20.40

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wir diskutieren hier einen negativen Ausschussbericht über einen Antrag der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einbeziehung der Insassen von Justizanstalten in die gesetzliche Krankenversicherung“ – eine langjäh­rige freiheitliche Forderung. (Abg. Loacker: ... Hartinger-Klein nicht umgesetzt!)

Es ist unverständlich, dass die Regierungsparteien nicht zur Kenntnis nehmen wollen, dass in Österreichs Justizanstalten einsitzende Insassen, sofern sie nicht einer Arbeit nachgehen und in Strafhaft sind, nicht krankenversichert und somit Privatpatienten sind. Jeder Abgeordnete weiß, glaube ich, was der Unterschied ist, ob man die Leis­tungen aus einer gesetzlichen Krankenversicherung oder als Privatpatient bezieht. Ich sage es jetzt noch einmal, weil Kollege Hanger schon ein bisschen schmunzelt – da gibt es gar nichts zum Schmunzeln (Heiterkeit des Abg. Hanger–, ich sage es Ihnen, Kollege Hanger, und der ganzen ÖVP-Fraktion: Hinter jedem Straftäter in Österreich und auch den Personen, von denen angenommen wird, dass sie später verurteilt wer­den – die meisten U-Häftlinge werden in späterer Folge verurteilt –, stehen ein oder mehrere Opfer. Diese Opfer sind großteils in der gesetzlichen Krankenversicherung, so wie alle Österreicherinnen und Österreicher. Es ist nicht einzusehen, dass die Täter im Vollzug privat versichert sind und dadurch sehr viel Steuergeld verbrauchen. (Beifall bei der FPÖ.)

Ganz interessant ist aber noch etwas: Was man da sieht, ist ein gewisses Sittenbild der ÖVP. Dieser Antrag ist nämlich natürlich auch begründet, und zwar mit dem Rech­nungshofbericht Bund 2012/3. In diesem Rechnungshofbericht äußert der Rechnungs­hof harsche Kritik an der Privatversicherung der Insassen in den Justizanstalten. Ich lese ganz kurz vor: „An dieser massiven Geldverschwendung hat der Rechnungshof schon vor Jahren in dem Bericht“ – wie zitiert – „deutliche Kritik geübt und Einspa­rungsmöglichkeiten aufgezeigt.“

Der damalige Rechnungshofpräsident, der diese harsche Kritik geäußert hat, war Dr. Josef Moser. Interessant wird es dadurch, dass Dr. Moser, jetzt Abgeordneter, ab 2017, mit dem Eintritt in die Regierung Kurz I, wie man sie bezeichnet – mit uns –, Jus­tizminister war. – Ich kürze das jetzt ab.

Wir wollten natürlich, weil wir dazu ja bereits mehrere Anträge gestellt hatten – ich habe sie alle mit (die entsprechenden Anträge in die Höhe haltend) –, dass das über die Sozialministerin Hartinger-Klein umgesetzt wird. Wir haben 2016 einen Antrag gestellt, wir haben mehrere Anträge gestellt, dass das endlich repariert wird, aber na­türlich ist es nicht gelungen (Zwischenruf der Abg. Steinacker), und auch jetzt wird, so denke ich, Dr. Moser diesen Antrag als Abgeordneter ablehnen. – Ich nehme an, Herr Moser, oder stimmen Sie gegen Ihre eigene Fraktion? (Zwischenruf des Abg. Für­linger.) Das wird ja eigentlich komplett grotesk. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich kann nur feststellen: Anscheinend ändert sich mit der Aufgabe der Mensch, denn die Sache bleibt immer dieselbe. Es wäre eine Ungerechtigkeit auszuräumen, Sie hät­ten als Justizminister die Chance dazu gehabt, haben aber in dieser Sache nichts ge­macht.

Wir wollten das! Wir haben schon im Jahr 2016 Anträge gestellt. (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Sie auch. Na dann frage ich mich, warum nichts passiert ist (Abg. Steinacker: Weil wir es besser machen!) und vor allem, warum Sie auf ÖVP-Seite diesen Antrag von uns, von Kickl, jetzt wieder ablehnen. – Ich verstehe es nicht. (Abg. Steinacker: Weil wir es besser machen! – Abg. Fürlinger: Weil wir es g’scheiter machen, Herr Kol­lege!)

Sie wollen einfach Besserstellungen für Täter und Schlechterstellungen für Opfer. Da­rum geht es, global zusammengefasst. Diese Ungerechtigkeit gehört weg. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Straftäter in österreichischen Justizanstalten bessergestellt wer­den als die Justizwachebeamten, die auf sie aufpassen beziehungsweise sie unter Einsatz ihrer Gesundheit und ihres Lebens tagtäglich bewachen. Es ist auch nicht ein­zusehen, dass Opfer schlechter gestellt sind als Täter. Das ist eine Ungerechtigkeit, die man einfach einmal hervorheben muss! (Beifall bei der FPÖ.)

Zur Person Josef Moser braucht man, glaube ich, nichts mehr zu sagen – anscheinend ändert sich mit der Aufgabe der Mensch. (Zwischenruf der Abg. Steinacker.) Als Rech­nungshofpräsident hat er das unterstützt, hat er kritisiert, hat er gesagt, er würde das gerne ändern. Als Minister hat er dann nichts gemacht, und jetzt als Abgeordneter lehnt er diesen Antrag natürlich mit der ÖVP-Fraktion, mit der Regierungsfraktion ab. Das ist komplett unverständlich. Schade, dass Dr. Moser nicht auf der Rednerliste steht, denn es wäre schon Aufklärung darüber geboten, warum man sich – ich sage es einmal so – in diesen acht Jahren dreimal dreht. Das ist für mich total unverständlich, aber anscheinend ein Sittenbild der ÖVP. – Danke schön. (Beifall und Bravoruf bei der FPÖ.)

20.46

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Ralph Schallmeiner. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.