Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend: „Von Ibiza zu den Korruptionsvor­würfen und Personalvergaben bei der Causa Casinos – wie Türkis-Blau die Re­publik verkaufen wollte“ (187/J)

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 187/J.

Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

Begründung

Was im Ibiza-Video zu sehen ist, ist nicht die „besoffene Geschichte“ Spätpubertieren­der, als die die Protagonisten des Videos sie zu verharmlosen versuchten. Aus heuti­ger Sicht scheint klar, dass Strache und Gudenus damals in der Theorie formulierten, was später unter türkiser Mithilfe Realität wurde. Die Gesetze und das Eigentum der Republik sind dabei nicht schützenswertes Gut, sondern Handelsware. Exemplarisch dafür ist die Bestellung des – für diese Funktion laut Gutachten ungeeigneten – FPÖ-Bezirksrates Peter Sidlo zum Finanzvorstand der Casinos Austria.

Laut Medienberichten und veröffentlichten Chatprotokollen steht der Verdacht im Raum, dass Novomatic gegen Geld (Spende an FPÖ-Mandatar) und Postenvergabe (Einsatz für Sidlo) bessere gesetzliche Rahmenbedingungen (Casinolizenzen) in Aus­sicht gestellt wurden. Erinnert sei in diesem Zusammenhang an Straches Aussage in Ibiza: „Die Novomatic zahlt alle.“

Die Bestellung Sidlos wäre allerdings ohne massive Mitwirkung hochrangiger türkiser Protagonisten nicht möglich gewesen. Die Liste der türkisen/schwarzen Personen, die in Zusammenhang mit der Causa Casinos auftauchen, ist lang. Sie reicht vom ehema­ligen Kabinettschef des damaligen Finanzministers Löger und jetzigen ÖBAG-Chefs Thomas Schmid über Finanzminister Hartwig Löger selbst, bis hin zum ehemaligen ÖVP-Obmann und Finanzminister Josef Pröll und ÖVP-Urgestein Walter Rothenstei­ner. Zitat Rothensteiner: „Löger hat mit Graf konferiert, der hat irgendeinen Deal mit den Blauen. Daher ist Sidlo ein Muss.“ Ob Kanzleramtsminister Gernot Blümel die Wahrheit gesagt hat, als er behauptete von nicht zu wissen, erscheint angesichts neuer Chatprotokolle zumindest zweifelhaft und wird ebenso zu klären sein, wie die Frage, ob Sebastian Kurz davon tatsächlich nicht wusste.

In der Causa Casinos wird gemäß Medienberichten von der Staatsanwaltschaft wegen des schwerwiegenden Verdachtes von Korruption, Untreue und Amtsmissbrauch ermit­telt. Das ist von der Justiz zu klären. Es geht aber auch um die politische Verantwor­tung. Die Folgen von Schwarz-Blau I und II (Stichworte BUWOG, Eurofighter) beschäf­tigen immer noch die Gerichte. Türkis-Blau schickt sich an, in diese Fußstapfen zu tre­ten, ja sogar diese Zeit sogar noch übertreffen zu wollen. Eine rasche, rückhaltlose Aufklärung der Geschehnisse ist das Gebot der Stunde.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher nachstehende

Dringliche Anfrage

Auf Grund der bisher medial bekannt gewordenen Informationen gab es am 31.01.2019 ein Treffen des Bundesministers Hartwig Löger mit Vertretern von Novomatic1 folge dessen es am nächsten Tag (01.02.2019) zu einem Telefonat zwischen Minister Löger und dem Aufsichtsratspräsidenten der Casinos Austria AG Walter Rothensteiner kommt, dessen Protokoll wie folgt wieder gegeben wurde:

„Hat (Löger, Anm.) mit Johann Graf (Gründer und Alleinaktionär der Novomatic, Anm.) konferiert, der hat irgendeinen Hintergrunddeal mit den Blauen. Daher ist Sidlo ein Muss Alternativkandidaten von Neumann gibt es nicht mehr, Graf will es nicht. Habe Löger gesagt, dass ich damit eigentlich meine Funktion überdenken muss. Versteht er, bittet mich, ihn zu verstehen. Er wird mit Pröll und Sazka reden, damit wir einstimmig bestellen können. Ich rede mit Steiner.“ 2

1)         Finanzminister Löger muss also spätestens zu diesem Zeitpunkt von der man­gelnden Eignung des Peter Sidlo als Vorstand der Casinos Austria AG gewusst haben. Welche Maßnahmen im Rahmen der Aufsicht hat der Bundesminister für Finanzen auf Grund der Kenntnis vom 1.2.2019 gem. § 31 Glücksspielge­setz gesetzt?

2)         Welche Inhalte und Ergebnisse bzw. Folgeschritte (-maßnahmen) ergaben sich daraus?

3)         Erfolgte eine rechtliche Prüfung in Hinblick auf § 31b GSpG, insbesondere die dauernd zu erfüllenden Anforderungen an die Geschäftsleiter und die Ge­schäftsleitung? Wenn ja, mit welchem Ergebnis bzw. welche Aufsichtsmaßnah­me folgte daraus?

4)         Hat der damalige Bundesminister Löger den Staatskommissär von der man­gelnden Eignung Peter Sidlos informiert?

5)         Ließ sich der Bundesminister anlässlich der Kenntnislage vom 1.2.2019 vom Staatskommissär berichten oder erteilte er Weisungen an diesen?

Am 11.02.2019 hat der damalige Vizekanzler Heinz-Christian Strache an Finanzmi­nister Hartwig Löger ein SMS mit dem Text “Lieber Hartwig! […] Herzlichen Dank für deine Unterstützung bezüglich CASAG! Lg HC” geschickt. 3

6)         Welche Unterstützung war hier gemeint?

7)         Betraf die Unterstützung den Bereich der Aufsicht nach dem GSpG?

8)         Wenn ja, wie sah diese konkrete Unterstützung inhaltlich aus und wie war sie aus Sicht des Glücksspielrechts zu bewerten?

Am 28.03.2019 wird der per 1.5.2019 neue Vorstand der Casinos Austria AG durch den Aufsichtsrat bestellt, Bettina Glatz-Kremsner wird Generaldirektorin, die weiteren Vorstandsdirektoren sind Martin Skopek und Peter Sidlo. 4

9)         Hat der Staatskommissär vom Bundesminister eine Weisung erhalten, für diese Sitzung darauf hinzuweisen, dass alle Geschäftsleiter die Anforderungen gem. § 31b Abs. 7 zu erfüllen haben?

10)       Hat der Staatskommissär dem Minister einen Bericht zu dieser Aufsichtsrats­sitzung gegeben? Wenn ja, was war der Inhalt dieses Berichts? Wurde berich­tet, dass der Bericht des Personalberaters Zehnder zur Eignung von Peter Sidlo nicht dem gesamten Aufsichtsrat und damit auch nicht dem Staatskommissär vorgelegt wurde?

11)       Hat der Bundesminister von seinem Recht gem. § 31 Glücksspielgesetz, Ein­schau in die Bücher und Schriften des Konzessionärs zu nehmen, Gebrauch gemacht und sich den Bericht des Personalberaters zur Eignung von Peter Sid­lo vorlegen lassen? Wenn ja, wann?

12)       Wurden im Rahmen der Einschau in die Bücher und Schriften des Konzes­sionärs mehrere Textvarianten des Berichts des Personalberaters zur Eignung Peter Sidlos vorgelegt? Wenn ja, wie lauten diese Textvarianten?

13)       Wann ging die unverzüglich zu erstattende Meldung des Konzessionärs zur Än­derung in der Person der Geschäftsleiter (§ 31b Abs. 9 GSpG) im Finanzminis­terium ein, und was war der Inhalt der Meldung?

14)       Wann wurden die vom Konzessionär schriftlich zu erbringenden Bescheinigun­gen (§ 31b Abs. 9 GSpG) an das Finanzministerium übermittelt, und was war deren Inhalt?

15)       Welche Maßnahmen im Rahmen der Aufsicht hat der Bundesminister für Finan­zen Hartwig Löger auf Grund der Kenntnis vom 1.2.2019 und der dennoch er­folgten Vorstandsbestellung per 28.03.2019 gem. § 31 Glücksspielgesetz ge­setzt?

16)       Erfolgte eine rechtliche Prüfung in Hinblick auf § 31b GSpG, insbesondere die dauernd zu erfüllenden Anforderungen an die Geschäftsleiter (Abs. 7 Z 1-4) und die Geschäftsleitung (Abs. 7 Z 5-8)? Wenn ja, mit welchem Ergebnis bzw. wel­che Aufsichtsmaßnahme folgte daraus?

17)       Hatte der Staatskommissär zu diesem Zeitpunkt Kenntnis von der bevorstehen­den Bestellung Peter Sidlos zum Vorstand? Wenn ja, seit wann und wurde dem Minister berichtet? Wenn nein, ab wann?

18)       Ließ sich der Bundesminister anlässlich der Kenntnislage vom 1.2.2019 und 28.3.2019 vom Staatskommissar berichten oder erteilte er Weisungen an die­sen?

19)       Wurde dem Bundesminister vom Aufsichtsratsvorsitzenden der Casinos Austria AG anlässlich der bevorstehenden Bestellung von Peter Sidlo im Vorfeld der Auf­sichtsratssitzung berichtet? Wenn ja, wann? War die Eignung von Peter Sidlo ein Thema? Wurde diese vom Minister angesprochen? Was war das Ergebnis des Gesprächs zwischen Minister und Aufsichtsratsvorsitzendem bezüglich der Eignung von Peter Sidlo?

20)       Erfolgten aus dem Aufsichtsrecht (§ 31 GSpG) des Finanzministers Einsicht­nahmen in Bücher und Schriften des Konzessionärs, Vor-Ort-Prüfungen oder Prüfungen durch Sachverständige im Zusammenhang mit der Bestellung Peter Sidlos zum Vorstand? Wenn ja, mit welchem Ergebnis, und welche konkreten Maßnahmen bzw. weiteren Schritte folgten hieraus?

21)       Welche konkreten anderen Maßnahmen nach § 31 GSpG wurden gesetzt?

22)       Welche Inhalte und Ergebnisse bzw. Folgeschritte (-maßnahmen) ergaben sich daraus?

Am 21. Mai 2019 wurde medial bekannt, dass aus Sicht des Personalberaters Zehnder Peter Sidlo für die Vorstandsfunktion nicht qualifiziert ist. 5 Gem. § 31b Abs. 7 Glücks­spielgesetz müssen die Geschäftsleiter jeweils einzeln und auch die Geschäftsleitung insgesamt mehrere Anforderungen dauernd erfüllen, um die Tätigkeit bei einem Kon­zessionär ausüben zu können.

23)       Welche Maßnahmen im Rahmen der Aufsicht hat der Bundesminister für Finan­zen Hartwig Löger auf Grund den Kenntnissen vom 1.2.2019, 28.3.2019 und des nunmehr öffentlichen Bekanntwerdens der Nichteignung von Peter Sidlo für die Geschäftsleitung der Casinos Austria AG gem. § 31 Glücksspielgesetz ge­setzt?

24)       Hat der Bundesminister von seinem Recht gem. § 31 Glücksspielgesetz, Ein­schau in die Bücher und Schriften des Konzessionärs zu nehmen, Gebrauch gemacht und sich den Bericht des Personalberaters zur Eignung von Peter Sid­lo vorlegen lassen? Wenn ja, wann?

25)       Wurden im Rahmen der Einschau in die Bücher und Schriften des Konzes­sionärs mehrere Textvarianten des Berichts des Personalberaters zur Eignung Peter Sidlos vorgelegt? Wenn ja, wie lauten diese Textvarianten?

26)       Erfolgte eine rechtliche Prüfung in Hinblick auf § 31b Glücksspielgesetz, insbe­sondere die dauernd zu erfüllenden Anforderungen an die Geschäftsleiter (Abs. 7 Z 1-4) und die Geschäftsleitung (Abs. 7 Z 5-8)? Wenn ja, mit welchem Ergebnis bzw. welche Aufsichtsmaßnahme folgte daraus?

27)       Wurde im Ministerium geprüft, ob Ausschließungsgründe für die Geschäftslei­tung durch Peter Sidlo in der Casinos Austria AG gem. § 31 iVm § 31b Glücks­spielgesetz vorliegen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum er­folgte keine Prüfung?

28)       Hatte der Staatskommissär oder dessen Stellvertreter zu diesem Zeitpunkt Kennt­nis von der Nichteignung Peter Sidlos zur Geschäftsleitung? Wenn ja, seit wann und wurde dem Minister berichtet? Wenn nein, ab wann?

29)       Ließ sich der Bundesminister anlässlich der Kenntnislage vom 1.2.2019, 28.3.2019 und den Mitte Mai 2019 öffentlich bekannt gewordenen Informationen vom Staatskommissär berichten oder erteilte er Weisungen an diesen?

30)       Erfolgten aus dem Aufsichtsrecht (§ 31 GSpG) weitere Einsichtnahmen in Bü­cher und Schriften des Konzessionärs, Vor-Ort-Prüfungen oder Prüfungen durch Sachverständige? Wenn ja, mit welchem Ergebnis und welche konkreten Maß­nahmen bzw. weiteren Schritte folgten hieraus?

31)       Welche konkreten anderen Maßnahmen nach § 31 GSpG wurden gesetzt?

32)       Welche Inhalte und Ergebnisse bzw. Folgeschritte (-maßnahmen) ergaben sich daraus?

Seit 03.06.2019 sind Sie Bundesminister für Finanzen:

33)       Welche konkreten Nachforschungen und Maßnahmen seit deren Bekanntwer­den ab Mai 2019 haben Sie im Zusammenhang mit der Causa Vorstandsbestel­lung Casinos Austria (am 28. März 2019 6) im Jahr 2019 gesetzt?

34)       Welche konkreten Maßnahmen haben Sie gesetzt, um die hausinternen Vor­gänge und Kommunikationen, die der Vorstandsbestellung zeitlich vorgelagert waren, zu untersuchen und was war das Ergebnis der Nachforschungen?

35)       Welche konkrete Abteilung bzw. Sektion im Finanzministerium ist für die Auf­sichtsagenden nach dem Glücksspielgesetz zuständig? Wie erfolgt die Einbin­dung des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel?

36)       Welche Aktenläufe gab es im Zusammenhang mit der Causa Vorstandsbestel­lung Casinos Austria innerhalb des Ministeriums und innerhalb der Finanzver­waltung (FA Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel)? Welche Inhalte hat­ten diese Aktenläufe? Unter welchen Stammzahlen wurden sie geführt? Welche Abteilungen bzw. Sektionen des Ministeriums bzw. welche Finanzämter waren an diesen Aktenläufen beteiligt? Zu welchem Zeitpunkt erfolgten diese Akten­läufe?

37)       Wie und von wem wurden die Voraussetzungen für die Qualifikation bzw. die Eignung von Herrn Peter Sidlo im Vorfeld seiner Bestellung zum Vorstand der Casinos Austria geprüft? Haben Sie den Auftrag gegeben, diese nochmals zu überprüfen, wenn ja, wann?

38)       Welche konkreten Maßnahmen haben Sie gesetzt um, die hausinternen Vor­gänge, Korrespondenzen und Kommunikationen, die der Vorstandsbestellung vom März 2019 zeitlich nachgelagert waren, zu untersuchen und was war das Ergebnis der Nachforschungen?

39)       Welche Prüfungen und Maßnahmen haben Sie im Zusammenhang mit der glücksspielrechtlichen Aufsicht, insbesondere Maßnahmen nach § 31 GSpG und der Prüfung der dauernd zu erfüllenden Anforderungen nach § 31b GSpG an die Geschäftsleiter bzw. die Geschäftsleitung des Konzessionärs Casinos Austria AG gesetzt? Wann haben Sie diese gesetzt, was war das Ergebnis der Maßnahmen bzw. folgten daraus weitere Schritte, wenn ja, welche?

40)       Haben Sie die hausinternen Vorgänge hinsichtlich dienstrechtlicher oder straf­rechtlich relevanter Sachverhalte geprüft? Wenn ja, zu welchem Ergebnis sind Sie gekommen? Wurden Anzeigen erstattet, wenn ja, wann, an wen und betref­fend welcher Vorgänge?

41)       Hatten Sie im Zusammenhang mit der Causa Vorstandsbestellung Peter Sidlo Gespräche mit dem Aufsichtsratspräsidenten der Casinos Austria AG Walter Rothensteiner, wenn ja, wann und welchen Inhalts?

Das Finanzministerium bestätigte, dass die Prüfung Peter Sidlos nach dem Glücks­spielgesetz erfolgt sei, der Konzessionär hätte nach der Bestellung durch den Auf­sichtsrat die erforderlichen Nachweise vorgelegt, und zum Zeitpunkt der Bestellung wä­ren keine Gründe vorgelegen, die gegen eine Bestellung gesprochen hätten. 7

42)       Wann erfolgte diese Prüfung der Eignung von Peter Sidlo zur Geschäftsleitung der Casinos Austria AG?

43)       Wann ist die Meldung des Konzessionärs eingegangen?

44)       Wie umfangreich war diese Meldung?

45)       Welche Abteilung bzw. Sektion des Finanzministeriums bzw. welche Einheit der Finanzverwaltung (z.B. Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücks­spiel) war an dieser Prüfung beteiligt? Welche Stammzahl hat der Aktenlauf zu dieser Prüfung?

46)       Wer aus dem Büro des Ministers bzw. Staatssekretärs war an der Prüfung oder dem Aktenlauf beteiligt? Aus welchem Grund wurde diese Person beigezogen? Welcher Generalsekretär des Finanzministeriums war an der Prüfung oder dem Aktenlauf beteiligt?

47)       Wurden Weisungen im Zuge dieser Prüfung erteilt, wenn ja, welchen Inhalts und von wem?

Das Finanzministerium bestätigte weiters, dass es das Gutachten des Prof. Thomas Müller, welches dieser im Auftrag der Sazka erstellt hat, und in welchem er zu dem Er­gebnis kommt, dass Peter Sidlo die glücksspielrechtlichen Vorgaben nicht erfülle, da­her eine Abberufung erfolgen müsste, prüfen würde. 8

48)       Zu welchem Ergebnis ist die ministeriumsinterne Prüfung des Gutachtens von Prof. Thomas Müller gekommen?

49)       Von wem und wann hat das Ministerium dieses Gutachten für die Prüfung er­halten?

50)       Hat die ministeriumsinterne Prüfung ergeben, dass das Gutachten korrekt ist und Aufsichtsmaßnahmen zu ergreifen sind? Wenn ja, welche und warum wur­den diese Maßnahmen nicht schon zu einem früheren Zeitpunkt ergriffen? Wann werden Sie diese Maßnahmen setzen? Wird Herr Sidlo auf Grund be­hördlicher Aufsichtsmaßnahmen von der Geschäftsleitung der Casinos Austria abberufen? Wenn ja, wann, und welche rechtlichen Beurteilungen liegen der Abberufung zu Grunde?

51)       Welche Sachverhalte haben sich seit der vorgenommenen Prüfung anlässlich der Bestellung von Peter Sidlo (s. oben) geändert, die nunmehr eine Abberu­fung rechtfertigen?

52)       In welchen Punkten kommt das Ministerium zu einem anderen Ergebnis als das Gutachten?

Die Verträge mit den bisherigen Vorstandsmitgliedern endeten mit der Bestellung der neuen Vorstandsmitglieder im April 2019 „einvernehmlich“: 9

53)       Wann hätten die Vorstandsverträge, ohne vorzeitige Auflösung, geendet?

54)       Welche höheren Kosten haben sich durch die vorzeitige Auflösung der Vor­standsverträge ergeben, um die neue Geschäftsleitung (Glatz-Kremsner, Martin Skopek und Peter Sidlo) schon am 1.5.2019 einsetzen zu können?

55)       Hat das Finanzministerium Informationen, aus welchen Gründen diese zusätzli­chen Kosten in Kauf genommen wurden?

In Medien dargestellte Chatverläufe aus Februar 2019 dokumentieren eine Korrespon­denz von Harald Neumann und Thomas Schmid in Angelegenheit der Casinos Austria bei der auch der damaligen Bundeskanzlers Sebastian Kurz sowie des Bundesminis­ters Gernot Blümel erwähnt worden sein könnten. 10 In einer anonymen Anzeige vom August 2019 wurde darauf hingewiesen, dass der „Postenschacher“ (Casinos Austria Vorstandsbesetzungen) zwischen dem damaligen Bundeskanzler Sebastian Kurz und Vizekanzler Heinz-Christian Strache „persönlich vereinbart“ worden wäre. 11

56)       Welche Informationen liegen dem Ministerium durch Unterlagen, Gesprächs­notizen, Aktenläufe etc. vor, die die Involvierung anderer Büros oder Minister dokumentieren und welche Büros (Minister) betreffen diese?

57)       Welche konkreten Nachforschungen und Maßnahmen haben Sie gesetzt, um die hausinternen Vorgänge, Korrespondenzen und Kommunikationen im Zu­sammenhang mit einer Änderung des Glücksspielgesetzes im Konnex mit ge­genständlicher Causa Vorstandsbestellung Casinos Austria, die der Vorstands­bestellung zeitlich vor- oder nachgelagert waren, zu untersuchen und was war das Ergebnis der Nachforschungen?

58)       Wurden oder werden von Ihnen dienstrechtliche Maßnahmen im Zusammen­hang mit gegenständlicher Causa Casinos Austria Vorstandsbestellung gesetzt, wenn ja, welche?

59)       Welche konkreten Veranlassungen oder Weisungen haben Sie im Zusammen­hang mit gegenständlicher Causa Casinos Austria Vorstandsbestellung ge­setzt? Welche Aktenzahlen erhielten diese?

Im Finanzministerium dürfte es eine Unterlage „Lizenzen allgemein“ aus dem Jän­ner 2019 geben, diese wurde am 31.01.2019 abfotografiert und mit der Bemerkung „Das sagen die Experten bei uns – Gesetz für Entflechtung notwendig“ von Thomas Schmid (BMF) an Harald Neumann (Novomatic) übersendet. 12

60)       Wurde diese Unterlage von Beamten des Ministeriums erstellt?

61)       Wann wurde die Unterlage angefordert?

62)       Von wem wurde diese Unterlage angefordert?

63)       Wem wurde die Unterlage übermittelt?

64)       Wurde die Unterlage auch dem Minister vorgelegt?

65)       War die Unterlage zur internen oder externen Verwendung vorgesehen?

66)       Was war der Inhalt dieser Unterlage (bitte neben einer überblicksartigen münd­lichen Beantwortung auch um Vorlage der Unterlage im Rahmen der Anfrage­beantwortung)?

67)       Um welches Gesetz und um welche konkrete Entflechtung ging es dabei? Wel­che Ziele sollten mit der Entflechtung verfolgt werden?

68)       Was war die primäre Fragestellung zur Erstellung dieser Unterlage?

69)       Welche konkreten Maßnahmen haben Sie gesetzt, um die Tätigkeit des ehema­ligen Büroleiters des Bundesministers und Generalsekretärs im BMF Thomas Schmid angesichts der bekannt gewordenen Sachverhalte (Abfotografieren und Weiterleitung einer internen Unterlage an Externe) inhaltlich und rechtlich zu überprüfen? Was war das Ergebnis dieser inhaltlichen Prüfung und wie ist die rechtliche Würdigung des Finanzministeriums dazu?

70)       Wann haben Sie von diesem Sachverhalt (Abfotografieren und Weiterleitung ei­ner internen Unterlage an Externe) erfahren?

71)       Haben Sie den ehemaligen Generalsekretär Thomas Schmid zur Stellungnah­me aufgefordert? Wenn ja, welche Antwort/Stellungnahme haben Sie inhaltlich erhalten?

72)       Haben Sie den Vorgang, dass eine ministeriumsinterne Unterlage „Lizenzen all­gemein“ am 31.1.2019 abfotografiert und an ein Unternehmen extern gesendet wurde, überprüft?

73)       Welche interne Abteilung (oder Büro) haben Sie mit der Prüfung beauftragt? Wann erging der Prüfungsauftrag? Was war das Ergebnis der Prüfung?

74)       Ergeben sich aus dieser Überprüfung dienstrechtliche oder strafrechtliche Sachverhalte, die Sie zur Anzeige gebracht haben (wenn ja, wann und welchen Inhalts)?

75)       Haben Sie beauftragt, alle Verwaltungsakte des ehemaligen BMF-Generalse­kretärs Thomas Schmid rechtlich zu überprüfen? Wenn ja, mit welchem Ergeb­nis, wenn nein, warum nicht? Ergaben sich aus diesen Überprüfungen Sachver­halte, die zur Anzeige gebracht wurden, wenn ja, welche und wann?

76)       Herr Thomas Schmid ist alleiniger Vorstand der OeBAG. Wenn sich aus Ihrer ministeriumsinternen Prüfung Zweifel an der Verlässlichkeit bzw. Amtsver­schwiegenheit im Rahmen seiner Tätigkeit als Generalsekretär des BMF für Sie ergeben haben, haben Sie diese dem Aufsichtsratsvorsitzenden der ÖBAG zur Kenntnis gebracht?

77)       Welche konkreten Maßnahmen wird der Aufsichtsrat der OeBAG betreffend die Vorstandstätigkeit von Herrn Schmid setzen?

Am 27.2.2018 wurde vom Finanzministerium ein Entwurf zur Novelle des Glücksspiel­gesetzes und des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes zur Begutachtung bis 08.03.2018 versendet (18/ME), dieser Ministerialentwurf wurde kurze Zeit nach seiner Veröffentlichung wieder zurückgezogen:

78)       Was war der konkrete Inhalt dieser Novelle?

79)       Aus welchen Gründen wurde diese Novelle kurzfristig wieder zurückgezogen?

80)       Hat der damalige Vizekanzler und Sportminister Heinz-Christian Strache direkt oder indirekt interveniert, dass dieser Entwurf zurückgenommen wird? Wenn ja, mit welcher Begründung? Bei wem wurde interveniert?

81)       Hat der Staatssekretär im Finanzministerium interveniert, dass der Entwurf zu­rückgenommen wird? Wenn ja, mit welcher Begründung? Bei wem wurde inter­veniert?

82)       Hat der damalige Generalsekretär im Finanzministerium veranlasst, dass der Entwurf zurückgezogen wird? Wenn ja, mit welcher Begründung? Wen hat der Generalsekretär mit der Zurückziehung des Ministerialentwurfes schriftlich oder mündlich beauftragt?

83)       Waren der Minister, der Staatssekretär oder der Generalsekretär in den Akten­lauf zur Zurückziehung eingebunden? Wenn ja, wer?

84)       Warum wurde dieser Ministerialentwurf dann überhaupt online gestellt (veröf­fentlicht und ausgesendet)?

In den letzten beiden Jahren wurde das Glücksspielrecht novelliert:

85)       Wurde im Finanzministerium im Jahr 2018 und insbesondere 2019 an einem weiteren Gesetzesentwurf zum Glücksspielgesetz gearbeitet, der bislang weder als Begutachtungsentwurf noch als Regierungsvorlage vorgelegt wurde?

86)       Wenn ja, welchen Inhalt hatten diese Gesetzesentwürfe bzw. die zugehörigen Arbeitspapiere?

87)       Wurden die Arbeitspapiere oder die Entwürfe auf Grund eines politischen Auf­trages erstellt und wer hat diese Aufträge erteilt?

88)       Was waren die inhaltlichen Zielvorgaben dieser politischen Aufträge zur Novel­lierung des Glücksspielgesetzes?

89)       Wann wurden diese Arbeitspapiere bzw. Gesetzesentwürfe erstellt?

90)       Stehen diese Arbeitspapiere bzw. die daraus folgenden Gesetzesentwürfe bei nachträglicher Betrachtung im Zusammenhang mit der Bestellung von Peter Sidlo zum Vorstand der Casinos Austria AG?

91)       Wann wurde das Finanzministerium von der Wirtschafts- und Korruptions­staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit gegenständlicher Causa Casinos Austria Vorstandsbestellung kontaktiert (bitte um Angabe der konkreten Tages­daten des Erstkontakts mündlich, telefonisch, schriftlich und aller weiteren Da­ten von Kontaktaufnahmen)?

92)       Um welche Informationen wurde das Finanzministerium gebeten und haben Sie diese Informationen übermittelt?

93)       Welche Verdachtslage ist dem BMF auf Grund dieser Kommunikation mit der WKStA bekannt?

94)       Wer wird nach Kenntnis des BMF auf Grund der Kommunikation mit der WKStA als Beschuldigter in der gegenständlichen Causa Casinos Austria Vorstandsbe­stellung geführt?

In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage im Sinne des § 93 Abs 2 GOG-NR zum frühest möglichen Zeitpunkt zu behandeln und der Erstanfragestellerin Gelegen­heit zur mündlichen Begründung zu geben.

1          Falter, „Erzähl ihm halt, dass ich toll bin!“, 17.11.2019

2          Die Presse lt. ORF online, „Causa Casinos: „Razzien“ bei zwei Ex-Finanzminis­tern“, 12.11.2019 (https://orf.at/stories/3143965/) und im weiteren Der Standard, „"Lieber Joschi": Die entlarvenden Chatprotokolle zum "FPÖ-Novomatic-Deal"“, 13.11.2019

3          Falter, „“Dann erzähl ihm halt, wie toll ich bin” -”Ok! :-)”“, 20.11.2019

4          Casinos Austria AG, OTS, „„Casinos Austria AG: Neuer Vorstand durch Auf­sichtsrat bestellt“, 28.03.2019

5          z.B. Der Standard, „Blauem Casinos-Finanzchef wird Qualifikation abgespro­chen“, 21.05.2019

6          Casinos Austria AG, OTS, „Casinos Austria AG: Neuer Vorstand durch Auf­sichtsrat bestellt“, 28.03.2019

7          Der Standard, „Sidlo hat Lizenz zum Mitspielen“, 20.11.2019

8          Der Standard, „Sidlo hat Lizenz zum Mitspielen“, 20.11.2019

9          Casinos Austria AG, OTS 75, „Neuer Vorstand ab 1. Mai im Amt“, 30.4.2019

10         Profil, „Casinos-Affäre: „Bitte auch Gernot Blümel sagen!““, 21.11.2019; mit der APA-Meldung vom 22.11.2019 „Casinos - Neumann erwähnte Kontakt zu "Seb" im Februar 2019“ wurden die ursprünglich dem Jahr 2018 zugeschriebenen Chats nachträglich dem Jahr 2019 zugeordnet.

11         Die Presse, „Golden Handshake beschäftigt Ermittler“, 20.11.2019

12         Die Presse, „Wie es zur Razzia bei Löger kam“, v. 14.11.2019 und APA, „Casi­nos – Zitat zur Affäre“, v. 15.11.2019

*****

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf Klubobfrau Rendi-Wagner als erster Fra­gestellerin zur Begründung der Anfrage, die gemäß § 93 Abs. 5 der Geschäftsordnung 20 Minuten nicht überschreiten darf, das Wort erteilen.