17.50

Abgeordnete Dr. Astrid Rössler (Grüne): Geschätzte Frau Bundesministerin! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mit einem Dank beginnen, denn der heutige Verhandlungsgegenstand, dieser Biomonitoringbericht geht auf eine Initiative zurück, die im Nationalrat 2017 beschlossen wurde. Daher wird heute, nach zwei Jahren, dieser Bericht präsentiert. Das verdient einen Dank an jene, die das initiiert haben.

Der Gegenstand des Berichtes sind Auswirkungen von Chemikalien auf die menschliche Gesundheit. Dieser Bericht zeigt auf, in wie vielen unterschiedlichen Medien – Luft, Wasser, Umwelt – bereits die unterschiedlichsten Chemikalien verbreitet sind, und auch die Art und Weise, wie sie auf den Menschen wirken und zu erheblichen Risikofaktoren werden.

Der Bericht mit seiner Vielfalt von Untersuchungen gibt einen guten Querschnitt der Belastungen von Luft, Wasser und in Bezug auf die Nahrungskette. Dazu zählen auch Studien über besonders schützenswerte Bevölkerungsgruppen wie etwa Kinder, die durch Schadstoffe in Innenräumen gefährdet sind. Und es werden die Schadstoffe auf­gelistet, von denen wir bereits wissen, dass sie krebserregend sind und in Bezug auf welche wir daher eine besondere Verantwortung haben, diese Belastungen zu redu­zieren.

Ein besonderer Fokus liegt auf Mikroplastikpartikeln – das ist eine Querschnittsmaterie ‑, Kleinstpartikel in der Größe von bis zu einem halben Millimeter und darunter, sie befin­den sich von der Größe her also schon am Übergang zum Feinstaub, mit höchst pro­blematischen Auswirkungen. Das Material selbst wurde bereits als Störstoff in der Nah­rungskette und im menschlichen Körper nachgewiesen. Mit den ihnen anhaftenden Schadstoffen verursachen sie einen besonderen Schadstoffeintrag in den Körper, noch verstärkt durch Bestandteile des Plastiks wie Weichmacher, von denen bekannt ist, dass sie krebserregend sein können.

Aus diesem Grund bringe ich zusammen mit Vertretern von ÖVP, NEOS und SPÖ einen weiteren Entschließungsantrag ein und bedanke mich für die Unterstützung. Ich lese diesen wie folgt vor:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Astrid Rössler, Johannes Schmuckenschlager, Michael Bernhard, Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Aktionsplan Mikroplastik“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht einen Aktionsplan gegen Mikroplastik auszuarbeiten, der insbesondere folgende Maßnahmen umfasst:

- Datenerhebung und Evaluierung für Mikroplastikemissionen und Belastungen unter Einbeziehung aller einschlägigen Fachbereiche inklusive der Umwelttoxikologie mit dem Ziel, rechtliche Grundlagen für die Reduktion von Mikroplastik zu entwickeln;

- Einsetzen auf europäischer Ebene für:

- Verbot von Mikroplastik in der Produktion (Ziel einer österreichischen Lösung, sollte es keine europäische Lösung geben)

- Europaweiter Ausstieg aus der Verwendung von Mikroplastik in Kosmetika und Reini­gungsmitteln – sollte kein europäisches Verbot kommen, Anstreben eines nationalen Verbotes von „add-ons“ (Mikroplastikpartikel in Produkten)

- Mikrofilter für Waschmaschinen und Trockner

- Grenzwerte für Industrieanlagen;

- Gezielte Forschung;

- Nachrüstung von Kläranlagen (im Rahmen des aktuellen Förderprogramms);

- Ziel ist es, die Ausbringung von Klärschlamm bei Belastung durch Mikroplastik und andere Schadstoffe gänzlich zu unterbinden;

- Prüfung eines bundesweiten Verbots für die Ausbringung von Klärschlamm bei Belas­tung durch Mikroplastik und andere Schadstoffe;

- Entwicklung einer Phosphor-Strategie (Plan für die Herstellung von Kapazitäten für die Phosphorrückgewinnung etc.)

- Reduktion der Austragung von Mikroplastik aus Gletschervlies und Abdeckungen von Schneedepots und Entwicklung von alternativen Abdeckungen.“

*****

Ich ersuche um Zustimmung zu diesem wichtigen Aktionsplan gegen Mikroplastik. (Bei­fall bei Grünen und ÖVP sowie der Abg. Cornelia Ecker.)

17.53

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Astrid Rössler, Johannes Schmuckenschlager, Michael Bernhard, Julia Herr, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Aktionsplan Mikroplastik

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht über die Fortschritte, Erkenntnisse und Tätigkeiten des Beratungsgremiums „Human Biomonitoring“, vorgelegt von der Bun­desministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-131 d.B.)

Begründung

Dem Nationalrat wurde von Bundesministerin Leonore Gewessler der „Bericht über die Fortschritte, Erkenntnisse und Tätigkeiten des Beratungsgremiums „Human Biomonito­ring“ vorgelegt. Der Bericht ist der erste seiner Art.

Bisher war bekannt, dass Mikroplastik in Gewässern und der Umwelt, ja sogar in der Luft und auf Gletschern gefunden werden kann. Mit einer im Bericht präsentierten Studie steht fest, dass Mikroplastik auch im Menschen vorkommt.

Laut Bericht wurden in allen untersuchten Stuhlproben Mikroplastik nachgewiesen. Es wurden durchschnittlich 20 MikroplastikTeilchen pro 10 Gramm Stuhl gefunden (Größe 50500 µm). Am häufigsten fanden sich die Kunststoffarten Polypropylen (PP) und Poly­ethylenterephthalat (PET). In Summe wurden neun der zehn untersuchten Kunststoffar­ten in den Stuhlproben nachgewiesen. Je TeilnehmerIn fanden sich zwischen drei und sieben unterschiedliche Kunststoffe im Stuhl.

Der Studie zufolge ist noch unklar welche Auswirkungen Mikroplastik im menschlichen Körper hat. Das kann erst in weiteren, groß angelegten Studien erforscht werden. Zu­sätzlich sind Untersuchungen zum Vorkommen von Mikroplastik in anderen Körperberei­chen, wie der Lunge, und die Identifizierung der wichtigsten Mikroplastikquellen in unse­rer Nahrung wichtig und notwendig.1

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht einen Aktionsplan gegen Mikroplastik auszuarbeiten, der insbesondere folgende Maßnahmen umfasst:

•           Datenerhebung und Evaluierung für Mikroplastikemissionen und Belastungen unter Einbeziehung aller einschlägigen Fachbereiche inklusive der Umwelttoxiko­logie mit dem Ziel, rechtliche Grundlagen für die Reduktion von Mikroplastik zu entwickeln;

•           Einsetzen auf europäischer Ebene für:

o          Verbot von Mikroplastik in der Produktion (Ziel einer österreichischen Lösung, sollte es keine europäische Lösung geben)

o          Europaweiter Ausstieg aus der Verwendung von Mikroplastik in Kosmetika und Reinigungsmitteln – sollte kein europäisches Verbot kommen, Anstreben eines nationalen Verbotes von „add-ons“ (Mikroplastikpartikel in Produkten)

o          Mikrofilter für Waschmaschinen und Trockner

o          Grenzwerte für Industrieanlagen;

•           Gezielte Forschung;

•           Nachrüstung von Kläranlagen (im Rahmen des aktuellen Förderprogramms);

•           Ziel ist es, die Ausbringung von Klärschlamm bei Belastung durch Mikroplastik und andere Schadstoffe gänzlich zu unterbinden;

o          Prüfung eines bundesweiten Verbots für die Ausbringung von Klärschlamm bei Belastung durch Mikroplastik und andere Schadstoffe;

o          Entwicklung einer Phosphor-Strategie (Plan für die Herstellung von Kapazitäten für die Phosphorrückgewinnung etc.)

•           Reduktion der Austragung von Mikroplastik aus Gletschervlies und Abdeckungen von Schneedepots und Entwicklung von alternativen Abdeckungen.“

1              Autorinnen und Autoren/Institution: B. Liebmann, S. Köppel (Umweltbundesamt GmbH); P. Königshofer, T. Bucsics, M. Trauner, T. Reiberger, P. Schwabl (Medi­zinische Universität Wien) (Studie 2017-2018).

*****

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, aus­reichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Ecker. – Bitte.