Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, Änderung (125/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz geändert wird

Kurzinformation

Ziel

  • Vereinfachung bestehender Prozesse für Auftraggeberinnen/Auftraggeber und -nehmerinnen/-nehmer sowie für Kontrollen zur Reduzierung von Lohn- und Sozialdumping und zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

Inhalt

  • Schaffung der datenschutzrechtlichen Begleitmaßnahmen für eine Weitergabe von aktuellen Daten durch die Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK), einer Körperschaft öffentlichen Rechts, mittels Schnittstelle an die Bau-ID GmbH zur Datenverarbeitung
  • Ermächtigung der BUAK zur Errichtung und Betreibung eines Personalinformationssystem (Bau-ID System) – auch für Nicht-BUAG-Arbeitnehmerinnen/Nicht-BUAG-Arbeitnehmer
  • Regelungen zur Datenverarbeitung bei der Registrierung im Bau-ID System
  • Regelungen zur Datenverarbeitung bei Verwendung der Bau-ID auf der Baustelle durch die Baustellenverantwortlichen sowie die für die Baustellenkontrollen zuständigen Stellen
  • Regelungen der Einsichtsrechte der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer in ihre Daten
  • Datensicherheitsmaßnahmen

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Um Lohn- und Sozialdumping sowie Sozialbetrug und illegale Beschäftigung in der Bauwirtschaft noch besser bekämpfen zu können, hat sich die Bauwirtschaft darauf geeinigt, ein Identitäts-Managementsystem (IT-System) zur Erfassung von aktuellen und relevanten Daten von auf Baustellen beschäftigten Personen einzuführen. Mit der Errichtung und dem Betrieb dieses IT-Systems ist die Bau-ID GmbH befasst, eine einhundertprozentige Tochter der Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK).

Dieses IT-System soll einerseits Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern eine Unterstützung bei den ihnen obliegenden Prüf- und Dokumentationspflichten sein, und Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern eine Erleichterung ihrer Einsichtsmöglichkeit in die für sie, insbesondere bei der BUAK gespeicherten Daten darstellen. Schließlich soll die BUAK bei der Vollziehung der ihr zur Bekämpfung des Lohn- und Sozialdumpings sowie des Sozialbetrugs zukommenden Aufgaben, insbesondere durch die Verbesserung der Kontrollabläufe, unterstützt werden.

Zielgruppe sind alle Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber, die Tätigkeiten auf einer Baustelle in Österreich erbringen, also auch Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber, die nicht in den Anwendungsbereich des BUAG fallen. Das IT-System soll jedenfalls auch von Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern mit Sitz außerhalb Österreichs, die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer nach Österreich entsenden oder überlassen oder die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer mit einem gewöhnlichen Arbeitsort in Österreich beschäftigen, genutzt werden können.

Die Teilnahme an diesem System ist für Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber freiwillig, dh. sie können selbst entscheiden, ob sie das System nutzen und ihre Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer im Bau-ID-System melden. Grundlage ist ein Dienstleistungsvertrag zwischen Arbeitgeberin/Arbeitgeber und der Bau-ID GmbH. Erforderlich ist auch, dass die Einwilligung zur Verarbeitung der für die Teilnahme am System erforderlichen Arbeitnehmerinnendaten/Arbeitnehmerdaten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorliegt. Die Teilnahme am Bau-ID System liegt aber auch im Interesse der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer. Die Vermeidung von Lohn- und Sozialdumping sowie Sozialbetrug trägt dazu bei, Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis zu wahren und faire Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer in der Bauwirtschaft sicherzustellen. Die bessere Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping, Sozialbetrug und illegaler Beschäftigung liegt zudem im öffentlichen Interesse.

Das IT-System, soll mittels einer Bau-ID Karte (Bau-ID) genutzt werden, die einem/einer im System gemeldeten Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer ausgestellt wird und mit der die Einsicht in die bei der Bau-ID GmbH verarbeiteten Daten ermöglicht wird. So soll täglich von Baustellenverantwortlichen überprüft werden können, ob für die auf einer Baustelle eingesetzten Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer und erforderlichen Meldungen (wie insbesondere SV-Meldung, Meldung bei der BUAK) vorliegen sowie die Kontrollabläufe auf der Baustelle durch die zuständigen Kontrollstellen beschleunigt werden. Darüber hinaus sollen im Bau-ID System weitere Funktionen zur Optimierung der Abläufe auf Baustellen (z.B. Schlüsselverwaltung) und der Kommunikation der beteiligten Unternehmen (Auftraggeberinnen/Auftraggeber und ihre/seine Auftragnehmerinnen/Auftragnehmer) untereinander bereitgestellt werden.

Mit den vorgeschlagenen Regelungen sollen die datenschutzrechtlichen Begleitmaßnahmen für eine automationsunterstützte Weitergabe von aktuellen Daten durch die BUAK, einer Körperschaft öffentlichen Rechts, mittels Schnittstelle an die Bau-ID GmbH zur Datenverarbeitung getroffen werden.

Redaktion: oesterreich.gv.at

Stand: 19.05.2021

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