21.01

Abgeordneter Dr. Josef Moser (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte im Hinblick auf die Ausführungen von Herrn Lausch einiges klarstellen. Sie wissen – Sie haben das doch ausgeführt –, dass ich als Rechnungshofpräsident, wohl wissend, dass gera­de im Strafvollzug sehr viele Effizienzpotenziale gegeben sind, bereits im Jahr 2008 überprüft habe, inwieweit im Strafvollzug Maßnahmen gerade bei der medizinischen Versorgung gesetzt werden können, um Einsparungen zu erzielen. Das Ergebnis der Prüfung haben Sie heute erläutert.

Im Jahr 2017, als es dann zu Regierungsverhandlungen gekommen ist, haben wir – Abgeordneter Stefan kann das bestätigen – genau dieses Thema, nämlich die Ein­beziehung der Insassen von Justizanstalten in die Krankenversicherung, auch mitbe­handelt und in das Regierungsprogramm aufgenommen – genauso wie andere Punkte, die sich ergeben haben, auch. Im Bereich des Maßnahmenvollzugs, im Bereich des Strafvollzugs wurden Maßnahmen gesetzt: Es wurde ein Strafvollzugsgesetz fertigge­stellt, es wurde ein Maßnahmenvollzugsgesetz fertiggestellt, das genau in diesem Fall auch Regelungen hinsichtlich der Frage beinhaltet, wie man in Zukunft mit Häftlingen umgeht, nämlich nicht nur in die Richtung, dass man Häftlinge in diesem Bereich si­chert, absichert, wegsperrt, sondern sie gleichzeitig auch resozialisiert, und zwar in ei­ner Form resozialisiert, dass dadurch nicht Mehrkosten, in dem Fall für die Steuerzah­lerinnen und Steuerzahler, entstehen.

In diesem Zusammenhang wurden auch Kontakte mit dem Sozialministerium aufge­nommen. Es wurden Optionen überprüft und ausgearbeitet, insbesondere im Hinblick darauf, dass man nicht will, dass, wenn Insassen in die Krankenversicherung einbezo­gen werden, dann gleichzeitig auch ihre Angehörigen in die Krankenversicherung mit­einbezogen werden. Wie Sie wissen, hat es in diesem Zusammenhang auch Ver­handlungen mit den Ländern gegeben, weil ja die Häftlinge in Landeskrankenanstalten untergebracht werden und da eben, unterschiedlich in ganz Österreich, Regelungen bestehen, dass ein Häftling pro Tag, wenn er in einer Landeskrankenanstalt ist, bis zu 1 200 Euro an Mehrkosten verursacht.

Deshalb wurden Maßnahmen auch innerhalb der Justiz gesetzt: Die forensischen Zen­tren wurden ausgebaut, unter anderem Asten, weitere Haftplätze beziehungsweise Maßnahmenplätze wurden geschaffen, um die Häftlinge unterzubringen, um dadurch Kosten zu sparen.

Der jetzt ausstehende Punkt – die entsprechende Expertise liegt am Tisch – ist eben der, dass geschaut wird, inwieweit die Einbeziehung der Insassen in die Krankenver­sicherung Kosten spart und gleichzeitig jenen Maßnahmenrahmen der medizinischen Versorgung sicherstellt, der notwendig ist.

Sie sehen, dass wir in diesem Fall nichts unterlassen haben, und wenn die Regie­rungsperiode nicht so früh geendet hätte, wenn der Misstrauensantrag nicht beschlos­sen worden wäre, dann wäre diese Maßnahme auch bereits umgesetzt worden. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP.)

21.04

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Hans Stefan Hintner. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.