14.14

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Ja, für mich ist das heute zum Teil, muss ich sagen, ein Freudentag, und das habe ich der Frau Präsidentin des Rechnungshofes zu verdanken. Ich möchte euch und auch Ihnen, Frau Präsidentin, gleich erzählen, warum das so ist.

Vor ziemlich genau 14 Tagen sind wir hier herinnen gesessen, und zwar im Budgetaus­schuss zur Besprechung eines Budgets, das das Papier, auf dem es geschrieben steht, zwar nicht wert ist, aber wir erfüllen schon unsere Pflichten. Damals habe ich Sie gebeten, zu berücksichtigen, dass es meiner Meinung nach notwendig wäre, im Rech­nungshof eine Sondereinheit einzurichten, die all die schwarz-grünen Coronaknüller zu prüfen hat. Nach dem zu schließen, was Sie, Frau Präsidentin, am Wochenende bekannt gegeben haben, haben Sie das jetzt getan, und Sie werden sich diesen Coronaknüllern widmen.

Einer dieser Knüller ist der Soforthilfefonds – es geht also um dessen Prüfung –, den Sie gleich einmal kritisch hinterfragen wollen; so nehme ich das wahr. Dieser Soforthilfe­fonds hat ja tatsächlich für Aufsehen gesorgt, und ich habe mir dann die Mühe gemacht, bei den Steuerberatern, die mir bekannt sind, beziehungsweise bei ihren Angestellten nachzufragen, wie es denn tatsächlich mit den Anträgen ausschaut: Wie viele werden da eingereicht? Wie viele kommen positiv beschieden zurück? Und der Eindruck, den ich hatte, war – das ist ohnehin schon beschämend genug –, dass vielleicht 10 Prozent der eingereichten Anträge positiv beschieden wurden.

Ich muss sagen, das deckt sich auch mit meiner Wahrnehmung, denn in meinem Umfeld kenne ich keinen Coronainfizierten und schon gar keinen Coronatoten, aber auch kei­nen, der irgendeine Soforthilfe gekriegt hätte.

Wie wir jetzt wissen, sind von dem mit 2 Milliarden Euro dotierten Soforthilfefonds rund 120 Millionen Euro ausbezahlt worden. Da sind wir noch ein bisschen unter der Quote, da ist es ja so, dass fast 95 Prozent nichts bekommen haben.

Jetzt frage ich mich auf der einen Seite, wie das passieren kann – das werden Sie prüfen, Frau Präsidentin –, aber auf der anderen Seite, wofür man so etwas prüft, was ohnehin das Finanzamt auch prüfen wird, wobei es in Wirklichkeit um eine verschwindend ge­ringe Summe geht.

Ich würde anregen, dass man die Cofag prüft, denn es ist ja das eigentliche Versagen des Parlaments, der schwarzen und grünen Abgeordneten, dass wir eine Finanzierungs­agentur des Bundes haben, eine Coronafinanzierungsagentur, die von zwei Geschäfts­führern geleitet wird – natürlich einem schwarzen und einem grünen; es geht dort um einen Topf von 15 Milliarden Euro, die praktisch freihändig, ohne Kontrolle vergeben werden (Zwischenruf bei der ÖVP) – und nicht dem parlamentarischen Interpellations­recht unterliegt. Das ist ja der wahre Knüller! Ich wünsche mir, Frau Präsidentin, dass der Rechnungshof auch da hineinschaut, und zwar sehr, sehr genau! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)

Zum konkreten Budget: Frau Rechnungshofpräsidentin, Sie haben den Wunsch ge­äußert, dass Sie von 282,5 Vollbeschäftigungsäquivalenten auf 290 aufstocken können. Das ist natürlich ein legitimer Wunsch und dafür finden Sie auch unsere Unterstützung, denn auch wir haben ja Wünsche, insbesondere wenn es um eine Erweiterung und Ausweitung der Prüfkompetenzen des Rechnungshofes geht. Ein schon lange gehegter Wunsch, den wir auch immer wieder in Anträge fassen, ist, dass der Rechnungshof Un­ternehmen prüfen soll, die eine 25-prozentige staatliche Beteiligung aufweisen – also nicht erst ab einer 50-prozentigen.

Wir legen wieder einen entsprechenden Entschließungsantrag vor, den ich hiermit ein­bringe:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ausweitung der Prüfkompetenz des Rechnungshofes“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzu­leiten, in der das Bundes-Verfassungsgesetz und das Rechnungshofgesetz dahinge­hend geändert werden, dass die Prüfkompetenz des Rechnungshofes ausgeweitet wird, um Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit mindestens 25 Prozent beteiligt ist, prüfen zu dürfen.“

*****

Ich hoffe auf Zustimmung und darauf, dass ein lange gehegter Wunsch endlich einmal in Erfüllung geht, aber noch mehr wünsche ich mir, dass Sie bei all den schwarz-grünen Coronaknüllern, die da jetzt vom Parlament verabschiedet wurden, fündig werden. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.18

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Zanger und weiterer Abgeordneter

betreffend Ausweitung der Prüfkompetenz des Rechnungshofes

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 7 über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (55d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundes­voranschlages für das Jahr 2020 (Bundesfinanzgesetz 2020 –BFG 2020) samt Anla­gen (183d.B.) – UG 6 – in der 32. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 26. Mai 2020

Für die Kontrolle wirtschaftlicher Unternehmen durch den Rechnungshof ist derzeit ent­weder eine mindestens 50-prozentige Beteiligung, oder eine gleichzuhaltende tatsäch­liche Beherrschung durch die öffentliche Hand (Bund, Länder, Gemeinden mit mindes­tens 10.000 Einwohnern oder RH-unterworfene Rechtsträger) vorgesehen. Bei einigen Unternehmen, an denen die Republik beteiligt ist, werden derzeit nur ca. 25 Prozent gehalten.

So zeigt ein internationaler Vergleich von entsprechenden Zuständigkeitsregelungen et­wa, dass im Unternehmensbereich eine Prüfungszuständigkeit von Einrichtungen der externen öffentlichen Finanzkontrolle bereits bei jedweder Beteiligung der öffentlichen Hand besteht (wie bspw. der Obersten Rechnungskontrollbehörden von Ungarn und Polen). Aber auch auf nationaler Ebene ist in mehreren Bundesländern das Beteiligungs­ausmaß zur Auslösung einer Prüfung herabgesetzt. So haben die Länder Burgenland, Kärnten, Salzburg und Steiermark eine Kontrolle von Unternehmen durch den Landes­rechnungshof schon ab einer 25-prozentigen Beteiligung vorgesehen.

Eine entsprechende Prüfungskompetenz sollte auch für den Bundesrechnungshof vor­gesehen werden und in Artikel 126b Abs. 2, Artikel 127 Abs. 3 und Artikel 127a Abs. 3 B-VG sowie in § 12 Abs. 1, § 15 Abs. 1 und § 18 Abs. 1 RHG somit die Wortfolge in „25 vH“ anstelle von „50 vH“ geändert werden.

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzu­leiten, in der das Bundes-Verfassungsgesetz und das Rechnungshofgesetz dahinge­hend geändert werden, dass die Prüfkompetenz des Rechnungshofes ausgeweitet wird, um Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit mindestens 25 Prozent beteiligt ist, prüfen zu dürfen.“

*****

Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung.

Zu einer Stellungnahme hat sich die Präsidentin des Rechnungshofes, Frau Dr. Margit Kraker, zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Präsidentin. (Abg. Leichtfried: Das war jetzt eine untypische Zanger-Rede!)