17.17

Abgeordneter Maximilian Lercher (SPÖ): Herr Präsident! Sehr verehrte Regierungs­mitglieder! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, zweifelsohne, wir befinden uns in einer Krise. Ganz, ganz sicher ist diese Krise die größte meiner Generation, auch das wurde heute schon erwähnt. In einer Krise müssen bekanntlich alle zusammenstehen, und ich hoffe, Sie merken und spüren, dass die Opposition nach Kräften bemüht ist, so weit es möglich ist, der Regierung zu helfen und ihr zu vertrauen, damit wir alles Erdenkliche tun, um gut durch diese Krise zu kommen.

Als Grundsatz kann gelten: Lieber einmal geirrt und zu oft gehandelt, als vor der He­rausforderung zurückschrecken! Eine Krise ist ganz sicher nicht die Zeit für überbor­dende Kritik, aber bitte, sehr verehrte Damen und Herren von den Regierungsparteien, lassen Sie mich eines anmerken: Wenn wir als Opposition in diesen Tagen die Stimme erheben, dann tun wir das nicht, um Ihnen bei der Bewältigung der Krise im Weg zu stehen, wir tun das nicht, um politisches Kleingeld zu wechseln. Wir tun das, weil wir das Gefühl haben, dass bei der Krisenbewältigung etwas schiefläuft, sehr verehrte Da­men und Herren. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Scherak und Shetty.)

Ich glaube, das ist Kritik, die angebracht ist und die es im parlamentarischen Prozess auch braucht, um weiterzukommen.

Zusammenstehen wird hier oftmals betont und als Credo ausgegeben. Zusammen­stehen ist gut, und Abstand wahren, ist, glaube ich, nicht das richtige Motto für die Zusammenarbeit mit der Opposition im Rahmen dieser Krise. Ich glaube, wir haben gute und richtige Ideen, die den alltäglichen Leistungsträgerinnen und Leistungsträgern helfen, und es würde mich freuen, wenn die eine oder andere von Ihnen angenommen und die Parteitaktik hintangehalten wird. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich spreche deswegen so klar darüber, weil ich glaube, dass in der Vergangenheit Feh­ler passiert sind, auf die wir hingewiesen haben. Die vielen Tausenden Arbeitslosen – über 74 000 mit dem gestrigen Tag – hätte es definitiv nicht geben müssen, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir die Rechtssicherheit hätten bestehen lassen und als Staat gehandelt hätten, um die Menschen in ihrer Lebensrealität aufzufangen. Ich bin der tiefen Überzeugung, dass rasches Handeln das verhindert hätte. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Wenn mich jemand, der 40 Jahre durchgehend in einem Baumarktunternehmen beschäftigt war, fragt, was er jetzt in der Arbeitslosigkeit tun soll, dann habe ich nicht so recht eine Antwort darauf, weil der starke Staat genau in dieser Frage, in dieser Situation gefragt gewesen wäre, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Abg. Maurer: Kurzarbeit! Das beste Kurzarbeitsmodell, das es je gege­ben hat!) – Die Kurzarbeit, geschätzte Klubobfrau, ist in dieser Art und Weise noch nicht zum Tragen gekommen, weil Sie ignoriert haben, was wir Ihnen vorige Woche gesagt haben. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)

Das haben Sie ignoriert und nicht die Opposition, geschätzte Klubobfrau! Belehrung tut den Grünen in dieser Situation nicht gut. Horchen Sie ein bisschen zu! Gemeinsam können wir das sicher lösen, und die Schwarmintelligenz dieses ganzen Hauses wird auch Ihnen helfen, mit uns gemeinsam durch diese Krise zu kommen. (Abg. Maurer: Das hab ich dringend notwendig! Bitte erklär’ mir einmal kurz die Welt! – Abg. Haub­ner: ... Sozialpartner!)

Nicht alle Ideen sind schlecht, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bringe mich hier konstruktiv ein, und ich glaube, das ist mir als Abgeordneter erlaubt, nicht um irgendwo zu bremsen. Das ist sinnbildlich für die Debatten der vergangenen Tage: Schreien, wenn die Opposition etwas einbringt, aber nicht bereit sein, anzuerkennen, dass wir ernstes Bemühen verfolgen, sehr verehrte Damen und Herren! (Beifall bei SPÖ und NEOS. – Abg. Maurer: Das haben wir aufgenommen, alle möglichen Dinge! Du warst ja gar nicht dabei! Wo warst du ...? Ich hab’ dich nie gesehen!)

Uns geht es darum, hier unsere berechtigten Ideen und Vorschläge einzubringen, da­mit Österreich vorankommt, und vor allem darum, dass die vielen Leistungsträgerinnen und Leistungsträger des Alltags berücksichtigt werden. Deswegen, meine sehr verehr­ten Damen und Herren, habe ich heute die große Ehre, Anträge vonseiten der So­zialdemokratie einzubringen, die hoffentlich auch konstruktiv aufgenommen werden.

Auch ich möchte den vielen Heldinnen und Helden des Alltags Danke sagen. Wir möchten aber nicht nur davon reden, sondern wir möchten heute, damit den vielen Heldinnen und Helden des Alltags ihr Einsatz abgegolten wird, auch folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Maximilian Lercher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Corona Bonus – Wertschätzung für die Heldinnen und Helden der Corona-Krise“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung – insbesondere der Bundesminister für Finanzen – wird aufge­fordert dem Nationalrat umgehend ein Gesetz vorzulegen, das die gänzliche Steuerbe­freiung sowie die Befreiung von Sozialversicherungsbeiträge (in Form eines Steuer­bonus) von Mehr- und Überstunden für den Zeitraum der Corona-Krise für die betrof­fenen Berufsgruppen vorsieht. Auch von den Sozialpartnern gegebenenfalls vereinbar­te Prämien für besondere Belastungen – insbesondere für Beschäftigte in den Gesund­heitsberufen, im Lebensmittelhandel, in der Reinigung etc. – im Zuge der Corona-Krise sind entsprechend zu befreien. Allfällige Prämien an öffentlich Bedienstete sollen aus dem 38 Mrd. Euro Hilfspaket des Bundes bestritten werden.“

*****

Ich bitte Sie um Annahme.

Weiters darf ich folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Kolleginnen und Kollegen betref­fend „Befreiung von der Arbeitsleistung für Risikogruppen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, durch Verordnung festzustellen, welche Vorerkrankungen zu den Risikogruppen bei der Erkrankung Covid-19 zählen und für ArbeitnehmerInnen, die solche Erkrankungen aufweisen, eine Befreiung von der Arbeitsleistung mit voller Entgeltfortzahlung (ähnlich der vorzeitigen Freistellung nach dem Mutterschutzgesetz) vorzusehen.“

*****

Des Weiteren erlaube ich mir, folgenden Antrag einzubringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag in der Fassung des Ausschussberich­tes 112 d. B. wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 2 §7 wird nach Abs. 2a folgender Abs. 2b angefügt:

„(2b) Der Bundesminister für Finanzen hat dem Budgetausschuss monatlich einen Bericht, in dem sämtliche Maßnahmen, die nach §7 Abs. 2a ergriffen wurden, detailliert dargestellt sind, vorzulegen. Der Bericht hat insbesondere die finanziellen Auswirkun­gen der gesetzten Maßnahmen auszuweisen.“

2. In Artikel 15 §1 Abs. 3 entfällt der letzte Satz

3. In Artikel 15 § 1 wird nach Abs. 4 folgender Abs. 5 angefügt:

„(5) Der Bundesminister für Finanzen hat dem Budgetausschuss monatlich einen Be­richt, in dem sämtliche Maßnahmen, die nach dem Bundesgesetz ergriffen wurden, de­tailliert dargestellt sind, vorzulegen. Der Bericht hat insbesondere die finanziellen Aus­wirkungen der gesetzten Maßnahmen auszuweisen.“

*****

Das bedeutet, wenn Unterstützungsleistungen für EPUs wirklich nach dem Motto „Kos­te es, was es wolle“ durchgeführt werden sollen, dann ist die Obergrenze aufzuheben, meine sehr verehrten Damen und Herren, damit wirklich rasch und klar geholfen wer­den kann.

In diesem Sinne – und ich hoffe, Sie nehmen diese Anträge so auf, wie sie gemeint sind, nämlich als konstruktiven Beitrag im Sinne einer guten Krisenbewältigung für Ös­terreich – wünsche ich mir, hoffe und bitte ich um Zustimmung, weil es wirklich darum geht, die alltäglichen Leistungsträgerinnen und Leistungsträger zu stützen, die Men­schen, die heute arbeiten und in Wahrheit am schlechtesten entlohnt sind, sehr ver­ehrte Damen und Herren. Ich bitte Sie um Unterstützung. – Glück auf! (Beifall bei der SPÖ.)

17.25

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Lercher,

Genossinnen und Genossen

betreffend: Corona Bonus – Wertschätzung für die Heldinnen und Helden der Corona-Krise

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Budgetausschusses über den An­trag 397/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003, das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unter­nehmen (KMU-Förderungsgesetz), das Arbeitslosenversicherungsgesetz, das Arbeits­marktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsverfas­sungsgesetz, das Gleichbehandlungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungs­gesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Gebührengesetz 1957, das Ta­baksteuergesetz 1995, die Bundesabgabenordnung, das Zivildienstgesetz 1986, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, die Exekutionsordnung, die Insolvenzordnung, die Strafprozessordnung 1975, das Finanz­strafgesetz, das COVID-19-Maßnahmengesetz, das Zustellgesetz, das Künstler-So­zialversicherungsfondsgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbe­dienstetengesetz 1948, das Heeresdisziplinargesetz 2014, das Epidemiegesetz 1950, das Ärztegesetz 1998, das Sanitätergesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegege­setz, das MTD-Gesetz, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Medizinproduktegesetz, das Apothekengesetz, das Gesundheitstelematikgesetz 2012, das Suchtmittelgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Pflege­fondsgesetz geändert sowie ein Bundesgesetz über die Festlegung von Fristen für Eig­nungs-, Aufnahme- und Auswahlverfahren an Universitäten, Pädagogischen Hoch­schulen, Einrichtungen zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen, Fach­hochschulen und Privatuniversitäten für das Studienjahr 2020/21, ein Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 im Verwaltungsverfahren, im Verfahren der Verwaltungsgerichte sowie im Verfahren des Verwaltungsgerichtshofes und des Ver­fassungsgerichtshofes, ein Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz, ein Bundesgesetz betreffend besondere Maßnahmen im Gesellschafts­recht aufgrund von COVID-19 (Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz – COVID-19-GesG) und ein Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds (Härtefallfonds­gesetz) erlassen werden (2. COVID-19-Gesetz) (112 d.B.)

In Zeiten der Corona-Krise zeigt sich, wer die wahren Leistungsträgerinnen und Leis­tungsträger in unserer Gesellschaft sind. Es sind die Menschen im Gesundheitsbe­reich, die Pflegerinnen und Pfleger, die Ärztinnen und Ärzte, die Menschen in den Su­permärkten, die Reinigungskräfte, aber auch die Müllabfuhr und unsere Polizistinnen und Polizisten, die heute rund um die Uhr im Einsatz sind, um Menschenleben zu retten, die Bevölkerung mit lebensnotwendigen Nahrungsmittel zu versorgen und auf unseren Straßen für Ruhe und Ordnung zu sorgen. Diese Menschen verrichten in der größten Krise unserer Zeit einen unschätzbaren Dienst an unserer Gesellschaft und riskieren dabei natürlich auch sich selbst mit dem Virus anzustecken.

In diesen betroffenen Branchen sind gerade jene Berufsgruppen betroffen, die sich nicht durch besonders hohe Einkommen auszeichnen. Wenn diese Krise überstanden ist, wäre es hoch an der Zeit, sich einmal wieder mit der Frage des Werts von Arbeit auseinanderzusetzen. Denn gerade in Krisenzeiten sehen wir, was die Tätigkeiten der Menschen im Gesundheitsbereich oder Pflegerinnen und Pfleger tatsächlich WERT sind und wir sollten das – wenn die Krise zu Ende ist – nicht wieder vergessen.

Wir wollen Ihnen diese Wertschätzung aber nicht nur mit täglichem Applaus entgegen­bringen. Bessere Bezahlung ist die beste Form des Dankes. Als Sofortmaßnahme sol­len alle Menschen, die heute tagtäglich für die Gesundheit und das Wohl in unsere Ge­sellschaft im Einsatz sind, einen Steuer- und Sozialversicherungsbonus erhalten. Wir fordern, dass für die Zeit der Corona-Krise sämtliche Überstunden für die betroffenen Berufsgruppen steuerfrei sind. Und wir unterstützen die Sozialpartner in Bemühungen Prämien für Mehrleistungen im Zuge der Corona-Krise zu verhandeln. Solche Prämien sollen ebenfalls von Lohnsteuer und Sozialversicherung befreit werden. Prämien an öffentlich Bedienstete sollten aus dem 38 Mrd. Euro Paket des Bundes bestritten wer­den.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung – insbesondere der Bundesminister für Finanzen – wird aufge­fordert dem Nationalrat umgehend ein Gesetz vorzulegen, das die gänzliche Steuerbe­freiung sowie die Befreiung von Sozialversicherungsbeiträge (in Form eines Steuerbo­nus) von Mehr- und Überstunden für den Zeitraum der Corona-Krise für die betroffenen Berufsgruppen vorsieht. Auch von den Sozialpartnern gegebenenfalls vereinbarte Prä­mien für besondere Belastungen – insbesondere für Beschäftigte in den Gesundheits­berufen, im Lebensmittelhandel, in der Reinigung etc. – im Zuge der Corona-Krise sind entsprechend zu befreien. Allfällige Prämien an öffentlich Bedienstete sollen aus dem 38 Mrd. Euro Hilfspaket des Bundes bestritten werden.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr.in Pamela Rendi-Wagner,

Genossinnen und Genossen

betreffend Befreiung von der Arbeitsleistung für Risikogruppen

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Budgetausschusses über den An­trag 397/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003, das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unterneh­men (KMU-Förderungsgesetz), das Arbeitslosenversicherungsgesetz, das Arbeits­marktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsverfas­sungsgesetz, das Gleichbehandlungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungs­gesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Gebührengesetz 1957, das Ta­baksteuergesetz 1995, die Bundesabgabenordnung, das Zivildienstgesetz 1986, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, die Exekutionsordnung, die Insolvenzordnung, die Strafprozessordnung 1975, das Finanz­strafgesetz, das COVID-19-Maßnahmengesetz, das Zustellgesetz, das Künstler-So­zialversicherungsfondsgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbe­dienstetengesetz 1948, das Heeresdisziplinargesetz 2014, das Epidemiegesetz 1950, das Ärztegesetz 1998, das Sanitätergesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegege­setz, das MTD-Gesetz, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Medizinproduktegesetz, das Apothekengesetz, das Gesundheitstelematikgesetz 2012, das Suchtmittelgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Pflege­fondsgesetz geändert sowie ein Bundesgesetz über die Festlegung von Fristen für Eig­nungs-, Aufnahme- und Auswahlverfahren an Universitäten, Pädagogischen Hoch­schulen, Einrichtungen zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen, Fach­hochschulen und Privatuniversitäten für das Studienjahr 2020/21, ein Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 im Verwaltungsverfahren, im Verfahren der Verwaltungsgerichte sowie im Verfahren des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes, ein Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz, ein Bundesgesetz betreffend besondere Maßnahmen im Ge­sellschaftsrecht aufgrund von COVID-19 (Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz – COVID-19-GesG) und ein Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds (Här­tefallfondsgesetz) erlassen werden (2. COVID-19-Gesetz) (112 d.B.)

Jene ArbeitnehmerInnen, die derzeit besondere Herausforderungen zu bewältigen ha­ben um das Funktionieren unserer Gesellschaft zu gewährleisten, brauchen besonde­ren Schutz.

Insbesondere Risikogruppen, also ArbeitnehmerInnen mit chronischen oder schweren Vorerkrankungen sollten daher generell von der Arbeitsleistung befreit werden.

Dazu zählen vor allem:

•           Diabetiker, Typ eins wie zwei, haben generell ein schwächeres Immunsystem als Menschen, die nicht von der Krankheit betroffen sind. Der Körper von Dia­betespatienten produziert nicht genügend Insulin, was dazu führt, dass er chro­nisch überzuckert ist.

•           Laut Robert-Koch-Institut (RKI) haben auch Menschen, die an einer Herzkreis­lauferkrankung leiden, ein höheres Risiko, dass Covid-19 bei ihnen einen schweren Verlauf nimmt. Herzkreislauferkrankungen betreffen wie der Name verrät das Herz, dazu gehören beispielsweise Herzklappenfehler, Bluthoch­druck oder die koronare Herzkrankheit.

•           Auch Menschen, die Krankheiten an Leber oder Niere haben oder an einer Krebserkrankung leiden haben häufig ein geschwächtes Immunsystem und er­leiden somit wahrscheinlicher einen schweren Covid-19-Verlauf.

•           Lungenkrankheiten wie COPD, darunter versteht man chronisch-obstruktive Lungenerkrankungen. Betroffene leiden meist unter Husten oder Auswurf, be­kommen häufig schlecht Luft oder sind schnell aus der Puste. Die Krankheit ist nicht heilbar. Da Covid-19 vor allem die Atemwege betrifft und Lunge wie Im­munsystem durch Krankheiten wie COPD vorgeschädigt sind, haben solche Pa­tienten ein höheres Risiko, an der Krankheit zu sterben.

•           Menschen mit schwachem Immunsystem – sei es aufgrund einer Erkrankung, dem Alter oder durch die Einnahme von Medikamenten – haben ebenfalls ein erhöhtes Risiko. HIV-Erkrankte beispielsweise nehmen in der Regel Medika­mente ein, die das Immunsystem unterdrücken. Ebenso betrifft das Menschen, die an Autoimmunerkrankungen wie Multipler Sklerose, Asthma (auch allergi­sches), Rheuma und Schuppenflechte oder chronisch-entzündlichen Darm­krankheiten wie Morbus Crohn erkrankt sind. Bei diesen Krankheiten greift das Immunsystem oftmals den eigenen Körper an, weshalb Patienten Medikamente nehmen, die es abschwächen oder gar ausschalten. Das macht den Körper allerdings für Krankheitserreger wie Grippe- oder Coronaviren anfällig.

Durch diese Maßnahmen würde ein wesentlicher Beitrag zur besseren Bewältigung der Gesundheitskrise gesetzt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, durch Verordnung festzustellen, welche Vorerkrankungen zu den Risikogruppen bei der Erkrankung Covid-19 zählen und für ArbeitnehmerInnen, die solche Erkrankungen aufweisen, eine Befreiung von der Arbeitsleistung mit voller Entgeltfortzahlung (ähnlich der vorzeitigen Freistellung nach dem Mutterschutzgesetz) vorzusehen.“

*****

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Kai Jan Krainer,

Genossinnen und Genossen

über den Antrag 397/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunika­tionsgesetz 2003, das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz), das Arbeitslosenversicherungsge­setz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Ar­beitsverfassungsgesetz, das Gleichbehandlungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-An­passungsgesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Gebührengesetz 1957, das Tabaksteuergesetz 1995, die Bundesabgabenordnung, das Zivildienstgesetzes 1986, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, die Exekutionsordnung, die Insolvenzordnung, die Strafprozessordnung 1975, das Finanz­strafgesetz, das COVID-19-Maßnahmengesetz, das Zustellgesetz, das Künstler-So­zialversicherungsfondsgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbe­dienstetengesetz 1948, das Heeresdisziplinargesetz 2014, das Epidemiegesetz 1950, das Ärztegesetz 1998, das Sanitätergesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegege­setz, das MTD-Gesetz, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Medizinproduktegesetz, das Apothekengesetz, das Gesundheitstelematikgesetz 2012, das Suchtmittelgesetz, Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Pflegefonds­gesetz geändert sowie ein Bundesgesetz über die Festlegung von Fristen für Eig­nungs-, Aufnahme- und Auswahlverfahren an Universitäten, Pädagogischen Hoch­schulen, Einrichtungen zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen, Fach­hochschulen und Privatuniversitäten für das Studienjahr 2020/21, ein Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 im Verwaltungsverfahren, im Verfahren der Verwaltungsgerichte sowie im Verfahren des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes, ein Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz, ein Bundesgesetz betreffend besondere Maßnahmen im Ge­sellschaftsrecht aufgrund von COVID-19 (Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz – COVID-19-GesG) und ein Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds (Här­tefallfondsgesetz) erlassen werden (2. COVID-19-Gesetz)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag in der Fassung des Ausschussberichtes 112 d. B. wird wie folgt geändert:

1.         In Artikel 2 §7 wird nach Abs. 2a folgender Abs. 2b angefügt:

„(2b) Der Bundesminister für Finanzen hat dem Budgetausschuss monatlich einen Bericht, in dem sämtliche Maßnahmen, die nach §7 Abs. 2a ergriffen wurden, detailliert dargestellt sind, vorzulegen. Der Bericht hat insbesondere die finanziellen Auswirkungen der gesetzten Maßnahmen auszuweisen.“

2.         In Artikel 15 §1 Abs. 3 entfällt der letzte Satz

3.         In Artikel 15 § 1 wird nach Abs. 4 folgender Abs. 5 angefügt:

„(5) Der Bundesminister für Finanzen hat dem Budgetausschuss monatlich ei­nen Bericht, in dem sämtliche Maßnahmen, die nach dem Bundesgesetz er­griffen wurden, detailliert dargestellt sind, vorzulegen. Der Bericht hat insbeson­dere die finanziellen Auswirkungen der gesetzten Maßnahmen auszuweisen.“

Begründung

Zu Z 1 und Z3:

Analog zum Covid-19-Krisenbewältigungsfonds soll eine monatliche Berichtspflicht an den Budgetausschuss sichergestellt werden.

Zu Z 2:

Die Obergrenze der Unterstützungsleistungen für EPUs, freie Selbstständige und Kleinstunternehmen von 1 Mrd. € soll nach dem Motto: „Koste es was es wolle“ gestri­chen werden.

*****

Präsident Ing. Norbert Hofer: Beide Entschließungsanträge und der Abänderungs­antrag sind ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und stehen somit mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Mag. Christian Ragger. – Bitte, Herr Abgeordneter.