13.11

Bundesministerin für Frauen und Integration im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Su­sanne Raab: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeord­nete! Sehr verehrte Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Werte Herren Volksanwälte! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Als Kanzleramtsministerin darf ich Ihnen kurz einen Einblick in das Budget des Bundeskanzleramtes geben.

Das Budget des Bundeskanzleramtes hat sich im Vergleich zum Vorjahr durchaus ge­ändert. Im Jahr 2019 standen noch 311,4 Millionen Euro zur Verfügung, nunmehr, im Jahr 2020, beträgt das Budget 413,5 Millionen Euro. Warum diese Veränderung? – Die grundsätzliche Veränderung in der Budgetstruktur hat sich dadurch ergeben, dass es umfassende Zuständigkeitsänderungen im Bundeskanzleramt gab.

Es sind also gegenüber dem Erfolg von 2019 im Jahr 2020 um 90 Millionen Euro mehr; zu begründen ist das zum einen damit, dass der Bereich Integration mit einem Bud­getvolumen von rund 70 Millionen Euro dazugekommen ist, auch der Verfassungsdienst dazugekommen ist, wohingegen Kompetenzen für Familien und Jugend sowie Kunst und Kultur abgewandert sind.

Was das Budget betrifft, so wurden zwei Untergliederungen abgegeben, die UG 10, un­sere zentrale UG, ist aufgrund dieser Verschiebungen angewachsen. Es darf – und das ist uns auch wichtig – festgehalten werden, dass wir im Bundeskanzleramt natürlich weiterhin ganz sparsam haushalten und dass die Mittel im Vergleich zum Übergangsjahr 2019 nicht entsprechend erhöht wurden.

Es gab nur vier Veränderungen in folgenden Bereichen: Zum Ersten wurde das Frau­enbudget um 2 Millionen Euro erhöht. Das freut mich als Frauenministerin natürlich sehr, ich darf dazu am Donnerstag noch einmal im Detail ausführen, wie das Frauenbudget beziehungsweise die Erhöhung in diesem Jahr verwendet werden wird.

Zum Zweiten: Es gibt eine Digitalförderung in Höhe von 15 Millionen Euro für Medien.

Zum Dritten: Der Verfassungsdienst ist, wie gesagt, dazugekommen, was insgesamt 3 Millionen Euro ausmacht.

Der Bereich Integration mit einem Budget von rund 70 Millionen Euro ist ebenfalls dazu­gekommen.

Auf den letztgenannten und auch größten Bereich möchte ich als Integrationsministerin noch kurz eingehen. Wir haben ja in den letzten Jahren, gerade vor dem Hintergrund der Flüchtlingskrise in Österreich, umfassende Integrationsstrukturen aufgebaut. Wir können als Staat stolz darauf sein, was wir an Integrationsangeboten leisten. Wichtig ist uns auf der einen Seite, dass diese Integrationsangebote stattfinden, auf der anderen Seite aber auch, dass sie angenommen werden. Wir fordern den Erwerb der deutschen Sprache, die Annahme unserer Werte und auch die Integration in den Arbeitsmarkt ganz klar und konsequent ein.

Das spiegelt sich auch im gemeinsamen Regierungsprogramm in zwei Grundsätzen wider. Zum Ersten: Integration durch Leistung. Es geht nicht darum, woher jemand kommt, sondern darum, was er in unserem Land beizutragen bereit ist. Zum Zweiten: Integration ist ein wechselseitiger Prozess, der eben Bereitschaft und Anstrengungen von beiden Seiten bedarf. Dafür braucht es viel Eigenverantwortung, Eigenengagement und Eigenmotivation. Und: Wer Integration behindert, wer keine Schritte dazu unter­nimmt, wer die staatlichen Angebote nicht wahrnimmt, der hat auch mit Sanktionen zu rechnen. Das ist das Grundkonzept unserer verbindlichen Integrationspolitik im Regie­rungsprogramm.

Das jetzige Budget trägt diesen Prinzipien Rechnung, denn nach dem Grundsatz: Wir fördern Integration, ja, aber wir fordern auch Integration!, gibt es verschiedene Schwer­punkte, die dem gerecht werden.

Zum Ersten: Wir als Integrationsministerium werden die jetzigen Budgetmittel dafür ver­wenden, dass wir die gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen, also die zentralen Elemente, die sich auch im Integrationsgesetz wiederfinden, nämlich Deutscherwerb, Wertevermitt­lung und auch Arbeitsmarktintegration. Dementsprechend stellen wir auch Integrations­angebote zur Verfügung. Im Jahr 2019 waren das beispielsweise 160 000 Beratungen an Integrationszentren, 31 000 Werte- und Orientierungskursplätze, 18 000 Deutsch­kursplätze – also da passiert viel an unseren österreichischen Integrationszentren.

Abseits der gesetzlichen Verpflichtungen haben wir uns im Regierungsprogramm auch weitere Schwerpunkte gesetzt. Natürlich sind und bleiben der Deutscherwerb und Deutsch als gemeinsame Sprache der Schlüssel für die Integration. Wir haben auch in der Krise gesehen, dass es da noch viel Aufholbedarf gibt, dass es viel Bedarf an mut­tersprachlichen Informationen gab. Diese muttersprachlichen Informationen können in der Krise die Ausnahme sein, ja, aber sie können natürlich nie die Regel sein, denn wer in Österreich lebt, der muss eben auch Deutsch können. Umso wichtiger ist es, dass unser Ressort jetzt nach der Sozialhilfereform Deutschkurse bis B1-Niveau anbietet; damit einhergehend, also mit der Verknüpfung mit dem Bezug von Sozialleistungen, wird sichergestellt, dass dieses Angebot auch angenommen wird. 60 Prozent der Kursplätze werden von Frauen in Anspruch genommen, deshalb war und ist es mir wichtig, dass auch die Beaufsichtigung der Kinder in diesen Kursen möglich ist; das entsprechende Angebot dafür werde ich weiter ausbauen.

Zweitens – und das ist mir als Integrationsministerin, aber auch als Frauenministerin wichtig – ist folgende Tatsache gegeben: Die Frauen sind der Motor für Integration. Frau­en sind diejenigen, die die Werte innerhalb der Familie weitergeben, die das Rollenbild der Kinder prägen, die vielfach auch für den Bildungsverlauf der Kinder zuständig sind. Deshalb brauchen wir die Frauen im Integrationsprozess, sie spielen da eine ganz zen­trale Rolle. (Ruf bei der SPÖ: Es gibt auch Väter, oder?)

Darüber hinaus wäre es natürlich wichtig – und das sieht man auch –, dass insbesonde­re Frauen davon profitieren, dass es verpflichtende Integrationsmaßnahmen gibt. Seit wir die Integrationsmaßnahmen im Integrationsprozess verpflichtend gestaltet haben, hat sich der Frauenanteil in unseren Kursen verdoppelt. Das zeigt auch – und das ist auch meine Erfahrung aus dem Integrationsbereich –, dass es für viele Frauen mit Mi­grationshintergrund nicht selbstverständlich war, dass sie an Kursen teilnehmen dürfen. Ich habe selbst oft miterlebt, dass man gesagt hat: Einen Wertekurs brauchst du nicht zu besuchen, einen Deutschkurs brauchst du nicht zu besuchen, es reicht, wenn einer in der Familie Deutsch kann!

Weiterhin ist mir ein Thema besonders wichtig, das die Schnittstelle zwischen Frauen und Integration betrifft, das ist das Thema Gewalt an Frauen. Ein gewaltfreies Leben ist die Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben von Frauen. An der Schnittstelle zwischen Frauen und Integration werde ich auch das Thema der kulturell bedingten Gewalt speziell adressieren und Präventionsmaßnahmen dafür setzen, um gegen kulturell be­dingte Formen von Gewalt, denen Frauen mit Migrationshintergrund unterliegen, wie weibliche Genitalverstümmelung oder Zwangsverheiratung, anzukämpfen, denn klar ist natürlich: So etwas kann und darf es in unserer Gesellschaft nicht geben.

Drittens: Lassen Sie mich noch einmal betonen, wie wichtig es ist, dass wir in einem Land leben, in dem wir auch ein starkes Wertefundament haben, in dem wir Grundwerte haben – die wir alle mit Leben erfüllen müssen –, in dem wir die Gleichberechtigung von Mann und Frau als zentralen verfassungsrechtlichen Wert haben, genauso wie die Men­schenwürde und demokratische Prinzipien! Es ist auch wichtig und richtig, wenn wir Menschen, die nach Österreich kommen, dieses starke Wertefundament vermitteln und wenn wir dieses starke Wertefundament im Integrationsprozess betonen.

2015 haben wir damit begonnen, Wertekurse für Flüchtlinge abzuhalten, die seit 2017 verpflichtend sind, was ein wesentlicher Meilenstein war; aber nicht nur die Kurse sind wichtig, sondern auch die direkte persönliche Begegnung ist wichtig. Wir haben in der Coronakrise gesehen, dass ehrenamtliches Engagement von ganz zentraler Bedeutung für das Miteinander, für die Gesellschaft ist, dass das Ehrenamt der Kitt ist, der unsere Gesellschaft auch in schwierigen Zeiten zusammenhält.

Aus meiner Erfahrung ist es so, dass Engagement im Sportverein, bei der freiwilligen Feuerwehr oder im Musikverein schon die halbe Miete in der Integration ist. Darum findet sich im Regierungsprogramm auch ein diesbezüglicher Schwerpunkt, und ich werde auf das Ehrenamt auch besonderes Augenmerk in der Integrationsarbeit legen.

Ohne Zweifel ist es für eine langfristige Bewertung der Auswirkungen der Coronakrise auf die Integration zum jetzigen Zeitpunkt noch zu früh, aber wichtig war, dass wir in der Integration jetzt ganz rasch wieder Fahrt aufnehmen, weshalb wir ab Mitte Mai unsere Integrationsangebote nach einer zweimonatigen Pause wieder hochgefahren haben und jetzt wieder Deutschkurse und -prüfungen mit persönlichem Kontakt angeboten werden können.

Abschließend lassen Sie mich noch festhalten, dass die Coronakrise natürlich nicht dazu führen darf, dass die Integrationsdefizite größer oder auch die vielen Integrationserfolge der letzten Jahre geschmälert werden. Gerade in Zeiten wie diesen, in denen die Re­duktion der Sozialkontakte wesentlich ist, um unsere Gesundheit zu schützen, müssen wir besondere Anstrengungen unternehmen, um den sozialen Zusammenhalt trotz der Reduktion der körperlichen Nähe – sozusagen – zu stärken. Der Integration kommt da­bei eine ganz besondere Bedeutung zu. Der Rückzug in eine Herkunftsgemeinschaft kann keine Antwort auf die Krise sein. Verfestigung von problematischen Milieus und Abschottung schaden der Integration und schaffen auch Nährboden für Extremismus und Radikalisierung, und deshalb müssen wir jene Maßnahmen im Regierungspro­gramm, die sich gegen problematische Milieus, Parallelgesellschaften und alle Formen von Extremismus richten, weiter vorantreiben. Was vor der Krise wichtig war, ist es jetzt mehr denn je. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

13.22

Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich darf mitteilen, dass die von Kollegen Dr. Nikolaus Scherak eingebrachten Entschließungsanträge ausreichend unterstützt sind, ordnungs­gemäß eingebracht sind und somit auch mit in Verhandlung stehen.

Zu Wort gelangt nun Abgeordneter Mag. Ernst Gödl. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.