Schusswaffenkennzeichnungsgesetz – SchKG; EU-Polizeikooperationsgesetz, Änderung (360 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 131/BNR
mehrstimmig
55. Sitzung des Nationalrates: Gesetzesvorschlag in dritter Lesung angenommen, Dafür: V, S, G, N. Dagegen: F

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Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Kennzeichnung von Schusswaffen und wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen (Schusswaffenkennzeichnungsgesetz – SchKG) erlassen und das EU-Polizeikooperationsgesetz geändert wird

Schwerpunkte der Regierungsvorlage

  • Schaffung einer Kennzeichnungsverpflichtung für Schusswaffen, wesentliche Bestandteile von Schusswaffen und Munition
  • Festlegung, welche Angaben die Schusswaffen und wesentliche Bestandteile von Schusswaffen aufzuweisen haben

Stand: 16.09.2020

  • Aufnahme von Regelungen über die Ermächtigung, Kennzeichnungen durchführen zu dürfen
  • Schaffung von Verwaltungsstraftatbeständen
  • Ergänzung der bestehenden Rechtsgrundlage im EU-PolKG um das Statutspersonal

Parlamentskorrespondenz

Abstimmung im Nationalrat

3. Lesung: angenommen

Dafür:
ÖVP
SPÖ
GRÜNE
NEOS
Dagegen:
FPÖ

Einbringendes Ressort

BMI (Bundesministerium für Inneres)