16.23

Abgeordneter Yannick Shetty (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich muss sagen, nicht nur die heutige Debatte, sondern vor allem das, was im Herbst letzten Jahres passiert ist, empfinde ich als junger Abgeordneter – und ich verstehe eigentlich nicht, warum es den anderen jungen Abgeordneten nicht gleich geht – gerade nach den ersten Mona­ten hier im Hohen Haus als besonders beklemmend und beschämend.

In einer Zeit, in der wir den jüngsten Bundeskanzler aller Zeiten haben, den jüngsten Bundeskanzler weltweit, glaube ich – der übrigens noch vor einigen Jahren ziemlich genau das gesagt hat, was wir auch sagen –, wird wenige Wochen vor der Wahl von ÖVP, FPÖ und SPÖ ein Beschluss gefasst, der von allen Expertinnen und Experten als Husch-pfusch-Gesetz qualifiziert wurde. Jetzt wird versucht, dieses Husch-pfusch-Gesetz mit einer Husch-pfusch-Änderung zu reparieren, ganz nach dem Motto: Aus Mi­nus und Minus wird Plus. – Da werden wir auf jeden Fall nicht mitgehen.

Alle reden derzeit von der Nachhaltigkeit, und das ist ja auch sehr gut so, nur kann es kein Rosinenpicken sein, wann man sich Nachhaltigkeit auf die Fahnen heftet und wann nicht. Unser Pensionssystem wird von renommierten internationalen Zeitungen als eines der unnachhaltigsten Pensionssysteme in der Europäischen Union bezeich­net. Sie lassen dabei die junge Generation, uns Junge vollkommen im Stich, und das nur, wie Kollege Loacker auch schon angesprochen hat, wegen der Wählerstimmen, weil Sie dafür alles tun. Das ist unglaublich kurzsichtig und unverantwortlich. (Beifall bei den NEOS.)

Es ist eben nicht so, wie die Vorrednerin von der ÖVP gemeint hat, sondern eben ge­nau so, wie Kollege Loacker es schon ausgeführt hat. Es ist nicht ein Jung-gegen-Alt, darum geht es uns nicht. Es ist ein Vorwurf an Sie, die diese Pensionswahlgeschenke beschlossen haben, die diese billige Wahlkampfpolitik betreiben und eine dem, was alle Expertinnen und Experten – Wifo, IHS, Agenda Austria und sogar der Chef der Alterssicherungskommission, der uns, glaube ich, nicht wahnsinnig nahesteht – sagen, entgegengesetzte Politik machen.

Wir reden dabei nicht von Peanuts. Es geht um 20 Milliarden Euro, die wir jährlich ins Pensionssystem zuzahlen, und die Budgetlangfristprognose zeigt, dass diese Zuzah­lungen auf 30 Milliarden Euro explodieren werden.

Ich habe Ihnen etwas mitgebracht, um zu veranschaulichen, um welche Größenord­nungen es da überhaupt geht. Wir sehen hier das Budget 2019 (eine Tafel mit der im Folgenden beschriebenen Grafik in die Höhe haltend): zwei Balken, zwei Vergleichs­balken; einmal der grüne Balken, die Investitionen in Umwelt, Energie und Klima, 0,6 Milliarden Euro im Jahr 2019. Der schwarze Balken sind die Pensionen. (Der Red­ner entfaltet die Tafel, auf der somit ein schwarzer Balken mit der dreifachen Länge sichtbar wird. – Ruf bei der SPÖ: Für Menschen! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ja, so viel geben wir für Pensionen jedes Jahr aus (Beifall des Abg. Kollross), und da sind die Wahlgeschenke von 2019 noch nicht miteingerechnet. (Abg. Vogl: Was ist das Problem?) Das Geld, das hier drinsteckt, fehlt für die wichtigen Zukunftsinvestitionen. (Zwischenrufe bei SPÖ und FPÖ sowie des Abg. Hanger. – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.)

Dieses Geld, diese Milliarden, fehlen für die großen Zukunftsinvestitionen in Bildung, in Wissenschaft und in den Klimaschutz. Diese Ausgaben treffen die Jungen am härtes­ten, obwohl gerade die Jungen, zum Beispiel Jungfamilien, die im Erwerbsleben ste­hen, schon armutsgefährdet sind.

Mein Appell an Sie, an die ÖVP, an die FPÖ, an die SPÖ, aber auch an die Grünen, ist: Stellen Sie diese verantwortungslose Politik ab und beginnen Sie, sicherzustellen, dass unser Pensionssystem zukunftsfit wird! (Zwischenrufe bei der SPÖ. – Präsident Sobotka gibt neuerlich das Glockenzeichen.)

Daher bringen wir heute mehrere Anträge ein, zuerst folgenden:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Retten wir un­ser Pensionssystem und die Zukunftschancen unserer Kinder“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, schnellstmöglich eine Regierungsvorlage vor­zulegen, die zum Ziel hat, die langfristige Finanzierbarkeit unseres Pensionssystems wiederherzustellen und die in der Antragsbegründung erwähnten Pensionswahlge­schenke vom 19.9.2019 wieder rückgängig zu machen.“

*****

Zusätzlich bringen wir einen Abänderungsantrag ein, der im Saal verteilt wurde, der zum Inhalt hat, die Pensionswahlgeschenke vom Herbst 2019 zurückzunehmen und das, was damals an Husch-Pfusch beschlossen wurde, richtig zu reparieren und nicht so, wie es heute versucht wird. (Beifall bei den NEOS.)

16.27

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Yannick Shetty, Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Retten wir unser Pensionssystem und die Zukunftschancen unserer Kinder

eingebracht im Zuge der Debatte in der 12. Sitzung des Nationalrats über Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 195/A der Ab-geordneten Josef Muchitsch, Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kol-legen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche So­zialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert werden (50 d.B.) – TOP 9

Änderung bei ASVG/BSVG/ASVG, bezüglich Pensionsabschläge und Wartefrist bei erster Pensionsanpassung

Am 19.9.2019 wurden im NR-Plenum teure pensionsrechtliche Änderungen im ASVG, GSVG und BSVG beschlossen (siehe unten), die von zahlreichen Ex-pert_innen kriti­siert wurden, zuletzt vom Vorsitzenden der neu konstituierten Alterssicherungskom­mission (https://www.derstandard.at/story/2000110800687/neuer-chef-der-pensions­kommission-kritisiert-politik-scharf). Speziell die abschlagsfreie Frühpension und die Nicht-Anwendung der Wartefrist für die erste Pensionsanpassung wirken sich langfris­tig auf der Budgetausgabenseite (Pensionssteuerzuschuss) massiv aus. Damit sind a) die Finanzierbarkeit des Pensionssystems und b) die Investitionen in Zukunftsbereiche (Bildung, Schulen, Universitäten, Wissenschaft, Forschung, Umwelt, etc.) massiv ge­fährdet, worunter die Chancen der Folgegenerationen stark leiden. Durch die unten ge­nannten Beschlüsse sinkt die ohnehin schon niedrige Beitragsdeckung der Pensions­formen bzw. Frühpensions-formen noch weiter. Jeder Jahrgang, der einen mit diesen Be­schlüssen eingeräumten Vorteil erhält, nimmt diesen ein Pensionsleben lang mit, das sind im Schnitt 25 Jahre. Dieser Vorteil, der aus den Beschlüssen vom Sommer 2019 entsteht, wird in diesen Jahren jeweils noch aufgewertet.

Nimmt man - niedrig angesetzt - die Kosten der abschlagsfreien Frühpension mit 62 mit jährlich 50 Mio. Euro an, so kommt jedes Kalenderjahr ein Jahrgang dazu, der die­sen Vorteil auch bekommt. Nach zehn Jahren steht das System also vor Zusatz-kosten von 500 Mio. Euro plus jährliche Aufwertungen.

Ebenso ist eine zusätzliche Pensionserhöhung im ersten Pensionsjahr im Volumen von weiteren 50 Mio. Euro p.a. für jeden künftigen Jahrgang anzusetzen. Auch die Kosten dieser Maßnahme werden die Schallmauer der halben Milliarde in Kürze durchbre­chen.

Es steht darüber hinaus außer Frage, dass eine Person, die mit 62 in Pension geht, ihre Leistung um drei Jahre länger bezieht als eine Vergleichsperson, die mit 65 in Pension geht. Diese zusätzlichen drei Jahre Pensionsbezug müssen natürlich in der Berechnung der Pensionsleistung einen Niederschlag finden.

Wenn die Politik das selbstgesteckte Ziel ernst nimmt, "das tatsächliche Pensionsalter an das gesetzliche heranzuführen", läuft eine abschlagsfreie Frühpension diesem Ziel diametral entgegen.

Vorzeitige Alterspensionen mit 62 nach 45 Beitragsjahren sind ein reines Männer-programm, weil Frauen noch länger mit 60 abschlagsfrei in Pension gehen. Weil diese Langzeitversicherten bereits jetzt im Schnitt mit brutto 2.500 Euro in Pension gehen, wird die Abschlagsfreiheit der Frühpension diese guten Pensionen noch weiter erhö­hen. Der Abstand zwischen Frauen- und Männerpensionen wird damit vergrößert.

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Quelle: EcoAustria

https://www.jungeindustrie.at/media/filer_public/4d/57/4d578cb5-35d9-4d4a-9de9-8b42ae1aab12/ecoaustria_studie_verteilungpensionen_pub_po.pdf

Mit diesem Antrag sollen die folgenden am 19.9.2019 beschlossenen Anträge wieder rückgängig gemacht werden:

Änderung des BSVG/GSVG – Abschlagsfreie Frühpension (AA-125 XXVI. GP)

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/AA/AA_00125/imfname_767347.pdf

Änderung des BSVG/GSVG – Ende der Wartefrist für die erste Penisonsanpassung (AA-127 XXVI. GP)

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/AA/AA_00127/imfname_767349.pdf

Änderung des ASVG – Abschlagsfreie Frühpension (AA-130 XXVI. GP)

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/AA/AA_00130/imfname_767357.pdf

Änderung des ASVG – Ende der Wartefrist für die erste Pensionsanpassung (AA-131 XXVI. GP)

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/AA/AA_00131/imfname_767358.pdf

Änderung des ASVG - Abschlagsfreies Sonderruhegeld (AA-132 XXVI. GP)

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/AA/AA_00132/imfname_767359.pdf

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, schnellstmöglich eine Regierungsvorlage vor­zulegen, die zum Ziel hat, die langfristige Finanzierbarkeit unseres Pensionssystems wiederherzustellen und die in der Antragsbegründung erwähnten Pensionswahlge­schenke vom 19.9.2019 wieder rückgängig zu machen."

*****

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 195/A der Ab­geordneten Josef Muchitsch, Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert werden (50 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

In Artikel 1 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) werden folgende Ziffern angefügt:

a) Der bisherige Inhalt wird zu Z 1 dem folgende Z 2 angefügt:

„2. In § 108h Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:

„Handelt es sich um eine erstmalige Anpassung, so ist diese erst mit Wirksamkeit ab 1. Jänner des dem Stichtag (§ 223 Abs. 2) zweitfolgenden Kalenderjahres vorzuneh­men; abweichend davon ist für die erstmalige Anpassung von Hinterbliebenenpen­sionen, die aus einer bereits zuerkannten Leistung abgeleitet sind, der Stichtag dieser Leistung maßgebend.“ “

b) Nach Z 2 wird folgende Z 3 angefügt:

„3 § 236 Abs. 4b entfällt.“

c) Nach Z 3 wird folgende Z 4 angefügt:

„4. § 261 Abs. 4a entfällt.“

In Artikel 2 (Änderung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes) werden fol­gende Ziffern angefügt:

a) Der bisherige Inhalt wird zu Z 1 dem folgende Z 2 angefügt:

„2. In § 50 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:

„Handelt es sich um eine erstmalige Anpassung, so ist diese erst mit Wirksamkeit ab 1. Jänner des dem Stichtag (§ 113 Abs. 2) zweitfolgenden Kalenderjahres vorzuneh­men; abweichend davon ist für die erstmalige Anpassung von Hinterbliebenenpen­sionen, die aus einer bereits zuerkannten Leistung abgeleitet sind, der Stichtag dieser Leistung maßgebend.“ “

b) Nach Z 2 wird folgende Z 3 angefügt:

„3. § 120 Abs. 7 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 103/2019 entfällt.“

In Artikel 3 (Änderung des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes) werden folgende Zif­fern angefügt:

a) Der bisherige Inhalt wird zu Z 1 dem folgende Z 2 angefügt:

„2. In § 46 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:

„Handelt es sich um eine erstmalige Anpassung, so ist diese erst mit Wirksamkeit ab 1. Jänner des dem Stichtag (§ 104 Abs. 2) zweitfolgenden Kalenderjahres vorzuneh­men; abweichend davon ist für die erstmalige Anpassung von Hinterbliebenenpen­sionen, die aus einer bereits zuerkannten Leistung abgeleitet sind, der Stichtag dieser Leistung maßgebend.“ “

b) Nach Z 2 wird folgende Z 3 angefügt:

„3. § 111 Abs. 8 entfällt.“

Begründung

Änderung bei ASVG/BSVG/GSVG bezüglich Pensionsabschläge und Wartefrist bei erster Pensionsanpassung

Am 19.9.2019 wurden im NR-Plenum teure pensionsrechtliche Änderungen im ASVG, GSVG und BSVG beschlossen (siehe unten), die von zahlreichen Ex-pert_innen kriti­siert wurden. Speziell die abschlagsfreie Frühpension und die Nicht-Anwendung der Wartefrist für die erste Pensionsanpassung wirken sich vor allem langfristig massiv aus und gefährden die Finanzierbarkeit des Pensionssystems. Durch die unten genannten Beschlüsse sinkt die ohnehin schon niedrige Beitragsdeckung der Pensionsformen bzw. Frühpensionsformen noch weiter. Jeder Jahrgang, der einen mit diesen Beschlüs­sen eingeräumten Vorteil erhält, nimmt diesen ein Pensionsleben lang mit, das sind im Schnitt 25 Jahre. Dieser Vorteil, der aus den Beschlüssen vom Sommer 2019 entsteht, wird in diesen Jahren jeweils noch aufgewertet.

Nimmt man - niedrig angesetzt - die Kosten der abschlagsfreien Frühpension mit 62 Jahren mit jährlich 50 Mio. Euro an, so kommt jedes Kalenderjahr ein Jahrgang da-zu, der diesen Vorteil auch bekommt. Nach zehn Jahren steht das System also vor Zu­satzkosten von 500 Mio. Euro plus jährliche Aufwertungen.

Ebenso ist eine zusätzliche Pensionserhöhung im ersten Pensionsjahr im Volumen von weiteren 50 Mio. Euro p.a. für jeden künftigen Jahrgang anzusetzen. Auch die Kosten dieser Maßnahme werden die Schallmauer der halben Milliarde in Kürze durchbre­chen.

Es steht darüber hinaus außer Frage, dass eine Person, die mit 62 Jahren in Pension geht, ihre Leistung um drei Jahre länger bezieht als eine Vergleichsperson, die mit 65 Jahren in Pension geht. Diese zusätzlichen drei Jahre Pensionsbezug müssen na­türlich in der Berechnung der Pensionsleistung einen Niederschlag finden.

Wenn die Politik das selbstgesteckte Ziel ernst nimmt, "das tatsächliche Pensionsalter an das gesetzliche heranzuführen", läuft eine abschlagsfreie Frühpension diesem Ziel diametral entgegen.

Vorzeitige Alterspensionen mit 62 Jahren nach 45 Beitragsjahren sind ein reines Män­nerprogramm, weil Frauen noch länger mit 60 Jahren abschlagsfrei in Pension gehen. Weil diese Langzeitversicherten bereits jetzt im Schnitt mit brutto 2.500 Euro in Pen­sion gehen, wird die Abschlagsfreiheit der Frühpension diese guten Pensionen noch weiter erhöhen. Der Abstand zwischen Frauen- und Männerpensionen wird damit ver­größert.

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Quelle: EcoAustria

https://www.jungeindustrie.at/media/filer_public/4d/57/4d578cb5-35d9-4d4a-9de9-8b42ae1aab12/ecoaustria_studie_verteilungpensionen_pub_po.pdf

Mit diesem Antrag sollen folgende drei Beschlüsse vom 19.9.2019 zurückgenommen werden:

Änderung des BSVG/GSVG – Abschlagsfreie Frühpension (AA-125 XXVI. GP)

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/AA/AA_00125/imfname_767347.pdf

Änderung des BSVG/GSVG – Ende der Wartefrist für die erste Pensionsanpassung (AA-127 XXVI. GP)

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/AA/AA_00127/imfname_767349.pdf

Änderung des ASVG – Abschlagsfreie Frühpension (AA-130 XXVI. GP)

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/AA/AA_00130/imfname_767357.pdf

Änderung des ASVG – Ende der Wartefrist für die erste Pensionsanpassung (AA-131 XXVI. GP)

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/AA/AA_00131/imfname_767358.pdf

Änderung des ASVG - Abschlagsfreies Sonderruhegeld (AA-132 XXVI. GP)

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/AA/AA_00132/imfname_767359.pdf

*****

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die Anträge sind ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und stehen somit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Vogl. – Bitte.