13.14
Abgeordnete Petra Bayr, MA MLS (SPÖ): Herr Präsident! Damen und Herren MinisterInnen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte beim Unterhaltsteil des Gesetzesvorhabens anknüpfen; es ist ja schon einiges zu der Frage der Erleichterungen für den Unterhaltsvorschuss gesagt worden.
Das ist durchaus zu begrüßen, nur wird Covid irgendwann einmal vorbei sein, die Erleichterungen werden irgendwann einmal vorbei sein, aber die Probleme für die AlleinerzieherInnen werden bleiben. Ich möchte daran erinnern, dass wir fast 300 000 Einelternhaushalte in Österreich haben, und in der bei Weitem überwiegenden Zahl der Fälle sind es die Mütter, bei denen die Kinder leben. Fast 40 Prozent der Einelternhaushalte sind armutsgefährdet – das ist die größte Gruppe der Haushaltstypen, in denen Armutsgefährdung und Armut vorherrschen. Fast die Hälfte aller AlleinerzieherInnen lebt in Armut, und nur die Hälfte aller Mütter gibt an, regelmäßig Kindesunterhalt vom Vater des Kindes zu bekommen. Diese sind dann auf staatliche Unterhaltsvorschüsse angewiesen, und wir wissen, es kann Jahre dauern, bis diese Unterhaltsvorschüsse auch wirklich fließen.
Was wäre zu tun, damit auch nach der Zeit der Coronakrise das Leben von Alleinerziehenden in diesem Bereich ein bisschen einfacher wird? – Es ginge zum Beispiel darum, den Regelbedarfssatz nicht zu unterschreiten, sondern wirklich dieses Geld zumindest weiter auszuzahlen. Auch Sonderbedarfsansprüche – das sind in den allermeisten Fällen zusätzliche Aufwände entweder für krankheitsbezogene Ausgaben oder für Ausbildungen – sollen darin angerechnet werden können. Der Unterhaltsvorschuss muss auch für über 18-Jährige gerade dann gewährleistet werden, wenn diese in Ausbildung sind. Es wäre zum Beispiel logisch, das mit dem Bezug der Familienbeihilfe zu koppeln. Unterhaltsgarantie wäre ein ganz wichtiger Anspruch, den es einzulösen gilt, und die Auszahlung des Vorschusses, wenn zum Beispiel der Schuldner im Ausland in Haft ist oder eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt, wäre auch dann zu zahlen, wenn das Regressieren – natürlich – schwieriger ist, denn es ist ja nicht die Schuld der Mutter oder des Kindes, dass es schwieriger zu regressieren ist.
Es muss gleiche Standards bei den beschlussfassenden Gerichten geben. Ich denke, dass ein Auszug einerseits vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger und andererseits vom Melderegister der Standard sein soll, aber es soll überall der gleiche Standard sein. Es muss eine Anpassung der Richtsätze des Vorschusses geben, und dazu bedarf es einer aktuellen und neuen Kinderkostenanalyse. Die Zahlen, auf denen wir aufbauen, stimmen einfach schon lange nicht mehr. Die Kosten für Kinder sind wesentlich höher als das, was berechnet wird. Es gibt auch noch einige andere Dinge.
Ich erinnere Sie: Vielleicht haben Sie dieses Bild noch im Kopf, als bei einer Fernsehdebatte im Nationalratswahlkampf 2017 alle Spitzenkandidaten aller antretenden Parteien ein Ja-Schild in die Höhe gehalten haben und es hieß: Ja, in der Tat, der Unterhaltsvorschuss muss verbessert werden, es muss einen leichteren, besseren Zugang geben. – Seitdem ist nichts passiert! Seitdem werden die Mütter, die alleinerziehenden Eltern weiterhin im Regen stehen gelassen. Ich denke, es ist wirklich höchst an der Zeit, einen sinnvollen Regenschirm aufzuspannen und dadurch vor allem Kinderarmut zu vermeiden. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)
13.18
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesminister Mag. Karoline Edtstadler gemeldet. – Bitte, Frau Bundesminister.