Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll62. Sitzung, 17. bis 19. November 2020 / Seite 44

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Die Abstimmung zu den Tagesordnungspunkten 10 und 11 findet am Donnerstag, den 19. November statt.

Die Abstimmungen über allfällig eingebrachte Entschließungsanträge erfolgen jeweils nach der dritten Lesung in der Reihenfolge ihrer Einbringung.

Die Redezeitregelung für Regierungsmitglieder gemäß § 57 Abs. 8 der Geschäfts­ord­nung wird nicht in Anspruch genommen. Bei Überschreitung der 20 Minuten für jedes für die jeweiligen Beratungsgruppen ressortzuständige Regierungsmitglied beziehungs­weise bei Überschreitung der 10 Minuten für jeden für die jeweiligen Beratungsgruppen ressortzuständigen Staatssekretär wird die überzogene Redezeit jeweils auf die Rede­zeit der entsprechenden Regierungsfraktion angerechnet.

Die Redezeit untergliederungsfremder Regierungsmitglieder beziehungsweise Staats­sekretäre wird jedenfalls auf die Redezeit der entsprechenden Regierungsfraktion an­gerechnet. Ausgenommen davon ist die Redezeit des Bundeskanzlers sowie des Vize­kanzlers bei der zum Budgetbegleitgesetz abgehaltenen Generaldebatte, sofern diese jeweils die Dauer von 20 Minuten nicht überschreitet.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die Gestaltung und die eben dargestellten Redezeiten.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

09.11.131. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (408 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Gewährung eines Bundeszuschusses und sonstiger Förderungen aus Anlass der 100. Wiederkehr des Jahrestages der Volksabstimmung in Kärnten (Abstimmungsspendegesetz 2020), ein Bundes­ge­setz über einen Zweckzuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Ver­mögen bei Unterbringung von Personen in stationären Pflegeeinrichtungen für die Jahre 2021 bis 2024, ein Bundesgesetz, mit dem zur Abdeckung des Bedarfes an Covid-19-Impfungen und -Schnelltests Ermächtigungen zur Verfügung über Bun­desvermögen erteilt werden, ein Bundesgesetz über die Finanzierung des Vereins für Konsumenteninformation im Jahr 2021 und ein Bundesgesetz zur Bekämpfung pandemiebedingter Armutsfolgen (COVID-19-Gesetz-Armut) erlassen sowie das Gebührenanspruchsgesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Sachverstän­digen- und Dolmetschergesetz, das Bundesgesetz über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds, das COVID-19-Förderungsprüfungs­gesetz, das Buchhaltungsagenturgesetz, das Bundesgesetz über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds, das Finanzausgleichgesetz 2017, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungs­gesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungs­gesetz 1957, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Allgemeine Sozialver­siche­rungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozial­versicherungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfür­sor­ge­gesetz, das Impfschadengesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Heimopfer­rentengesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das


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