16.05
Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Regierungsbank! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Liebe Österreicherinnen und Österreicher! Die Grünen waren mir bislang als die Partei der Basisdemokratie bekannt. Deshalb habe ich, vielleicht in einer gewissen Naivität, gedacht, wenigstens das freiheitliche Programm der direkten Demokratie wird einen hohen Stellenwert in diesem Regierungsprogramm haben. – Wie gesagt: naiv.
Beim genaueren Durchsehen des 300 Seiten starken Regierungsprogramms habe ich kein einziges Mal die Worte direkte Demokratie gefunden, das Wort Demokratie übrigens auch nur zweimal, und das Wort Volksabstimmung kommt auch kein einziges Mal vor.
Liebe Österreicherinnen und Österreicher! Mit dieser Regierung heißt es: Kreuzerl am Wahltag verteilt, und jetzt fünf Jahre lang die Goschen halten! Angeblich war das ja auch schon das Motto des Bundeskongresses der Grünen.
Die FPÖ allerdings steht zu ihrem Wort und zu ihrem Programm der direkten Demokratie, und deswegen darf ich folgenden Antrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „die Einführung des Rechtsinstruments der Volksinitiative“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die zum Inhalt hat, dass Art. 41 Abs. 1 B-VG dahingehend geändert wird, dass Volksbegehren, die von zumindest 4 Prozent der Stimmberechtigten zu einer Nationalratswahl unterstützt werden, aber nicht binnen Jahresfrist vom Nationalrat, beziehungsweise Bundesrat, umgesetzt worden sind, einer verpflichtenden Volksabstimmung zu unterziehen sind.“
*****
(Beifall bei der FPÖ.)
Liebe Österreicher! Wir, die FPÖ, mögen bei der letzten Wahl zwar ein wenig dezimiert worden sein, aber wir sind stark, weil wir für das Richtige kämpfen, weil wir für euch kämpfen, für Österreich und seine Bürger, weil wir der Meinung sind, dass sie mündig sind, dass sie sich auch zu Sachthemen äußern und ihr Selbstbestimmungsrecht einfordern können sollen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir kämpfen für Ihr Recht. (Beifall bei der FPÖ.)
16.07
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten KO Herbert Kickl, Dr. Susanne Fürst, Mag. Philip Schrangl und weiterer Abgeordneter
betreffend die Einführung des Rechtsinstruments der Volksinitiative
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 1, Erklärung der Bundesregierung, in der 8. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 10. Jänner 2020
Durch die Verlängerung der Legislaturperioden von vier auf fünf Jahren mit dem Wahlrechtsänderungsgesetz 2007, wurde den stimmberechtigten Österreichern ein Mitwirken an Richtungsentscheidungen, die für ihr Leben von großer Bedeutung sind, unnötig erschwert.
In Anerkenntnis der Tatsache, dass direkte Demokratie der beste Weg ist, um die Teilhabe der Bevölkerung am politischen Prozess zu gewährleisten und zu fördern, ist es notwendig, die in der Verfassung dafür vorgesehenen Instrumente aufzuwerten und die dafür notwendigen budgetären Mittel bereitzustellen.
Insbesondere um Volksbegehren, welche als Anliegen direkt aus der Bevölkerung kommen, mehr Gewicht im politischen Prozess zu verleihen, muss sichergestellt werden, dass diese zeitnahe parlamentarisch behandelt werden. Eine verpflichtende Volksabstimmung, wenn das Anliegen eines Volksbegehrens von 4 Prozent der Stimmberechtigten unterstützt wird, aber das Parlament dem nicht mit Gesetzesbeschluss Rechnung trägt, bedeutet die Anliegen der Stimmberechtigten ernst zu nehmen.
Der Freiheitliche Parlamentsklub hat deshalb bereits am 29.02.2012 mit einem selbstständigen Entschließungsantrag (1856/A(E) XXIV. GP) den Ausbau der direkten Demokratie gefordert und dazu ein konkretes Modell vorgelegt.1
Im Gegensatz zum aktuellen Regierungsprogramm für die XXVII. GP sah jenes für die XXVI. GP auch den Ausbau der direkten Demokratie vor. Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die zum Inhalt hat, dass Art. 41 Abs. 1 B-VG dahingehend geändert wird, dass Volksbegehren, die von zumindest 4 Prozent der Stimmberechtigten zu einer Nationalratswahl unterstützt werden, aber nicht binnen Jahresfrist vom Nationalrat, beziehungsweise Bundesrat, umgesetzt worden sind, einer verpflichtenden Volksabstimmung zu unterziehen sind.“
1 https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/A/A 01856/
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, auch ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Bürstmayr. – Bitte.