16. Punkt
Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (360 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Kennzeichnung von Schusswaffen und wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen (Schusswaffenkennzeichnungsgesetz – SchKG) erlassen und das EU-Polizeikooperationsgesetz geändert wird (383 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zum 16. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Mag. Hannes Amesbauer. – Bitte, Herr Abgeordneter.