  • Das Ausmaß der höchstmöglichen Tarifspreizung bei der Anlastung der Infrastrukturkosten soll zu Gunsten emissionsfreier Fahrzeuge so erhöht werden, dass der Tarif für diese Fahrzeuge nicht mehr nur bis zu 50 Prozent, sondern nunmehr bis zu 75 Prozent unter dem höchsten Tarif für Fahrzeuge mit EURO-Emissionsklassen liegen darf.

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Im Sinne der Weiterentwicklung der notwendigen Verkehrslenkung durch tarifliche Regelungen (Ökologisierung der fahrleistungsabhängigen Maut) soll die Regelung der Tarifspreizung bei der Anlastung der Infrastrukturkosten zugunsten der Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder mit reinem Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb geändert werden.

Es sollen durch die Bundesministeriengesetz-Novelle 2020 bedingte redaktionelle Anpassungen erfolgen. Bislang durfte der Tarif für Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder mit reinem Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb bis zu 50 Prozent unter dem höchsten Tarif für Fahrzeuge mit EURO-Emissionsklassen liegen. Nunmehr soll das Ausmaß der höchstmöglichen Tarifspreizung so erhöht werden, dass der Tarif für diese Fahrzeuge bis zu 75 Prozent unter dem höchsten Tarif für Fahrzeuge mit EURO-Emissionsklassen liegen darf.

Redaktion: oesterreich.gv.at

Stand: 21.01.2021

Übermittelt von

Leonore Gewessler, BA (G)

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

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