14.24
Abgeordneter Yannick Shetty (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es geht um zwei Anträge, und ich halte vielleicht meinen Beitrag zu dem Antrag, der von uns gekommen ist, ganz kurz, weil das etwas Erfreuliches ist, und ich freue mich auch, dass ÖVP und Grüne diesem Antrag zumindest inhaltlich zustimmen werden. Es soll erfasst werden, wie viele Hassverbrechen gegenüber Menschen aus der LGBTI-Community jährlich passieren. Ich glaube, Evidenz ist etwas ganz Wichtiges in der Politik, und ich freue mich, dass wir da einen Erfolg erzielen konnten.
Ich muss aber leider auch auf etwas Unerfreuliches zu sprechen kommen, nämlich auf den zweiten Antrag, jenen der Regierungsparteien. Es geht dabei um Asylverfahren, die in erster Instanz vor dem BFA, also vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, geführt werden. Ich möchte in Erinnerung rufen: 2018 gab es eine recht breite mediale Berichterstattung darüber, dass ein 18-jähriger Afghane, der aufgrund seiner sexuellen Orientierung nach Österreich geflüchtet ist und hier um Schutz angesucht hat – geflüchtet ist er, weil er in Afghanistan aufgrund seiner sexuellen Orientierung verfolgt wird –, einen negativen Asylbescheid des BFA erhalten hat.
Ich zitiere aus diesem negativen Bescheid, damit man sich einmal vor Augen führt, warum diese Maßnahme, die wir diskutieren, so notwendig wäre. Zitat aus dem Bescheid: „Weder Ihr Gang, Ihr Gehabe oder Ihre Bekleidung haben auch nur annähernd darauf hingedeutet, dass Sie homosexuell sein könnten.“
Wenn ich ein 18-jähriger Afghane wäre, würde ich, so wie ich hier heute angezogen bin, so wie ich wahrscheinlich hierhergegangen bin, wahrscheinlich nach Afghanistan abgeschoben werden. So ist es auch diesem gegangen, zumindest in erster Instanz, und ich glaube, das können wir nicht hinnehmen. (Beifall bei NEOS, SPÖ und Grünen.)
Aber auch die Zahlen belegen, dass im BFA, in dieser Behörde, einiges massiv schiefläuft. Die Zahlen belegen, dass 40 Prozent – 42 Prozent, um genau zu sein – aller Entscheidungen dieser Behörde vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben werden. Ich meine, da muss man ja auch hinterfragen, was denn da schiefläuft, wenn nahezu jede zweite Entscheidung gerichtlich aufgehoben wird. Deswegen bin ich froh darüber, dass Grüne und ÖVP nun unsere langjährige Forderung auch umsetzen möchten, nämlich dass eine Qualitätssicherung vor allem beim BFA, aber auch beim Bundesverwaltungsgericht Einzug hält, dass die sich vielleicht einmal damit auseinandersetzen müssen, dass Homosexualität nicht eine Frage des Ganges oder der Kleidung oder des Aussehens ist, sondern eine ganz andere Kategorie.
Das begrüßen wir grundsätzlich, nur wundere ich mich auch da wieder, dass Regierungsparteien, die eigentlich selbst etwas umsetzen können, selber einen Entschließungsantrag einbringen müssen, damit es irgendwann umgesetzt wird. Und leider bin ich da weniger optimistisch als die Vertreterin der Grünen, die meint, das sei notwendig, dass wir dieses Vorgehen wählen, dass der Herr Minister das nicht einfach umsetzt.
Deswegen, weil diese Skurrilität vielleicht auch aufgezeigt werden muss, diese Aufträge an sich selbst, die dann irgendwann doch nicht umgesetzt werden, haben wir gemeinsam mit der SPÖ – Kollegin Yılmaz hat es ja auch schon vorgetragen – einen, wie ich glaube, ganz, ganz einfachen Kompromiss vorgeschlagen, nämlich: Bringen wir den Antrag wortident ein – wir haben ihn wirklich wortgleich eingebracht, auch mit allen Beistrichfehlern, die drinnen waren –, und wir haben ihn wortident eingebracht, mit dem einzigen Zusatz, dass das bis 1. Mai 2021 umgesetzt werden soll. Bis 1. Mai 2021 deswegen, weil Kollege Bürstmayr im Ausschuss gesagt hat, dass bis 1. Dezember die Zeit zu kurz wäre.
Ich denke, zehn Monate sollten reichen, um etwas, was eigentlich selbstverständlich sein sollte, umzusetzen. Also bitte, ÖVP und Grüne, stimmen Sie diesem Antrag auch zu! Wenn Sie es ehrlich meinen in dieser Sache, wenn Sie wollen, dass diese Asylverfahren schneller, qualitätsvoller werden, wenn Sie wollen, dass nicht mehr 40 Prozent aller Bescheide vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben werden, dann stimmen Sie unserem Antrag zu, dass diese Maßnahmen auch wirklich bis 1. Mai umgesetzt werden! (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)
14.28
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Michael Seemayer. – Bitte schön.