Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll62. Sitzung, 17. bis 19. November 2020 / Seite 43

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Zeitpunkt eingebrachten Selbständigen Antrag 993/A(E) der Abgeordneten Wimmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schluss mit den sozialpolitischen Fehl­tritten dieser Bundesregierung – die abschlagsfreie Pension nach 45 Arbeitsjahren muss bleiben!“ dringlich zu behandeln.

Gemäß Geschäftsordnung wird der Dringliche Antrag um 15 Uhr behandelt werden.

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Ich darf bekannt geben, dass der ORF die Sitzung wie üblich bis 13 Uhr in ORF 2, bis 19.15 Uhr in ORF III und dann anschließend in der TV-Thek kommentiert übertragen wird.

Behandlung der Tagesordnung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 1 bis 9 sowie 10 und 11 der Tagesordnung zusammenzufassen.

Gibt es dagegen einen Einwand? – Das ist nicht der Fall.

Redezeitbeschränkung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Ge­schäftsordnung wurde für den heutigen Tag eine Tagesblockzeit von 9,5 „Wiener Stun­den“ vereinbart, sodass sich die Redezeiten wie folgt ergeben: 185 Minuten für die ÖVP, 128 Minuten für die SPÖ, 105 Minuten für die FPÖ, 95 Minuten für die Grünen sowie 76 Minuten für die NEOS.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für den heutigen Tag von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, je 38 Minuten; diese ist pro Debatte wie üblich auf 5 Minuten beschränkt.

Ich brauche auch Zustimmung zu folgenden Redezeiten: Für Mittwoch, den 18. No­vember 2020 wurde eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: ÖVP 176 Minuten, SPÖ 122 Minuten, FPÖ 99 Minuten, Grüne 90 Minuten, NEOS 72 Minuten.

Die Redezeit für jene Abgeordneten, die keinem Klub angehören, beträgt je 36 Minuten, pro Debatte 5 Minuten.

Für Donnerstag wurden 8 „Wiener Stunden“ vereinbart: ÖVP 156 Minuten, SPÖ 108 Mi­nuten, FPÖ 88 Minuten, Grüne 80 Minuten, NEOS 64 Minuten.

Die Redezeit für jene Abgeordneten, die keinem Klub angehören, beträgt je 32 Minuten beziehungsweise wieder 5 Minuten pro Debatte.

Die Mitglieder der Präsidialkonferenz haben für die Beratungen zu den Tages­ord­nungspunkten 10 und 11 die Debattengliederungen festgelegt, die der Tagesordnung zu entnehmen sind.

Die vorgesehenen Untergliederungen werden am selben Tag jedenfalls zu Ende be­raten; die Sitzung wird danach unterbrochen.

Entschließungsanträge können nur bei den jeweiligen Untergliederungen eingebracht werden.

 


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