20.01

Abgeordneter Michael Seemayer (SPÖ): Werter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Hohes Haus! Wir haben heute schon sehr viel über Kontrolle gehört und auch diskutiert. Dabei herrscht weitgehend Konsens, dass parla­mentarische Kontrolle notwendig und unverzichtbar ist. Kontrolle hat vor allem Sinn, wenn die Feststellungen auch umgesetzt werden. Mit einer Quote von 80 Prozent in der Umsetzung beziehungsweise in der Umsetzungszusage ist ein guter Weg beschrit­ten, wobei es aber noch Luft nach oben gibt.

Ich möchte noch einmal auf die angespannte Situation bezüglich der budgetären Lage des Rechnungshofes hinweisen. Wenn man weiß, dass der Rechnungshof nur aus­geglichen bilanzieren konnte, weil Rücklagen aufgelöst wurden, und die Rücklagen jetzt erschöpft sind, dann sieht man, dass dringend Handlungsbedarf besteht, vor allem vor dem Hintergrund, dass im Regierungsprogramm vereinbart worden ist, eine Erweite­rung der Prüfkompetenzen vorzunehmen.

Prüfung und Kontrolle bringen aber auch viel, besonders dann, wenn es um nachhal­tige Verbesserungen und Einsparungen geht. Eine nachhaltige Wirkung besteht vor allem bei ständigen und wiederkehrenden Ausgaben. Damit ist aber auch klar, dass bei kurzfristig notwendigen, unvorhersehbaren und hoffentlich nicht wiederkehrenden Ausgaben eine zusätzliche Kontrolle notwendig ist. Die Entwicklung der Ausgaben, die zur Bewältigung der aktuellen Situation notwendig sind, braucht sofortige Kontrolle. (Beifall bei der SPÖ.)

Es reicht nicht, wenn der Rechnungshof irgendwann in der Zukunft in einem Bericht Missstände aufzeigt und Empfehlungen abgibt, die nicht mehr umsetzbar sind, weil die Krise dann hoffentlich schon in der Vergangenheit liegt. Dass das dem einen oder anderen in der Bundesregierung vielleicht nicht so wichtig erscheint, lässt ja auch die Aussage des Kanzlers vermuten, wonach es ohnehin zu spät sei, wenn Gesetze durch den Verfassungsgerichtshof geprüft werden, weil sie dann eh schon keine Gültigkeit mehr haben. Das ist ein falsches Verständnis von parlamentarischer Kontrolle, Kolle­ginnen und Kollegen. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Was für den Rechnungshof aber auch künftig notwendig ist und was der Rechnungshof braucht, sind klare politische Bekenntnisse bei grundlegenden Fragen im Zusam­menhang mit den Prüfkriterien, nämlich wenn es darum geht, dass strategische und vorbeugende Maßnahmen zu treffen sind, wie zum Beispiel die Bevorratung von Medi­kamenten und Schutzausrüstungen, aber auch das Horten von Öl- und Gasreserven oder auch wenn es um die Festlegung geht, wie viele Intensivbetten es in Österreich braucht. Weniger Intensivbetten sind vielleicht wirtschaftlicher, aber gerade jetzt, in der Coronakrise sind alle froh, dass noch ausreichend davon zur Verfügung stehen. Man sieht, dass das notwendig ist.

Bei diesen Fragen darf das Prüfkriterium Wirtschaftlichkeit nicht über dem Bürger­nut­zen stehen. Es muss die Versorgungssicherheit über der Wirtschaftlichkeit stehen. Diese Entscheidungen haben wir hier zu treffen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.04

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Präsidentin Dr. Margit Kraker. – Bitte schön, Frau Präsidentin.