Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zum 13. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Mir liegt keine Wortmeldung dazu vor, daher werde ich die Debatte auch gleich wieder schließen.

Ich frage den Berichterstatter, ob es den Wunsch auf ein Schlusswort gibt. – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 35 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

„In Behandlung des Ersuchens der Landespolizeidirektion Wien [...] um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat David Stögmüller wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum National­rat David Stögmüller besteht. Einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat David Stögmüller wird nicht zugestimmt.“

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dem anschließen, um ein Zeichen der Zu­stimmung. – Das ist einstimmig so angenommen.