14.19

Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Hohes Haus! Ja, ich möchte mich jetzt auch zur UG 6: Rechnungshof, zu Wort melden und mich auch bei Ihnen für die un­terstützenden Ausführungen und auch für die Zusammenarbeit, die mit allen Fraktionen vonseiten des Rechnungshofes sehr intensiv angestrebt wird, bedanken. Der Rech­nungshof ist ja das Kontrollorgan des Nationalrates und versucht, durch unabhängige und objektive Berichte die Arbeit, die Kontrollarbeit des Hohen Hauses zu unterstützen.

Wenn Sie mich fragen, ob mir als Rechnungshofpräsidentin schwummrig wird, wenn je­den Tag neue Milliarden versprochen werden, dann muss ich sagen: Mitunter ja, aber natürlich – und das ist unbestritten und wurde auch schon öfter betont – erfordern außer­gewöhnliche Situationen außergewöhnliche Maßnahmen.

Förder- und Hilfsmaßnahmen des Staates in Milliardenhöhe sind jetzt sicherlich notwen­dig, um die Wirtschaft und die Gesellschaft in dieser Zeit der aktuellen Krise zu unterstüt­zen, denn die Krise hat uns alle ja auch unvermittelt getroffen. Wenn man zu Milliarden­paketen Ja sagt, dann muss man eben auch zu Transparenz und zu einer umfangrei­chen Kontrolle Ja sagen – und da ist eben der Rechnungshof jenes Organ, das dazu aufgerufen ist.

Der Rechnungshof sieht es angesichts dieses großen Volumens der Krisenbewälti­gungsmaßnahmen, die insbesondere der Bund beschlossen hat, aber eben auch die Länder in Teilen beschlossen haben, als seine Verpflichtung an, diese Pakete umfas­send zu kontrollieren. Wichtig ist es dem Rechnungshof und auch mir, dass die Hilfspakete bei denen ankommen, für die sie gedacht sind, nämlich zur Bewältigung der Folgen der Coronakrise. Da werden wir genau hinschauen. Deshalb wird die Aufarbei­tung der Covid-Maßnahmen den Rechnungshof in der nächsten Zeit sehr stark beschäf­tigen.

Ich habe schon einige Themen angekündigt: den Härtefallfonds, aber eben auch andere Themen wie die Bedeutung der Verfügbarkeit und der Nutzung von Gesundheitsdaten, das Zusammenwirken zwischen Behörden von Bund und Ländern und eben insbe­sondere die Krisenfestigkeit von Pflegeeinrichtungen. Viele weitere Prüfungen werden folgen, aber wir haben eben auch nur begrenzte Kapazitäten, mit denen wir nur Stück für Stück abarbeiten können. Ziel der Prüfungen ist es, Verbesserungen für die Zukunft zu erreichen.

Sehr geehrte Damen und Herren, das Budget 2020, das erst jetzt zur Beschlussfassung steht, wurde ja bereits vor der Coronakrise oft als Übergangsbudget bezeichnet – es gab ja das Provisorium –, weil sich wesentliche Regierungsvorhaben erst im Budget 2021 widerspiegeln sollten. Jetzt, da wir die Covid-Krise erleben, handelt es sich erst recht um ein Übergangsbudget, denn beim Budget für das Jahr 2020 fahren wir derzeit alle nur auf Sicht und zum Teil ins Ungewisse. Eines ist aber sicher: Sobald die Sicht wieder klarer wird, müssen die Grundprinzipien der Budgetierung wieder strikt eingehalten wer­den, und wir alle müssen die richtigen Lehren aus der Krise ziehen.

Hohes Haus, vor dem Hintergrund, dass Kontrolle eben unverzichtbar ist, kommt einer ausreichenden finanziellen Ausstattung des Rechnungshofes eine grundlegende Bedeu­tung zu, denn nur so ist es möglich, dass wir die Planung der Prüfungshandlungen ganz konsequent vorantreiben können. Das vorliegende Budget sieht für das laufende Jahr ein Auszahlungsvolumen von 36 Millionen Euro vor, das entspricht einer Erhöhung um 3 Prozent gegenüber dem Vorjahresbudget – das ist grundsätzlich positiv. Der Finanz­rahmen für die Folgejahre reicht aber nicht aus, er müsste für die kommenden Jahre noch entsprechend angepasst werden, damit es nicht zu realen Kürzungen kommt. Deshalb sage ich, dass man am Budget 2021 erkennen wird, ob insbesondere die von vielen Seiten versprochene Stärkung der Finanzkontrolle zum Tragen kommen kann und wird.

Mit dem vorliegenden Budget können wir – und das habe ich im Budgetausschuss schon deponiert – 282,5 Stellen finanzieren. Das liegt deutlich unter dem – wie wir schon öfter gesagt haben – kommunizierten erforderlichen Personalstand von 290 Vollzeitstellen, die wir zur Erfüllung unseres Aufgabenportfolios anstreben.

Zudem gibt es eben die Debatte um zusätzliche und weitere Aufgaben für den Rech­nungshof infolge eines umfassenden Transparenz- und Kontrollpakets mit echten Prüf­rechten für den Rechnungshof, an dem gearbeitet wird. Es soll auch die beschriebene Ausweitung der Prüfkompetenzen bei öffentlichen Unternehmen kommen, in welcher Form, das wird man dann noch sehen. Ich halte fest, dass der Rechnungshof die Aus­weitung der Prüfkompetenzen selbstverständlich sehr begrüßt. Es wurden auch noch andere Bereiche wie Wohnbauträger et cetera angesprochen.

Eines ist auch klar: Jede künftige Ausweitung der Prüfkompetenzen muss, wenn man Kontrolle ernst nimmt, mit zusätzlichen Ressourcen für den Rechnungshof einhergehen. Darüber hinaus ist der Rechnungshof auch gefordert, im Bereich der Digitalisierung wei­tere Maßnahmen zu setzen. Beim digitalen Rechnungshof geht es darum, zusätzliche Prüfressourcen freizusetzen, neue Tools einzusetzen, die Steuerungsinstrumente auszubauen und die Prozesse zu vereinfachen. Deshalb – und damit schließe ich – kommt es auf das Budget 2021 und auf einen realistischen Rahmen für die Folgejahre an.

Ich bedanke mich nochmals für Ihre Unterstützung und für die Zusammenarbeit. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS sowie bei Abgeord­neten der FPÖ.)

14.25

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag.a Eva Blimlinger. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.