13.39

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Da­men und Herren! Wir behandeln hier in diesem Haus den Tierschutzbericht über die Jahre 2017 bis 2019. Das heißt, die damals zuständige Ministerin ist nicht mehr da, jetzt ist Minister Anschober zuständig, und daher kann man zu diesem Tierschutzbericht nur sagen, das war eine Fortschreibung der Aktivitäten im Bereich Tierschutz, die wir bis 2017 noch durchgeführt haben; Neues ist nicht dazugekommen.

In diesem Tierschutzbericht sind aber natürlich auch die Tiertransporte enthalten, und betreffend Tiertransporte hatten wir dieses Jahr – Ende Februar, Anfang März – eine Schockmeldung in Österreich: Der VGT hat Transporte von Kälbern aus Österreich bis zu ihrer Mästung in Spanien und dann zu ihrem Tod, der im Libanon eingetreten ist, verfolgt und hat dargestellt, was mit diesen Tieren bei diesem Transport passiert.

Bundesminister Anschober hat darauf reagiert, er hat einen Runden Tisch einberufen, der auch stattgefunden hat. Es war eine Fortsetzung geplant, diese konnte jedoch auf­grund der Coronakrise nicht stattfinden – das verzeihe ich ihm sogar –, und der nächste Runde Tisch ist für 6. Juli einberufen worden.

Meine Damen und Herren, es hat zu diesem Thema Bilder gegeben, die sehr, sehr er­schreckend waren. Ich habe hier eines dieser Bilder (ein Bild zeigend) – man sieht es nicht so genau, der Drucker konnte es leider nicht scharf ausdrucken –, darauf ist ein abgeschnittenes Ohr eines Kalbes mit einer Nummer zu sehen, und zwar mit der Num­mer 2234.

AT2234 – die Kälber, es sind nur männliche Kälber, bekommen keinen Namen, im Ge­gensatz zu den weiblichen – ist geboren am 7.11.2018 in Fieberbrunn. Das Tier ist mit vier Wochen exportiert worden, ist in Spanien gemästet worden und ist am 13.8.2019 im Alter von zehn Monaten im Libanon getötet worden. Meine Damen und Herren, es wurde so getötet. (Der Redner stellt eine Tafel mit dem Bild eines toten, auf dem Boden liegen­den Kalbes mit der Aufschrift „seine letzten Momente“ auf das Rednerpult.) Das sind die letzten Momente dieses Kalbes mit der Nummer 2234. So schaut der Umgang mit Käl­bern aus, wenn wir sie von Österreich aus auf den Transport schicken. Das sind die Bil­der, die wir Ende Februar, Anfang März in Österreich erhalten haben.

Das hat natürlich große Aufregung in der österreichischen Bevölkerung verursacht. Es haben sich auch viele Politikerinnen und Politiker zu Wort gemeldet, unter anderen Land­wirtschaftsministerin Köstinger. Und was hat Landwirtschaftsministerin Köstinger gesagt? – Am 9. März 2020 hat sie in „Vorarlberg heute“ – man kann sich das heute noch anhö­ren – gesagt, sie sehe in Bezug auf die grausamen Kälbertransporte aus Österreich kei­nen Handlungsbedarf.

Das heißt, Frau Landwirtschaftsminister Köstinger sieht keinen Handlungsbedarf, ob­wohl das (auf die Tafel zeigend) mit diesen Kälbern passiert! Für sie ist das alles in Ordnung, ist in Ordnung, dass das mit diesen Kälbern so weitergeht.

Die Frau Minister hat im selben Interview dann auch noch ein Lob ausgesprochen. Die Ministerin lobt – ich zitiere – „den Export von Zuchtrindern und verschiebt die Verantwor­tung über die Transporte in Drittstaaten in Richtung EU.“

Das heißt, für den Tiertransport – und so klug ist die Frau Minister – ist ja Herr Bundesmi­nister Anschober zuständig, und sie sieht keinen Handlungsbedarf, dass sich in ihrem Landwirtschaftsbereich irgendetwas ändert an diesem System, das krankt. Ich werde dann noch etwas aus dem Traces-Bericht vorlesen. Sie schiebt die Verantwortung zum Gesundheitsminister und sagt, dass man dort etwas ändern muss.

Ich denke, die ÖVP wird ihrer Landwirtschaftsministerin folgen und sagen: Na ja, wenn unsere Frau Ministerin will, dass sich auf EU-Ebene etwas ändert, dann werden wir das durchführen. Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Stopp den Tier­qualen durch Tiertransporte – Initiative auf europäischer Ebene dringend notwendig“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird auf­gefordert, sich umgehend auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass Nutztiere, die zur Schlachtung, Mästung oder Zucht vorgesehen sind, nur maximal über eine EU-Mitgliedsstaatsgrenze transportiert werden dürfen und deren Verkauf oder Transport in Drittstaaten, in denen nicht das europäische Tierschutzniveau existiert, verboten ist.“

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Das ist der erste Antrag. (Beifall bei der SPÖ.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen – Georg Strasser, das richte ich auch an dich –, stimmt diesem Antrag zu! Eure Ministerin will, dass sich auf europäischer Ebene etwas tut. Ich glaube, keiner von uns will, dass aufgrund dieser Transporte das (auf die Tafel zeigend) mit unseren Kälbern passiert. Ich nehme an, dass ihr daher heute bei diesem Antrag mitgehen werdet.

Ich bringe einen weiteren Antrag ein, denn auch nationale Schritte sind in Österreich dringend notwendig:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Stopp den Tier­qualen durch Tiertransporte – nationale Schritte umgehend umsetzen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird auf­gefordert, umgehend dem Nationalrat eine gesetzliche Regelung zur Beschlussfassung vorzulegen, dass Tiertransporte, die mit dem Ziel der Schlachtung, Mästung oder der Züchtung durchgeführt werden, zum nächstgelegenen Schlachthof oder nur über eine einzige EU-Mitgliedsstaatsgrenze und nicht in Drittstaaten verbracht werden dürfen.“

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Ich denke, auch das ist ein richtiger und wichtiger Punkt, damit diese Kälbertransporte und diese Art von Tod dieser Tiere nicht mehr passieren können.

Meine Damen und Herren! Der Traces-Bericht, der vom Ministerium erst vor Kurzem vorgestellt wurde und der für das Jahr 2019 ist, spiegelt Zahlen wider, die fürchterlich sind. Er zeigt Folgendes auf: Wir exportieren 89 468 Rinder, 39 419 Schweine und 19 512 176 Hühner. Gleichzeitig importieren wir aber 104 844 Rinder, 527 258 Schwei­ne und 19 863 889 Hühner. Das heißt, wir importieren ein Vielfaches dessen, was wir exportieren. Das zeigt ganz klar und deutlich, dass das System, das wir da in Österreich haben, an allen Ecken krankt. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Wir nehmen das Leid dieser Tiere in Kauf, wir schicken sie weg, aber gleichzeitig bewilli­gen wir Transporte nach Österreich, auf denen dasselbe Leid passiert. Kollege Eßl wird jetzt wahrscheinlich wieder mit dem rosa und dem weißen Kalbfleisch kommen, das man da dringend braucht. – Nein, Kollege Eßl, das ist es nicht.

Das ganze System ist krank: Wir schicken Tiere auf leidvolle Tiertransporte, weil wir etwas für die Zucht machen wollen – eine Zucht, die es nicht gibt, denn diese Tiere wer­den nicht für die Zucht verwendet. Diese Tiere werden gemästet und geschlachtet.

Und zum System – ich zitiere –: „Der Rinderzuchtverband Vöcklabruck schreibt in einer aktuellen Aussendung an seine Mitglieder: ,Aktuell sind größere Ankäufe für Länder wie Algerien, Aserbaidschan, Usbekistan und Iran geplant.‘“

Meine Damen und Herren! Da geht es nicht mehr um das Wohl der Tiere, da geht es nur mehr um das Geschäft.

Stimmen Sie diesen Anträgen, die ich heute gestellt habe, zu! Da geht es wirklich um das Wohl der Tiere. Und man kann, wenn man das System ändert, auch die Landwirt­schaft gut, ja, sehr gut leben lassen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Zum Schluss bringe ich noch folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen betreffend „eine Kastrations­pflicht für alle Katzen, die mit freiem Zugang zur Natur gehalten werden (‚Freigänger­katzen‘)“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird auf­gefordert, dem Nationalrat umgehend eine gesetzliche Regelung zur Beschlussfassung vorzulegen, die eine Kastrationspflicht für alle Katzen, die mit Zugang zur Natur gehalten werden, also für sogenannte ‚Freigängerkatzen‘, beinhaltet.“

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Der Grund dafür, dass dieser Antrag eingebracht wird, ist klar: 2017 haben wir ein Projekt gestartet, das aber leider nicht gegriffen hat, daher ist es jetzt notwendig, dass wirklich eine Gesetzeslage geschaffen wird, dass alle Freigängerkatzen kastriert werden. (Beifall bei der SPÖ.)

13.47

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dietmar Keck,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Stopp den Tierqualen durch Tiertransporte – Initiative auf europäischer Ebene dringend notwendig

eingebracht zu TOP 9 Bericht des Gesundheitsausschusses über den Tierschutzbe­richt 2019 der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumenten­schutz (III-84 d.B.)

Vor Beginn der Corona-Krise waren die Berichte zu unsagbar qualvollen Tiertransporten und Schlachtungen in Drittstaaten ein zentrales Thema der Debatte rund um den öster­reichischen und europäischen Tierschutz im Nutztierbereich.

Es ist höchst an der Zeit, diesem Thema wieder mehr Aufmerksamkeit zu widmen.

Wie die Salzburger Nachrichten vor Kurzem berichteten, fahren Tiertransporte mit zwei Wochen alten Kälbern unverändert ins EU-Ausland. Kälber, die zum Teil erst zwei Wo­chen davor auf einem Salzburger Bauernhof auf die Welt kommen, treten von Bergheim aus die Reise in ein EU-Land an. Im Vorjahr betraf dies 35.000 Kälber österreich­weit,16.000 dieser Kälber stammten aus Salzburg, wie die Zeitung berichtete. Unge­achtet der Covid-Krise starteten jeden Montagabend mehrere Tiertransporter in Rich­tung Spanien, Polen und Norditalien. Beladen waren die Transporter jeweils dreistöckig mit bis zu 210 Kälbern.

Der vorliegende Tierschutzbericht enthält unter anderem die Datenlage zu den jährlich durchgeführten Tiertransportkontrollen. Deshalb ist nun auch klar, dass die Anzahl der Kontrollen auf der Straße weniger wurde, obwohl die Beanstandungen bei Kontrollen auf der Straße jeweils in Relation zur Anzahl an Kontrollen am höchsten sind, nämlich regel­mäßig bei ca. 20% in den letzten Jahren liegen.

Es braucht mehr Tierschutz und Tierwohl im Nutztierbereich, insbesonders auch im Um­gang mit Tieren, die teilweise über weite Strecken transportiert werden.

Die gefertigten Abgeordneten stellen daher den

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird auf­gefordert, sich umgehend auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass Nutztiere, die zur Schlachtung, Mästung oder Zucht vorgesehen sind, nur maximal über eine EU-Mitgliedsstaatsgrenze transportiert werden dürfen und deren Verkauf oder Transport in Drittstaaten, in denen nicht das europäische Tierschutzniveau existiert, verboten ist.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dietmar Keck,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Stopp den Tierqualen durch Tiertransporte – nationale Schritte umgehend umsetzen

eingebracht zu TOP 9 Bericht des Gesundheitsausschusses über den Tierschutzbe­richt 2019 der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumenten­schutz (III-84 d.B.)

Vor Beginn der Corona-Krise waren die Berichte zu unsagbar qualvollen Tiertransporten und Schlachtungen in Drittstaaten ein zentrales Thema der Debatte rund um den ös­terreichischen und europäischen Tierschutz im Nutztierbereich.

Es ist höchst an der Zeit, diesem Thema wieder mehr Aufmerksamkeit zu widmen.

Wie die Salzburger Nachrichten vor Kurzem berichteten, fahren Tiertransporte mit zwei Wochen alten Kälbern unverändert ins EU-Ausland. Kälber, die zum Teil erst zwei Wo­chen davor auf einem Salzburger Bauernhof auf die Welt kommen, treten von Bergheim aus die Reise in ein EU-Land an. Im Vorjahr betraf dies 35.000 Kälber österreich­weit,16.000 dieser Kälber stammten aus Salzburg, wie die Zeitung berichtete. Ungeach­tet der Covid-Krise starteten jeden Montagabend mehrere Tiertransporter in Richtung Spanien, Polen und Norditalien. Beladen waren die Transporter jeweils dreistöckig mit bis zu 210 Kälbern.

Der vorliegende Tierschutzbericht enthält unter anderem die Datenlage zu den jährlich durchgeführten Tiertransportkontrollen. Deshalb ist nun auch klar, dass die Anzahl der Kontrollen auf der Straße weniger wurde, obwohl die Beanstandungen bei Kontrollen auf der Straße jeweils in Relation zur Anzahl an Kontrollen am höchsten sind, nämlich regel­mäßig bei ca. 20% in den letzten Jahren liegen.

Es braucht mehr Tierschutz und Tierwohl im Nutztierbereich, insbesonders auch im Um­gang mit Tieren, die teilweise über weite Strecken transportiert werden. Eine System­änderung ist hier dringend notwendig und kann offensichtlich nur über gesetzliche Vor­gaben erreicht werden.

Die gefertigten Abgeordneten stellen daher den

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird auf­gefordert, umgehend dem Nationalrat eine gesetzliche Regelung zur Beschlussfassung vorzulegen, dass Tiertransporte, die mit dem Ziel der Schlachtung, Mästung oder der Züchtung durchgeführt werden, zum nächstgelegenen Schlachthof oder nur über eine einzige EU-Mitgliedsstaatsgrenze und nicht in Drittstaaten verbracht werden dürfen.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dietmar Keck,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend eine Kastrationspflicht für alle Katzen, die mit freiem Zugang zur Natur gehal­ten werden („Freigängerkatzen“)

eingebracht zu TOP 9 Bericht des Gesundheitsausschusses über den Tierschutzbe­richt 2019 der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumenten­schutz (III-84 d.B.)

Die besonders rasante unkontrollierte Vermehrung von Katzen, die so gehalten werden, dass sie einen Zugang zur Natur haben, bringt enormes Tierleid, weil viele Katzen dann sogenannte „Wildkatzen“ werden, die sich „durchschlagen“ müssen.

Dies befördert Krankheiten, was wiederum Tierleid bedeutet. Gleichzeitig bricht die Po­pulation der Singvögel ein, die eine Hauptnahrungsquelle dieser Wildkatzen darstellen. Ein einziges Paar kann schon nach vier Jahren mehr als 2000 Nachkommen haben. Katzen, die mit Zugang zur freien Natur gehalten werden, sollen sich daher nicht mehr unkontrolliert vermehren können und eine Kastrationspflicht eingeführt werden.

Trotz Beschlusses einer gleichlautenden Entschließung des Nationalrates am 25. Sep­tember 2019 wurden durch das für Tierschutz zuständige Bundesministerium bisher kei­ne Schritte zur Umsetzung dieser Aufforderung gesetzt.

Die gefertigten Abgeordneten stellen daher den

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird auf­gefordert, dem Nationalrat umgehend eine gesetzliche Regelung zur Beschlussfassung vorzulegen, die eine Kastrationspflicht für alle Katzen, die mit Zugang zur Natur gehalten werden, also für sogenannte „Freigängerkatzen“, beinhaltet.“

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Die drei Entschließungsanträge sind ausreichend unter­stützt, ordnungsgemäß eingebracht und stehen somit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Mag.a Faika El-Nagashi. – Bitte schön, Frau Ab­geordnete.