19.58

Abgeordneter Mag. Thomas Drozda (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Frau Staatssekretärin! Was da unter dem Titel Sicherung der Kunst-, Kultur- und Sport­veranstalter diskutiert wird, wird zu einer Besserung beitragen, es wird nur nichts si­chern – das möchte ich einmal klarstellen –, denn vordergründig geht es hier, heute und jetzt um Veranstaltungen, in Wirklichkeit aber geht es um den Zustand der Bran­che, und der Zustand der Branche ist ein Desaster. – Ich muss das so sagen, wie es ist, und insofern ist dieser Titel auch misleading. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Brandstätter.)

Wir sind jetzt in der sechsten Woche der Krise, in dieser sechsten Woche der Krise be­ginnen die ersten runden Tische mit den Künstlerinnen und Künstlern sowie den Kul­turschaffenden, und ich muss sagen, das ist ziemlich genau sechs Wochen zu spät.

Der Härtefallfonds wurde in der Zwischenzeit das dritte Mal überarbeitet, zuletzt heute Nachmittag. Eine wirkliche Hilfestellung ist das naturgemäß nicht. In Wahrheit wurden drei Grundfehler gemacht: Der erste Grundfehler ist von uns oft – und weil ich Sepp Schellhorn sehe: auch von ihm – und immer wieder beschrieben worden. Dieser Grundfehler war die Aufhebung des Epidemiegesetzes, das eine volle Kompensation des Verdienstentgangs vorgesehen hat. Das hätte im Übrigen auch die Veranstalter­branche gerettet. (Beifall bei der SPÖ.)

Der Grundfehler zwei war, dass man sich in der Abwicklung nicht etwa der Stellen be­dient hat, die alle Daten haben, die es gekonnt hätten und die das rasch und un­bürokratisch hätten erledigen können – ich meine in dem Fall die Finanzämter und das Finanzministerium –, sondern nein, man hat sich der Wirtschaftskammer bedient.

Im Übrigen, das Angebot, dass das Kunstressort rasch den Verwertungsgesellschaften hilft, wurde ausgeschlagen. Ebenso wenig wurde bisher für die Gemeinnützigen er­reicht. Ich habe Kollegin Blimlinger am Abend in „Im Zentrum“ gehört und höre, da gibt es Widerstände von Türkis. Vielleicht nützen Sie die Gelegenheit, einmal aufzuklären, wo wir da stehen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Brandstätter.)

Der dritte und nicht weniger gravierende Grundfehler ist die Kommunikation mit den Betroffenen. Jeder Praktiker hätte Ihnen sagen können, dass die 20-Quadratmeter-Re­gel weder im Museum noch im Theater funktioniert und im Übrigen auch nicht beim Film. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Brandstätter.)

Die Filmschaffenden haben heute einen offenen Brief geschrieben, und dieser Brief ist vernichtend. Es gibt aber in diesem Brief einen Satz, den ich jetzt zitieren möchte, weil er mir wichtig und exemplarisch erscheint. Dieser Satz lautet – Zitat –: Am Set gibt es keine neue Normalität!, und ich füge hinzu: Auch auf der Probebühne gibt es keine neue Normalität und im Bordone-Saal des Kunsthistorischen Museums gibt es auch keine neue Normalität. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Brandstätter.)

Ich komme leider zu der Analyse, dass das meiste dessen, was Sie vorgeschlagen haben, nicht funktioniert und auch wenig Sinn ergibt. Von Planungssicherheit sind alle weit entfernt. Jedem ist klar, dass das Erste, das zugesperrt wird, das Letzte ist, das wieder aufgesperrt wird.

Es wäre sinnvoll, sich mit den Künstlerinnen und Künstlern wie mit erwachsenen Men­schen zu unterhalten und ihnen zu sagen, was Sache ist, und sie nicht wie Kleinkinder zu behandeln. Sie, Frau Staatssekretärin, sind dafür verantwortlich, dass den Einzel­künstlerInnen genauso wie den renommiertesten Festivals der Welt Sicherheit und Klarheit gegeben werden. Das ist die wichtigste Aufgabe der Kulturpolitik.

So wissen wir aus einer Pressekonferenz, die heute um 8 Uhr morgens stattgefunden hat, dass es jetzt möglich sein wird, zu viert an einem Wirtshaustisch zu sitzen, und das ist fein. Man kann auch 5 Quadratmeter im Schwimmbad benützen, auch das ist fein. Ich frage Sie aber allen Ernstes: Was nützt das den Veranstaltungen, was nützt das dem Konzerthaus und was nützt das den Kulturveranstaltungen? Die brauchen dringend eine Klärung dessen, was Sache ist, und erzählen Sie den Künstlern bitte, bitte, bitte nichts von Babyelefanten! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Brandstät­ter.) Das ist ehrlich gesagt nicht das Niveau, auf dem man mit Künstlern redet.

Jetzt zur Gutscheinlösung: Fakt ist, die Veranstalter haben riesengroße Probleme, und Fakt ist, diese Probleme betreffen nicht nur die Liquidität. Natürlich wäre es sinnvoller gewesen, diesen Veranstaltern anderweitig unter die Arme zu greifen. Jetzt liegt ein Vorschlag vor, dass die Liquidität der Veranstalter und der Ticketanbieter im Wesentli­chen durch die Konsumenten gesichert werden soll. Wir verschließen uns dem nicht grundsätzlich, es muss nur klare Spielregeln geben, nämlich klar definierte Gutscheine und eine klare Regelung im Insolvenzfall, und es müssen gewisse Gruppen von dieser Regelung ausgenommen sein.

In diesem Sinn bringe ich zum Schluss einen Abänderungsantrag zum Bericht des Justizausschusses in 142 d.B. ein.

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen, dass in § 1 Abs. 7 eine Ziffer 2 hinzugefügt wird, die besagt, dass diese Ausnahme auf Personen, die zum Zeitpunkt des Kaufes minderjährig sind und Personen, die laut § 3 Abs. 5 Rundfunkgebührenge­setz i.d.g.F. von der Zahlung von Rundfunkgebühren befreit sind angewendet werden soll.

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Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Brandstätter.)

20.03

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Thomas Drozda, Maximilian Köllner, MA, Mag.a Selma Yildirim

Genossinnen und Genossen,

zum Bericht des Justizausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem ein Bundesgesetz zur Sicherung des Kunst-, Kultur- und Sportlebens vor weiteren Aus­wirkungen der COVID-19-Pandemie (Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetzes – KuKuSpoSiG) beschlossen wird (142 d.B.)

eingebracht in der 27. Sitzung des Nationalrates am 28. April 2020 zu TOP 27

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der/Dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

In § 1 lautet Abs. (7) wie folgt:

„(7) Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes sind nicht anzuwenden,

1.         wenn Veranstalter des Kunst-, Kultur- oder Sportereignisses oder Betreiber der Kunst- oder Kultureinrichtung entweder der Bund, ein Land oder eine Gemeinde oder aber ein Rechtsträger ist, der entweder zumindest mehrheitlich im Eigen­tum des Bundes, eines Landes oder einer Gemeinde steht oder für den der Bund, ein Land oder eine Gemeinde haftet oder den Abgang trägt,

2.         auf Personen, die zum Zeitpunkt des Kaufes minderjährig sind und Personen, die laut § 3 Abs. 5 Rundfunkgebührengesetz i.d.g.F. von der Zahlung von Rundfunkgebühren befreit sind.“

Begründung

Das grundsätzliche Anliegen des Gesetzesvorschlages wird geteilt, nämlich, dass we­nigstens ein kleiner Teil jener Nachteile, die die Covid-19 Pandemie für die Kunst-, Kul­tur- und Sportszene gebracht hat, durch eine sachliche Regelung ausgeglichen werde. Allerdings wäre es sozial und sachlich nicht vertretbar, wenn auch Personen mit sehr geringem Einkommen unter diese Bestimmung fallen würden. Aus diesem Grund sol­len Minderjährige und Personen, die von der GIS-Gebühr befreit sind, ausgenommen werden.

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, aus­reichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Blimlinger. – Bitte.