19.51

Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Präsi­dentin des Rechnungshofes! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Taschner, Sie sagen, die Digitalisierung ist sehr gut vorbereitet, es gibt einen wirklichen Plan Ihrer Ministerin. Ich erinnere an den Rechnungshofausschuss: Im Bericht wurde bekrittelt, dass es eben keinen Plan gibt – und einen Tag nach dieser Sitzung des Rechnungs­hofausschusses hat die Frau Ministerin dann den Plan präsentiert. Es war also gut, dass der Rechnungshofausschuss tagte, denn er war offensichtlich motivierend.

Ich spreche ebenfalls zur Studienwahlberatung, werde mich aber auf den Bericht beziehen. Was ist das Ziel einer Studienwahlberatung? – Das Ziel ist es, Abschlüsse zu erhöhen und Studienwechsel und vor allem -abbrüche zu vermeiden. Wie sollte eine Information der Maturantinnen und Maturanten erfolgen? – Betrachtet man die schulrechtlichen Bestimmungen, so sollte für alle Maturantinnen und Maturanten eine Beratung erfolgen. Leider hat es laut Bericht im Ministerium aber keine Aufzeichnungen dazu gegeben, ob es wirklich so war. Man hat dann Schätzungen vorgenommen, und da hat sich herausgestellt, dass maximal 64 Prozent der Schulen diese Beratungs­an­gebote in Anspruch genommen haben, was natürlich sehr schade ist. Wir haben den Herrn Wissenschaftsminister dann nach seinen innovativen Ansätzen, um diese Pro­zentzahl zu erhöhen, gefragt – die Ansätze waren leider nicht wirklich erkennbar.

Der Bericht zeigt auch auf, dass das Wissenschaftsministerium im Zuge der Beratungs­tätigkeit externe Dienstleister beauftragt hat, leider ohne Einholung von Vergleichs­ange­boten. 390 000 Euro und 108 000 Euro: Auf meine Frage, wer denn die Empfänger die­ser Zahlungen waren, bekamen wir leider keine Antwort.

Kurz gehe ich noch auf die psychologische Studierendenberatung, die auch Thema dieses Rechnungshofberichtes war, ein. Es wurde kritisiert, dass diese zwar an sechs Hochschulstandorten in Österreich stattfindet, aber unterschiedlich erfolgt und dass darüber auch die Dienststellen unterschiedlich befinden. Die Empfehlung des Rech­nungs­hofes war, ein angemessenes Leistungscontrolling zu implementieren. Außerdem ist durch diese psychologische Beratungstätigkeit der Personalplan umgangen worden, was eigentlich auch nicht im Sinne der Sache ist. Auch da wurde empfohlen, das doch im Personalplan zu berücksichtigen.

Abschließend vielleicht noch zwei Empfehlungen, die wert sind, betont zu werden: Es ist natürlich im Zuge der Beratung zu klären, welche Tätigkeiten eine ÖH übernehmen kann, wann dann externe Dienstleister zu beauftragen sind und wie man deren Leistungen auch nachvollziehbar darstellen kann, nämlich nachvollziehbar hinsichtlich der Leistung und vor allem auch in der Abrechnung. Ich glaube, das sind fundierte Empfehlungen, die man beherzigen sollte. Es geht schließlich darum, öffentliche Gelder sinnvoll und ziel­gerichtet in die Beratung beginnender, angehender Studentinnen und Studenten zu investieren, zum Wohle der StudentInnen. Ich glaube, diese haben es sich verdient, wirklich gut informiert zu sein, um für sich eine gute Entscheidung treffen zu können. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

19.54

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Wolfgang Zanger. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Leichtfried: Der Kollege Zanger könnte sich jetzt wieder der ÖVP zuwenden! – Ruf bei der FPÖ: Das wäre euch lieber! – Abg. Zanger – auf dem Weg zum Rednerpult –: Lieber Kollege Leichtfried, danke für deine Vorgaben, aber ich wende mich jetzt der Frau Präsidentin zu! Das ist mir lieber als ihr alle miteinander! – Rufe bei der SPÖ: Uns auch!)