Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen an den Bun­deskanzler betreffend „Es braucht echte Hilfe statt leerer Versprechen – das Versagen der Kurz-Regierung bei der Bekämpfung der wirtschaftlichen und so­zialen Krisen-Folgen“ (2064/J)

Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung der schrift­lichen Anfrage 2064/J.

Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich deren Verlesung durch den Schriftführer.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

Begründung

Seit längerem beherrscht Sars-Covid-19 die politische Realität in Österreich – aus­reichend Zeit um ein erstes Resümee zu ziehen. Die Österreicherinnen und Österreicher haben Monate der Entbehrungen und der Angst durchlebt. Menschen starben, Exis­tenzen wurden vernichtet, Unternehmen schlitterten in die Pleite, die Arbeitslosigkeit ex­plodierte.

Trotz Versäumnissen bei Beschaffungen von Schutzausrüstungen und Tests sowie mangelhafter Krisenkoordination hat Österreich durch die große Mithilfe der Bevölkerung und dank der gut ausgestatteten öffentlichen Spitäler das Corona-Virus bisher erfolg­reich eingedämmt – bei der Bekämpfung der Ausbreitung der sozialen und wirtschaft­lichen Krise versagt die Bundesregierung jedoch auf ganzer Linie. Die Wirtschaftshilfen wurden zu spät beschlossen, sind zu wenig und zu bürokratisch. Den Ankündigungen in Pressekonferenzen folgen keine Taten – wortreich wird fast täglich mit Millionen jongliert, bei den Betroffenen wächst der Unmut von Tag zu Tag, weil von den versprochenen Hilfen nichts bei ihnen ankommt.

Während in Ischgl die Reaktion auf die anrollende Pandemie verspätet kam, wurde der Shutdown für ganz Österreich rasch beschlossen. In der Folge wurde es verabsäumt, den Beschäftigten und Unternehmen ausreichend und schnell Hilfe zukommen zu lassen. Die im Epidemiegesetz bis zum Shutdown enthaltenen notwendigen Entschädi­gungen für Unternehmen wurden gestrichen und somit abgeschafft. Damit ging Ver­trauen verloren, die Unsicherheit bei den Unternehmen wurde vergrößert, Massenkündi­gungen waren die Folge. Einzelmaßnahme reihte sich an Einzelmaßnahme. Die Res­sorts wirkten oftmals wenig abgestimmt, die Regelungen widersprachen sich mitunter gar. Die geforderte zentrale Krisenkoordination in der Bundesregierung fehlt bis heute.

Diese leeren Versprechen haben dramatische Folgen: Die soziale und wirtschaftliche Krise ist beispiellos in der Zweiten Republik. Die Arbeitslosigkeit ist – anders als in an­deren Ländern wie z.B. Deutschland – binnen kürzester Zeit explodiert. Unternehmen mussten Insolvenz anmelden, viele kämpfen um ihre wirtschaftliche Existenz. Das Wirt­schaftsforschungsinstitut (WIFO) erwartet angesichts der Corona-Pandemie in Öster­reich für 2020 einen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 5,2 Prozent (best case) bis 7,5 Prozent (worst case). Damit wäre das Wachstum der vergangenen zwei Jahre vernichtet und das BIP am Stand von 2017.

Obwohl der Faktor Zeit eine große Rolle spielt und rasches Handeln gefragt wäre, lässt sich bis heute keine Strategie der Bundesregierung für die Bewältigung der wirtschaftli­chen und sozialen Auswirkungen der Corona-Krise ausmachen.

Chaos beim Öffnen und „Hochfahren“ schafft Unsicherheit

Viele Maßnahmen und Regeln scheinen mittlerweile willkürlich und wenig nachvollzieh­bar. So gelten bis 29. Mai beispielsweise für unterschiedliche Räume ähnlicher Größe völlig unterschiedliche Regelungen. Wird ein Saal als Restaurant genutzt, so ist es vier Personen plus Kindern ohne Masken gestattet, an einem Tisch Platz zu nehmen. Geht nun aber der Vorhang auf und betritt ein Kabarettist die ebenfalls vorhandene Bühne, ist dies nicht mehr möglich, da für Theater andere Bestimmungen gelten. In Flugzeugen wiederum sitzen Menschen dicht aneinander ohne die gängigen Abstandsregeln ein­halten zu müssen. Die Regelungen für Schulen zählen wohl zu den am wenigsten nach­vollziehbaren.

Während die Unzufriedenheit mit der von der Bundesregierung verordneten „neuen Nor­malität“ steigt, gönnte sich der Bundeskanzler im Kleinwalsertal ein Bad in der Menge – ganz ohne Maske und Distanz. Gleichzeitig laufen zigtausende Strafverfahren gegen „normale Menschen“ wegen angeblicher Verletzungen der Abstandsvorschriften.

Wirtschaftshilfen kommen nicht an, Rekordarbeitslosigkeit als Folge

Zu Beginn der Krise hatte der Bundeskanzler versprochen: "Koste es, was es wolle" – niemand in Österreich werde im Stich gelassen. Die Realität sieht jedoch anders aus: Statt rascher Hilfe in ausreichender Höhe, wurden bürokratische Hürden aufgebaut. For­mulare mit zweistelliger Seitenanzahl müssen ausgefüllt werden, um am Ende mit ein paar hundert Euro abgespeist zu werden. Sogar der Tiroler Wirtschaftskammerpräsident Christoph Walser (ÖVP) stellt fest: „Diese zweite Auszahlungsphase ist kompliziert ge­staltet. Es gibt in der Abwicklung Probleme, vor denen wir aber den Bund bereits beim Start gewarnt haben. Manche Unternehmer hätten nur 37 bis 40 Euro bekommen. Sol­che Auszahlungen habe ich nicht veranlasst – das wäre ja peinlich. Erst in Nachver­handlungen haben wir eine Mindestgrenze bei Auszahlungen von 500 Euro erreicht. Tat­sache ist aber, dass bis zum heutigen Tag noch viele Unternehmen auf eine tatsächli­che finanzielle Hilfe aus einem der vielen Hilfspakete warten.“ (Tiroler Tageszeitung, 18.5.2020)

Zwei Drittel der Kleinunternehmer sagen, die Hilfen der Regierung genügen bei weitem nicht. Die Kulturszene fühlt sich komplett im Stich gelassen. Viele von ihnen haben sich darauf verlassen, dass die Regierung ihre Versprechen einhält und die angekündigten Hilfen auch wirklich kommen – doch die Erwartungen wurden enttäuscht.

Beim Härtefallfonds wurden unbürokratische Hilfe und 6.000 Euro für drei Monate an­gekündigt. Die Realität sieht jedoch anders aus: Hunderttausende Unternehmen fielen in der ersten Phase (mit strengen Kriterien zu Mindest- und Maximalumsatz, Nebenbe­schäftigung und Doppelversicherung) ganz durch und wurden auch in der zweiten Phase gar nicht oder nur gering gefördert. Von den Anfang März versprochenen zwei Milliarden wurden im ersten Monat laut Wirtschaftsministerin Schramböck nur 156 Millionen Euro ausbezahlt – das sind gerademal acht Prozent (!) der versprochenen Summe. Viele EinzelunternehmerInnen bekamen die Mindesthöhe von 500 Euro in der ersten Aus­zahlungswelle – das ist nicht einmal die Höhe des Sozialhilferichtsatzes (920 Euro). Da­her ist es mehr als verständlich, dass eine Studie der Universität Wien zeigt: 63 Prozent der Ein-Personen-Unternehmen (EPU) und 66 Prozent der Kleinstunternehmer beur­teilen den Härtefallfonds mit der Note "Nicht genügend".

UnternehmerInnen beklagen, dass es de facto keine Hilfe und Unterstützung gibt. Ein Lokalbesitzer gegenüber dem Ö1 Mittagsjournal am 19.5.2020: „Es heißt überall, die Unternehmen werden unterstützt und die kriegen ja urviel Geld, wir haben bis heute keinen einzigen Cent bekommen. Wie geht da bitte die Rechnung auf.“

Im Gegenzug wurden den Unternehmen ihr Recht, das seit mehr als 100 Jahren besteht – nämlich die volle Entschädigung nach dem Epidemiegesetz – genommen. Selbständige und kleine Unternehmen wurden stattdessen zu Bittstellern bei der Wirtschaftskammer gemacht. Die Wirtschaftshilfen machen umgerechnet nicht einmal die Hälfte von denen in Deutschland aus. Kein Wunder, dass Experten bereits davon sprechen, dass rund ein Drittel der Klein- und Mittelunternehmen illiquide sind – bei Gastronomie und Hotels sind bereits 40 Prozent der Betriebe in ihrer Existenz bedroht.

Ein Thema, das anderen Regierungschefs schlaflose Nächte beschert hätte, bei der ak­tuellen Bundesregierung jedoch nur eine untergeordnete Rolle spielt, ist die Arbeits­losigkeit. Die Bundesregierung hat die höchste Arbeitslosigkeit in Österreich in der Geschichte der Zweiten Republik zu verantworten. Der Höchststand Mitte April lag bei 588.000 Betroffenen. An EPUs und Kleinstunternehmen hängt ein Viertel der öster­reichischen Arbeitsplätze – die misslungenen Hilfen haben die explodierenden Arbeits­losenzahlen mit zu verantworten. Dazu kommen noch 1,3 Millionen Menschen in Kurz­arbeit. Experten prophezeien, dass auch von dieser Gruppe viele Menschen in die Ar­beitslosigkeit kommen werden.

In Österreich ist dabei die Arbeitslosigkeit deutlich stärker gestiegen als in Deutschland. Während sich die Zahl der Arbeitslosen in Österreich seit dem Vorjahr um 58 Prozent erhöht hat, ist sie in Deutschland um 19 Prozent gestiegen. Im Gegenzug ist das Volu­men für die Wirtschaftshilfen in Deutschland hochgerechnet fünfmal so groß wie in Ös­terreich. Für EPUs und Kleinstunternehmen gibt die deutsche Regierung das 25-fache aus und leistet mit 15.000 Euro eine bis zu 2,5-fache maximale Auszahlung im Vergleich zu Österreich.

  Stand 4. Mai 2020

Der angekündigte "Kampf um jeden Job" wurde wohl abgesagt. Langfristige Strategien, wie die Arbeitslosigkeit gesenkt werden kann, sind keine bekannt. Innovative Instrumen­te der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit stehen nicht in Diskussion. Die Auswirkungen werden noch lange zu spüren sein. Einer ganzen Generation von jungen Menschen wird der Einstieg ins Berufsleben erschwert, die ältere Generation aus dem Arbeitsmarkt ge­drängt, ohne Perspektive nochmals im Berufsleben Fuß zu fassen. Doch all dies war kein Gegenstand von Pressekonferenzen. Selbst die unmittelbare Existenzsicherung durch die Anhebung des Arbeitslosengeldes von 55 auf 70 Prozent des letzten Netto­einkommens wird von Sebastian Kurz verweigert.

Inzwischen rollt eine Pleitewelle an. Und diese wird noch weiter anschwellen, wenn die Corona-Kurzarbeit ausläuft. Angekündigt wurde auch, dass Betriebe für den Zeitraum der Schließung keine Miete zahlen müssen. Die Bundesregierung verweigerte jedoch, klare gesetzliche Grundlagen dafür zu schaffen. In der Praxis verlangt sogar die Bundes­immobiliengesellschaft weiter Mietzahlungen.

Die Bundesregierung und vor allem der Finanzminister haben nicht begriffen, was ihr Zögern bei den Wirtschaftshilfen bedeutet: Dass der viel zu langsame, bürokratisch ge­bremste Fluss der Hilfsgelder der Wirtschaft ungleich mehr schadet als ein paar Mil­lionen, die weniger zielgerichtet eingesetzt werden. Diese Summen sind letztlich unbe­deutend im Verhältnis zu dem wirtschaftlichen Schaden, der entsteht, wenn Unterneh­men angesichts mangelnder Liquidität zugrunde gehen.

Familien und Kinder gehören zu den Hauptverlierern

Die Bundesregierung betreibt jedoch auch in anderen Bereichen Ankündigungspolitik, denen sie kaum Taten folgen lässt. Der Familien-Härtefonds sollte Familien mit Kindern die Existenz sichern. In der Realität bekommen Familien, die bereits zuvor von Arbeitslo­sigkeit betroffen waren und nun kaum Chancen haben, einen Job zu finden, eine deutlich kleinere Unterstützung. Kinder von geringfügig Beschäftigten oder von Eltern, die So­zialhilfe bzw. Mindestsicherung beziehen, sind de facto von einer Unterstützung aus­geschlossen.

Während die Bundesregierung für viele Bereiche zumindest Rettungspakete angekün­digt hat, werden 1,1 Mio. SchülerInnen völlig im Regen stehen gelassen. Erst nach mas­sivem öffentlichen Druck wurde ein Plan für Schulen vorgelegt. Den Eltern und Kindern wird dabei einiges abverlangt. Erschwerend kommt hinzu: für Kinder und Eltern sucht man vergebens nach einem Hilfspaket, obwohl doch unbestritten ist: die Zukunft unserer Kinder ist systemrelevant!

Dabei hat die Corona-Krise unser Bildungssystem und unsere Kinder besonders hart getroffen. Die Wochen der Schulschließungen haben viele an ihre Grenzen gebracht. Die Mammutaufgabe beginnt aber an den Schulen erst so richtig. Nicht nur, weil es eine immense Herausforderung ist, den Schulalltag im restlichen Schuljahr mit seinen neuen Corona-Regeln zu organisieren. Sondern auch, weil die Wochen der Schulschließungen Probleme und Defizite unseres Schulsystems erst so richtig deutlich gemacht haben. Viele Eltern haben bereits ihren Urlaub aufgebraucht, wissen nicht, wie sie im Sommer die Betreuung organisieren sollen. Auch hier gibt es noch kein Hilfsangebot der Bundes­regierung.

Krisenbewältigung im Bereich Wirtschaft und Soziales ist gescheitert

Die Krisenbewältigung im Bereich der Wirtschafts- und Sozialpolitik muss als gescheitert betrachtet werden. Die Arbeitslosigkeit ist die höchste in der Zweiten Republik, die Hilfen kommen bei den Unternehmen nicht an. Sogar der Rechnungshof hat hier mittlerweile Prüfungen angekündigt. Was Österreich jetzt braucht, ist planvolles Vorgehen: Das größte Investitions- und Beschäftigungspaket in der Geschichte der Zweiten Republik mit zielgerichteter Zukunftsorientierung.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher nachstehende

Dringliche Anfrage

1.         Wie begründen Sie konkret den Missstand, dass es der Bundesregierung bis heute nicht gelungen ist, eine Strategie im Umgang mit den sozialen und wirt­schaftlichen Folgen der Corona-Krise zu entwickeln?

2.         Welche unabhängigen Evaluierungen der bisherigen Einzelmaßnahmen finden derzeit statt, um den bestmöglichen Weg für Österreich aus der Krise zu finden?

a.         Wer hat diese Evaluierungen vorgenommen und was waren die konkreten Ergeb­nisse?

3.         Welche Erwägungen der Bundesregierung waren konkret ausschlaggebend da­für, den Entschädigungspassus aus dem Epidemiegesetz zu streichen?

4.         Welche Fehlentscheidungen haben Sie und Mitglieder ihrer Bundesregierung bisher im Umgang mit der Coronakrise getroffen?

a.         Welche Lehren haben Sie konkret daraus gezogen?

5.         Welche Überlegungen und Berechnungen für Österreichs Wirtschaft und Arbeits­markt wurden bei Beschluss des Shutdowns für die Zeit danach, konkret nach Planungszielen, angestellt?

a.         Welche Expertinnen und Experten waren in diesen Prozess einbezogen?

b.         Es ist auffällig, dass Umfang der Hilfen und die Auszahlungsmodalitäten mehr­mals geändert wurden. Welche Gründe liegen dafür vor, dass die Bundesre­gierung die Situation zu Beginn völlig falsch eingeschätzt hat?

6.         Welche Schlussfolgerungen ziehen Sie aus dem Umstand, dass Deutschland die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Krise bisher besser als Öster­reich bewältigt hat?

a.         Welche unterschiedlichen staatlichen Maßnahmen sind für die deutlich höher gestiegene Arbeitslosigkeit in Österreich maßgeblich gewesen?

b.         Inwiefern wird der Vergleich mit Deutschland zu anderen Maßnahmen der Bun­desregierung führen?

7.         Haben Sie einen Krisenstab zur Bekämpfung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Coronakrise eingerichtet und wie setzt sich der konkret zusammen?

8.         Wer berät den Bundeskanzler gegenwärtig in wirtschaftlichen Fragen, aufgeglie­dert nach internen und externen BeraterInnen?

9.         Haben Sie als Bundeskanzler Gespräche mit Kleinunternehmern geführt, um zu erfahren, welche Probleme sie in Folge der Maßnahmen der Bundesregierung gegen die Covid-19-Pandemie haben?

a.         Wenn ja, mit wem und wann erfolgten die Gespräche, welche Ergebnisse brachten diese konkret?

b.         Wenn ja, warum wurden dann keine entsprechenden Maßnahmen getroffen?

c.         Wenn nein, warum nicht?

10.       Warum hat die Bundesregierung das Arbeitslosengeld nicht erhöht und damit die soziale Situation vieler ÖsterreicherInnen dramatisch verschlechtert?

11.       Warum wurde das Angebot der EU-Kommission zur Beschaffung von Schutz­ausrüstung bereits im Jänner 2020 von Ihrer Seite abgelehnt?

12.       Warum kam es auch in der Folge zu Verzögerungen bei Bestellung und Lieferung von Schutzausrüstung und Tests?

13.       Welche Maßnahmen hat die österreichische Bundesregierung konkret gesetzt, um Österreich entsprechend vor einer zweiten Welle an Covid-19 Infektionen zu schützen?

14.       Welche Personen koordinieren das Corona-Krisenmanagement der Bundesre­gierung, um die einzelnen Maßnahmen effizient aufeinander abzustimmen, auf­gegliedert nach regierungsinternen und externen Personen?

15.       Wie viele Personen wurden insgesamt bisher wegen Missachtung der Corona­vorschriften angezeigt, wie viele Personen wurden rechtskräftig bestraft und wie viele Verfahren laufen noch?

16.       Sollte der Bundeskanzler der Republik Österreich in der Coronakrise für den Rest der Bevölkerung bezüglich der Einhaltung von Vorschriften als Vorbild dienen?

17.       Auf welcher Grundlage konnte bei Ihrem Besuch des Kleinwalsertals die Einreise sowie Ausreise von Ihnen selbst und Ihren Begleitpersonen über die Grenzüber­gänge des Kleinwalsertals erfolgen, obwohl diese von deutscher Seite geschlos­sen waren?

18.       Welche Personen haben Sie konkret begleitet und welche Funktion haben diese konkret inne?

19.       Erfolgte bei Ihnen und Ihren Begleitpersonen die vorgeschriebene Vorlage eines negativen COVID-19-Tests, der nicht älter als vier Tage sein durfte?

a.         Von wem wurde dieser Test bei den Personen Ihrer Delegation wann vorge­nommen?

b.         Welcher Behörde gegenüber wurden diese Tests vorgelegt?

20.       Warum haben Sie sich nicht selbst in 14-tägige Heimquarantäne begeben, wie es die Vorschriften über die Einreise nach Österreich vorsehen?

21.       Gegenüber welchen Ländern wurden seitens der Bundesregierung konkrete Maßnahmen in Bezug auf Grenzöffnungen gesetzt und welche evidenzbasierten, insbesondere gesundheitspolitischen Gründe gibt es dafür?

22.       Welche Schritte zur Wiederherstellung der Reisefreiheit wurden seitens der Bun­desregierung im Rahmen der EU gesetzt und welche gesundheitspolitischen Hintergründe gibt es dafür?

23.       Aus welchem evidenzbasierten Grund wurde die Öffnungszeit von Gastbetrieben mit 23 Uhr beschränkt?

24.       Warum setzt die Bundesimmobiliengesellschaft nicht die Rechtsmeinung der Bundesregierung, dass Betriebe für den Zeitraum der Schließung keine Miete zahlen müssen, um?

a.         Was hat die Bundesregierung und das zuständige Mitglied der Bundesregierung konkret unternommen, damit diese Rechtsmeinung allgemeine Gültigkeit er­langt?

25.       Warum hat die Bundesregierung nicht dafür Sorge getragen, dass Hilfsleistun­gen, wie von ihr angekündigt, rasch und unbürokratisch erfolgen?

a.         Welche Maßnahmen werden Sie setzen, damit es endlich zu raschen Auszah­lungen kommt?

26.       KünstlerInnen und die Kreativwirtschaft sind besonders von der Coronakrise be­troffen, da sie noch längerfristig mit Einschränkungen ihrer Berufstätigkeit rech­nen müssen. Warum hat die Bundesregierung den Auswirkungen der Maßnah­men auf den Kunst- und Kulturbereich so wenig Bedeutung beigemessen?

a.         Haben Sie als Bundeskanzler Gespräche mit KünstlerInnen geführt?

b.         Wenn ja, wann und mit wem?

c.         Wenn ja, warum wurden dann keine entsprechenden Maßnahmen getroffen, um die Situation für die Betroffenen zu verbessern?

d.         Wenn nein, warum nicht?

27.       Wie viele Unternehmen mussten seit Beginn der Coronakrise nach Monaten auf­gegliedert Insolvenz anmelden?

28.       Mit wie vielen weiteren Insolvenzen rechnet die Bundesregierung konkret bis zum Ende des Jahres?

In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage im Sinne des § 93 Abs 2 GOG-NR zum frühest möglichen Zeitpunkt zu behandeln und dem Erstanfragesteller Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich erteile Herrn Abgeordnetem Mag. Leichtfried (Abg. Leichtfried: Zur Geschäftsordnung!) als erstem Fragesteller zur Begründung der Anfrage, die gemäß § 93 Abs. 5 der Geschäftsordnung 20 Minuten nicht überschreiten darf, das Wort. (Abg. Matznetter – auf Abg. Leichtfried weisend –: Zur Geschäftsord­nung!) – Zur Geschäftsbehandlung? – Bitte schön.