11.28

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren der Bundesregierung! Herr Finanzminister! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Her­ren! Herr Kollege Kopf hat gemeint, dass das, was die Regierung und vor allem der Herr Finanzminister hier machen, wäre seriös. Ich würde eher sagen: Das ist systematisch, was diese Bundesregierung macht, was der Herr Finanzminister hier macht. Er legt uns ein Budget vor und sagt selber dazu: Keine Zahl in diesem Budget wird stimmen; aber was interessieren uns die Gesetze dieser Republik, wir stehen über den Gesetzen. – Offensichtlich ist das die Symptomatik dieser Bundesregierung.

Da sich heute ein paar meiner Bürgermeisterkolleginnen und -kollegen oder auch Ge­meinderäte – Herr Klubobmann Wöginger ist ja selber Gemeinderat – herausstellen und das auch noch rechtfertigen und verteidigen, darf ich eine kleine Nachhilfe geben, was die Gemeindehaushaltsordnung betrifft. In § 14 der Gemeindehaushaltsordnung steht nämlich: „Wird der Voranschlag während des Finanzjahres durch außer- oder überplan­mäßige Ausgaben, durch Mehreinnahmen oder Mindereinnahmen in seiner Aussage­kraft wesentlich beeinflußt oder droht durch außer- oder überplanmäßige Ausgaben oder Mindereinnahmen die Störung des Haushaltsgleichgewichtes, so hat der Gemeinderat einen Nachtragsvoranschlag zu erstellen.“

Also was für eine Gemeinde gilt, wird wohl auch für die Republik gelten, aber offen­sichtlich nicht für einen Finanzminister, weil er ja offensichtlich über dem Gesetz steht.

Ich bin nur neugierig, ob die circa 2 000 Gemeinden und Bürgermeister, die es in Öster­reich gibt, samt ihren Gemeinderäten – und da vor allem die ÖVP-Gemeinderäte – in ihren Gemeinden auf die gleiche Art argumentieren und sagen werden: Wir machen kein Nachtragsbudget, es stimmt eh keine Zahl, die in diesem Budget steht. – Ich bin neu­gierig, was die Gemeindeaufsicht in den einzelnen Ländern dann dazu sagen wird.

Was ist noch symptomatisch für diese Regierung? – Wie gesagt, sie steht über dem Gesetz: Wir wissen, der Herr Kanzler bewegt sich auf Wahlkampftour im Kleinwalsertal und hält sich an keine seiner Verordnungen. Der Herr Bundespräsident verplaudert sich und übersieht die Sperrstunde. Die ersten Verordnungen des Gesundheitsministers müssen wieder aufgehoben werden, weil sie nicht verfassungs- und gesetzeskonform sind – wie überhaupt einfach infrage gestellt wird, ob man Verfassungskonformität in so einer Situation braucht! – Also: Was für die Bevölkerung gilt, gilt für diese Regierung noch lange nicht, denn sie steht offensichtlich über dem Gesetz.

Wenn darüber hinaus in gefühlt 100 Pressekonferenzen immer wieder etwas verkündet wird und dabei auch der Wahrheitsgehalt des in diesen Pressekonferenzen Gesagten sehr infrage zu stellen ist, dann, muss ich auch sagen, bin ich etwas skeptisch, was das Gemeindepaket betrifft. Es ist zwar eine Forderung, die wir hier mehrfach aufgestellt haben, dass die Gemeinden 1 Milliarde Euro für Investitionen, für Projekte bekommen, die Frage dabei wird aber sein, welche Kriterien es bei diesen Vergaben für die Projekte gibt. Wenn sie nämlich die gleichen oder ähnliche sind, wie wir sie beim Härtefallfonds haben, dann wird diese Milliarde bei den Gemeinden gleichfalls nie ankommen. Es ist also noch die große Frage, wie das ausgestaltet wird, ob man das wirklich ehrlich meint, wie die Gemeinden bei Projekten unterstützt werden sollen.

Es war aber zumindest ein Schritt in die richtige Richtung, ihr habt unseren Antrag auf­genommen. Deshalb kommt eine weitere Anregung von uns, die wir schon mehrfach eingebracht haben (der Redner stellt eine Tafel auf das Rednerpult, auf der in roter Schrift „Österreich 1000er“ zu lesen ist und zehn Hunderteuroscheine abgebildet sind): ein Gutschein, der Österreichtausender, der 1 000-Euro-Gutschein – noch einmal als Antrag. (Abg. Leichtfried: Oje, der ist schlecht! – Zwischenruf des Abg. Matznetter.) Die Gemeinde Wien hat das ja schon übernommen, hat einen Wirtegutschein ausge­stellt, hat gesehen, dass das eine sinnvolle Maßnahme ist. Herr Ludwig hat das sofort erkannt, ich hoffe, die Bundesregierung wird das auch erkennen. Jeder Österreicher soll einen Gutschein in Höhe von 1 000 Euro bekommen, der bis 31.12. dieses Jahres bei einem Unternehmen, das in Österreich steuerpflichtig ist, eingelöst werden kann. Das würde direkt in der Wirtschaft ankommen. Das würde jedem Einzelnen helfen, das würde den Unternehmen helfen und das wären rund 8,8 Milliarden Euro, die als wirkliche Hilfe in der Wirtschaft ankommen.

Deshalb bringe ich noch einmal folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Österreich-Gutschein“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, jedem österreichischen Staatsbürger Gut­scheine im Wert von insgesamt 1.000.- Euro auszustellen, die bis 31. Dezember 2020 nur bei heimischen und in Österreich steuerpflichtigen Betrieben eingelöst werden kön­nen.“

*****

Danke schön für Ihre Unterstützung (Zwischenrufe bei der SPÖ); ich hoffe, dass Sie alle zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Matznetter.)

11.33

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Erwin Angerer, Michael Schnedlitz

und weiterer Abgeordneter

betreffend „Österreich-Gutschein“

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 2, Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 537/A der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteu­ergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994 und das Schaumweinsteuergesetz 1995 geändert werden (19. COVID-19-Gesetz) (184 d.B.)

in der 32. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 26. Mai 2020

Die Maßnahmen der Bundesregierung im Zuge der Coronakrise führen zu einer histori­schen Wirtschaftskrise.

Mehr als 1,8 Millionen Menschen haben ihre Arbeit verloren oder haben durch die Kurz­arbeit deutliche weniger Einkommen. Zigtausende Wirtschaftstreibende haben ebenfalls ihre Einkommensgrundlage verloren. Und mit all diesen Menschen auch ihre Familien!

Die österreichische Wirtschaft ist am Boden, zigtausende Betriebe wurden zwangsge­schlossen. Ob viele Betriebe, Gastronomiebetriebe, Touristiker, Handwerker, aber auch Dienstleister die Corona-Maßnahmen der Regierung wirtschaftlich überleben, darf an­gezweifelt werden. Dass die Auftragslage plötzlich wieder in die Höhe schießt, ist un­wahrscheinlich. Sämtliche Wirtschaftsforscher prognostizieren eine schwere Rezession. Hand in Hand mit einer drohenden gigantischen Pleitewelle geht der Konsumschock.

Die österreichischen Familien und die heimischen Wirtschaftstreibenden haben nichts von Versprechungen. Von Hoffnung allein können sie nicht leben, sie brauchen jetzt konkrete Hilfe und Sicherheit.

Wenn wir die massive Pleitewellen abfedern wollen und die Kaufkraft stärken, braucht es schnelle Maßnahmen, die möglichst viele Menschen erreichen und besonders schnell die Kaufkraft österreichischer Familien stärken. Jeder Österreicher und jede Österrei­cherin – etwa 7,4 Millionen Menschen – soll völlig unabhängig vom Alter einen soge­nannten Österreich-Gutschein in der Höhe von 1.000.- Euro erhalten. Für eine vierköp­fige Familie sind das 4.000.- Euro.

Von dieser unbürokratischen Soforthilfe für österreichische Familien und heimische Be­triebe in Höhe von rund 7,4 Mrd. Euro, die Arbeitsplätze sichert, die Wirtschaft ankur­belt und somit natürlich indirekt auch dem Sozialsystem zugutekommt, fließen rund 2,5 Mrd. Euro direkt in Form von Steuereinnahmen zurück in den Bundeshaushalt.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachste­henden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, jedem österreichischen Staatsbürger Gutschei­ne im Wert von insgesamt 1.000.- Euro auszustellen, die bis 31. Dezember 2020 nur bei heimischen und in Österreich steuerpflichtigen Betrieben eingelöst werden können.“

*****

Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Klaus Lindinger. – Bitte.