14.00

Bundesminister für Finanzen Mag. Gernot Blümel, MBA: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Präsident! Hohes Haus! Mittlerweile ist uns allen ja klar, dass wir in einer noch nie dagewesenen Situation sind. Niemand mehr von den großen Organisationen kann das kleinreden, jeder weiß, dass wir in einer Situation sind, wie wir sie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr erlebt haben – von der UNO bis zur deutschen Bundeskanzlerin verwenden faktisch alle dasselbe Wording.

Das oberste Ziel der Bundesregierung eines jeden Landes muss es daher sein, die Gesundheit der Menschen zu schützen. Wir legen vor allem auch den Fokus darauf, dass sich das Virus weniger rasch ausbreitet, um eben auch das Gesundheitssystem nicht zu überfordern. Wir von der Bundesregierung versuchen auch gemeinsam mit Ihnen, alle notwendigen Schritte zu setzen, um möglichst viele Arbeitsplätze in dieser Krise zu erhalten und den Wirtschaftsstandort so gut, wie es geht, durch diese Krise zu begleiten. Dafür haben wir den 38-Milliarden-Euro-Schutzschirm über Österreich aufgespannt – und der wirkt bereits.

Einige Zahlen daraus: Die Möglichkeit zur Steuerstundung wurde bislang fast 90 000 Mal, konkret 89 330 Mal, beantragt, und davon wurden 97 Prozent positiv erledigt. Das sind über 2,5 Milliarden Euro mehr an Liquidität, die in den Unternehmen verbleibt, was gerade jetzt in der Krise wichtig ist.

Für Garantien und Haftungen, wozu wir gesagt haben, dass wir bis zu 9 Milliarden Euro dafür zur Verfügung stellen wollen, sind aktuell fast 700 Millionen Euro vom Finanzministerium freigegeben worden.

Bei der Soforthilfe, dem 4-Milliarden-Euro-Fonds, ist vieles bereits im Laufen: zur Anschaffung von medizinischen Produkten, bei der Coronakurzarbeit, deren Mittel wir auf circa 1 Milliarde Euro aufgestockt haben, und auch beim Härtefonds für Klein­unter­nehmer, Kleinstunternehmer, für die wir ja den Fonds auch auf 2 Milliarden Euro aufgestockt haben.

Übrigens sind in dieser ersten Tranche, in der ersten Phase des Härtefallfonds bisher 111 000 Anträge gestellt worden und davon sind 92 Prozent abgearbeitet worden, das heißt, es sind knapp 100 Millionen Euro überwiesen worden. In der zweiten Phase, die ab 16. April beginnt, wird man die Möglichkeit haben, bis zu 2 000 Euro im Monat zu beantragen, um eben auch weiterhin die Kosten des täglichen Bedarfs decken zu können. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Wir haben heute, sehr geehrte Damen und Herren, auch die Modalitäten des 15-Milliarden-Euro-Fonds vorgestellt. Dabei geht es darum, dass wir die Unternehmen, die durch massive Umsatzentgänge stark von der Krise betroffen sind, möglichst entlasten.

Wie tun wir das? – Je nach Bedarf können die betroffenen Unternehmen einen Kredit beantragen, wovon der Staat 90 Prozent der Haftung übernimmt, und je nach Betrof­fenheit muss ein Teil dieses Kredites nicht mehr zurückgezahlt werden. Bis zu 75 Pro­zent der Betriebskosten werden da übernommen, und bis zu 75 Prozent der Kosten der Ware, die massiv an Wert verloren hat, wird der Staat ersetzen.

Das basiert auf zwei Produkten, die aufgelegt werden: Einerseits ist das eben die Ga­rantie der Republik, die zur Besicherung von Betriebsmittelkrediten dient, wovon die Republik 90 Prozent der Kreditsumme deckt. Die Obergrenze liegt bei maximal drei Monatsumsätzen oder 120 Millionen Euro, mit der Ausnahme von Möglichkeiten per Aufsichtsratsbeschluss, falls es mehr werden muss. Festgestellt wird der tatsächliche Liquiditätsbedarf, der muss abgedeckt werden, und die Laufzeit ist fünf Jahre mit der Möglichkeit auf eine Verlängerung um fünf Jahre.

Voraussetzungen und Bedingungen dafür sind, dass die Geschäftstätigkeit in Öster­reich sein muss, dass der Liquiditätsbedarf auch in Österreich bestehen muss und dass jene Unternehmen, die das in Anspruch nehmen, nur sehr stark begrenzt Boni an Vorstände auszahlen dürfen, und auch Dividendenzahlungen sind ab dem 16.3. verboten, sofern die Hauptversammlung danach stattfindet.

Diese Struktur wird innerhalb einer Woche handlungsfähig sein. Wir starten ab 8. April. Der Anknüpfungspunkt für Unternehmen ist da die Hausbank. Wir wollen da auch diese eingelernte Möglichkeit, zur Hausbank zu gehen, diesen vertrauten Weg nutzen; das soll als Distributionskanal fungieren.

Das zweite Produkt ist der Zuschuss, den ich genannt habe. Der soll von Unternehmen in Anspruch genommen werden können, die in dieser Krise mindestens 40 Prozent Umsatzverlust machen: Bei Umsatzverlusten von 40 bis 60 Prozent sollen 25 Prozent der Fixkosten und der Kosten für verdorbene Ware – wie ich vorher beschrieben habe – ersetzt werden, bei 60 bis 80 Prozent Umsatzausfall bis zu 50 Prozent und bei 80 bis 100 Prozent Ausfall bis zu 75 Prozent.

Was sind diese Fixkosten, die wir da definiert haben? – Das sind Mieten, Strom und Gas, Telefon, Internet, Zinsaufwand, sofern nicht vom Moratorium umfasst, vertragliche Zahlungsverpflichtungen, die nicht kündbar oder betriebsnotwendig sind, also Leasing­verträge, Versicherungsprämien, Lizenzkosten, ein fiktiv angenommener Unternehmer­lohn auch auf Basis der Kriterien des Härtefallfonds und bei den verderblichen und saisonalen Waren eben Waren, die über 50 Prozent an Wert verlieren.

Abgewickelt  und das ist ganz wichtig!  wird dieser Zuschuss erst am Ende, also nach dem Wirtschaftsjahr, denn die Prüfung kann nur über die Bilanz und über den Steuerberater und den Wirtschaftsprüfer erfolgen. Es wäre nämlich ein unfassbarer bürokratischer Aufwand, wenn von den Unternehmen verlangt werden würde, das jetzt regelmäßig zu tun, es hätte auch sehr hohe Steuerberaterkosten zur Folge. Das heißt, abgerechnet wird nach dem nächsten Wirtschaftsjahr, damit das eben auch gut kontrollierbar ist.

Wir haben in diesem Paket, das Ihnen heute vorliegt, auch noch weitere Maßnahmen, zum Beispiel die steuerfreie Herstellung von Desinfektionsmittel, um auch da dem Engpass entgegenzuwirken; die Gebührenbefreiung von Amtshandlungen, damit man Amtshandlungen, die aufgrund der Coronakrise jetzt zum Teil notwendig geworden sind, nicht noch zusätzlich bezahlen muss; und Fristverlängerungen in verschiedenen Bereichen. Die Möglichkeit, bei pensionierten Ärzten die Steuer zu reduzieren, ist schon angesprochen worden.

Wir haben jetzt auch, das muss ich Ihnen auch explizit sagen, die Reform der Finanz­verwaltung verschoben. Sie wissen, die Finanzämter haben sich ja einer großen Re­form unterzogen, mit der wir de facto ein Finanzamt für ganz Österreich zustande bringen; das heißt, es ist nicht mehr so wie früher, dass man ein bestimmtes Finanz­amt hat, wo man hingeht, und der Antrag kann nur dort bearbeitet werden, sondern der Antrag kann in ganz Österreich – egal wo man ihn einbringt – bearbeitet werden, denn alle Finanzprüfer haben darauf Zugriff.

Das ist natürlich eine große Umstellung für die gesamte Struktur, und um so einen Changeprozess machen zu können, braucht es auch entsprechende Ressourcen. Die haben wir jetzt während der Krise nicht in ausreichender Form – ich habe Ihnen die Zahl der Anträge bereits genannt, das ist ein großer Mehraufwand –, und deswegen verschieben wir das Inkrafttreten dieser Reform der Finanzverwaltung auf Anfang nächsten Jahres. Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

14.08

Präsidentin Doris Bures: Damit gehen wir in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Philip Kucher. – Bitte, Herr Abgeordneter.