15.39

Abgeordneter Hans Stefan Hintner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Zumindest ein Drittel, wenn nicht die Hälfte der Rede von Kollegin Fürst könnte ich inhaltlich teilen. Ich darf aber dazusagen: Wir wissen, wo es Menschen gibt, da menschelt es, so auch bei der Polizei bei uns. Leider Gottes, wenn ich da in die Tiefe gehe, kommt es eh nicht, bis fast gar nicht vor, dass vielleicht die eine oder andere Verfehlung da ist. (Abg. Lausch: ... pauschale Un­terstellung! Das ist ja unfassbar!)

Es gibt mit Ausnahme Ihrer Fraktion (in Richtung FPÖ) einen Konsens über den Ent­schließungsantrag, eine Behörde zu schaffen, die eine eigene Behörde darstellt, um dem Vorwurf entgegenzutreten, dass interne Untersuchungen nicht so objektiv sein könnten, wie man es sich vielleicht vorstellt.

Grundsätzlich darf ich anmerken, dass die Polizei die Staatsgewalt unseres Rechtsstaa­tes ist und eigentlich Organ von uns, denn sie exekutiert die Gesetze aus diesem Haus (Abg. Lausch: Was haben wir dann intern ...?), und so darf ich annehmen, dass wir uns alle zu dieser Polizei bekennen. (Abg. Lausch: Das sieht man eh, sehr glaubwürdig!)

Es gibt ein Phänomen in Österreich, und zwar den Ruf nach noch mehr Polizei. Egal, wo wir spazieren gehen, in Wien, in Mödling, man sagt mir eigentlich, man hätte lieber noch mehr Polizei auf der Straße, noch mehr Polizeipräsenz auf der Straße. Das ist etwas, das andere Staaten mit anderen Systemen gar nicht kennen. Das heißt, die Polizei ge­nießt unser großes Vertrauen – sicherlich nicht, wenn es um Verkehrsdelikte und Plan­quadrate geht, darin sind wir uns einig, aber sehr wohl, wenn es um Bedrohung von Leib und Leben, um Drogen, Terror, Einbruch und Diebstahl geht.

Gleichwohl ist mir auch bewusst, dass es zu Spannungen kommen wird und kommen kann, zum Beispiel auch im Bereich der Vorwürfe, die in Richtung Rassismus gehen können. Wir waren jetzt mit einem Vorwurf konfrontiert, bei dem eine Person behauptet hatte, ein Polizist hätte sie als Neger bezeichnet – allerdings praktisch im Bereich des Funks –; es konnte bei der diesbezüglichen Aufklärung nichts gefunden werden. (Abg. Ries: Der Vorwurf war falsch! – Zwischenruf des Abg. Lausch.)

Es ist bezüglich Demonstrationen auch schon angesprochen worden, weil das Recht auf Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit ein Menschenrecht ist. Es gibt da ein sehr schönes Zitat: Die Freiheit besteht darin, alles tun zu können, was einem anderen nicht schadet.“ – Artikel 4 erster Satz der von der französischen Nationalversammlung be­schlossenen Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte. Das heißt, ich darf keinem anderen schaden, weder an Leib und Leben noch am Besitz, wenn ich zu dieser Ver­sammlungsfreiheit schreite, und ich halte es für demokratisch fast pervers, dass die Poli­zei dann ein Menschenrecht schützen muss.

Zu den Statistiken, die ich recherchieren konnte: 2019 gab es 19 000 Anwendungen von Zwangsmitteln, 1 300 mit Gewalt, davon 317 Fälle an eigener Stelle. Die Zahl der Be­schwerden, die für den Beschwerdeführer praktisch erfolgreich waren, lag 2019 bei eins und 2020 bei null. Es gab da verschiedene Kategorien von Misshandlungen, ohne Zwangsmittelanwendung und so weiter. Im Gegensatz dazu – das muss man sich immer wieder vor Augen führen – werden im Jahr circa 1 000 Polizisten durch potenzielle Täter aktiv verletzt, über 2 500 bei der Amtshandlung, 2,5 pro Tag schwer, 40 bis 50 Prozent mit einer schweren körperlichen Verletzung.

Ja, wir begrüßen diesen Entschließungsantrag, und ja, wir bedanken uns für die tägliche Arbeit bei unseren Polizistinnen und Polizisten. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie des Abg. Scherak.)

15.43

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Dr. Harald Troch. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.