Parlamentskorrespondenz Nr. 909 vom 21.09.2020

Neu im Innenausschuss

Kennzeichnungspflicht für Schusswaffen, Einsatz von Frontex-Statuspersonal

Wien (PK) – Auf EU-Vorgaben geht eine dem Innenausschuss zugeleitete Regierungsvorlage (360 d.B.) zurück. Das Polizeikooperationsgesetz durchläuft aufgrund der Frontex-Verordnung eine Novelle; neu geschaffen wird das Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG), um die missbräuchliche Waffen-Verwendung für kriminelle Zwecke zu bekämpfen.

Mit der für Jahresbeginn 2021 geplanten Erlassung des Schutzwaffenkennzeichnungsgesetzes kommt die Bundesregierung der EU-Waffenrichtlinie und somit der Pflicht nach, Feuerwaffen (bzw. deren wesentliche Bestandteile) künftig zur besseren Nachverfolgung eindeutig und umfassend zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung soll im Auftrag des jeweiligen Besitzers vom Gewerbetreibenden vorgenommen und die konkreten Spezifikationen per Verordnung festgelegt werden. Für die Nichteinhaltung der Kennzeichnungsvorschriften sind Geldstrafen bis zu 3.600 € oder bei gewerblicher Tätigkeit bis zu 10.000 € vorgesehen. Schusswaffen, die vor dem 14. September 2018 im Besitz von Endverbrauchern standen, sollen allerdings keiner Kennzeichnungspflicht unterliegen. Weitere Ausnahmen sind für historische Feuerwaffen sowie Druckluft- und CO2-Waffen bis Kaliber 6mm vorgesehen. Keine Anwendung finden soll das Gesetz außerdem für den Erwerb durch Streitkräfte, Polizei oder Behörden.

Die personelle Ausstattung der europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) bedingt ferner Adaptierungen im EU-Polizeikooperationsgesetz (EU-PolKG). Die gesetzliche Ergänzung soll ermöglichen, das sogenannte "Statuspersonal" von Frontex künftig mit der Wahrnehmung der entsprechenden Aufgaben im österreichischen Bundesgebiet betrauen zu können. (Schluss) fan