Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu übermitteln, die eine verbesserte Anrechnung der Kindererziehungszeiten (statt 110 Euro künftig 160 Euro pro Monat) für zukünftige Pensionen vorsieht, und für Menschen, die schon jetzt in Pension sind und Kindererziehungszeiten aufweisen, soll diese Extra-Pension von 50 Euro pro Monat pauschal auf die normale Pension aufgeschlagen werden.“
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Danke. – Ich hoffe, wir stimmen für höhere Frauenpensionen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
9.12
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek,
Genossinnen und Genossen
betreffend faire Pensionen für Frauen
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Budgetausschusses über das Bundesfinanzgesetz 2021 – BFG 2021 – UG 22 Pensionsversicherung
Frauen bekommen im Schnitt nur halb so viel Pension wie Männer. Hauptgründe dafür sind zum einen die schlechtere Bezahlung und fehlende Beitragszeiten auf Grund von Kindererziehung anzuführen. Es braucht deshalb eine Pensionserhöhung durch die bessere Anrechnung der Kindererziehungszeiten.
Die Abschaffung der abschlagsfreien Pension mit 45 Arbeitsjahren, wird Frauen keinen Cent mehr in der Pension bringen. Die niedrigen Frauenpensionen als Argument für diese Abschaffung heranzuziehen, wie das von ÖVP und Grünen immer wieder erfolgt, verbessert das Leben der arbeitenden Frauen in Österreich in keiner Hinsicht. Im Gegenteil, man rechtfertigt ein Unrecht mit einem anderem Unrecht.
Um die Pensionen der Frauen anzuheben, braucht es eine Reihe von Maßnahmen, vor allem aber den flächendeckenden Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen, damit Frauen nicht aufgrund von Betreuungspflichten zur Teilzeitarbeit gezwungen werden. Teilzeitbeschäftigung reduziert das Einkommen, senkt damit die Pensionshöhe und erhöht die Gefahr der Altersarmut. Und es braucht eben die verbesserte Anrechnung von Kindererziehungszeiten.
Am Ende des Arbeitslebens erhalten die meisten Frauen nur die Hälfte der Pension, die Männer erhalten. Frauenpensionen liegen im Median bei 957 Euro pro Monat, Männerpensionen bei 1.863 Euro. Grund für die Schieflage ist die Lohnschere (gender pay gap), da der Lohn eine Grundlage für die Pensionsberechnung ist. Dazu kommt: Wenn Mütter (oder auch Väter) nach der Geburt zuhause bleiben oder danach Teilzeit arbeiten gehen, wirkt sich das später negativ auf die Pension aus.
Als Ausgleich dafür sieht die geltende Rechtslage vor, dass pro Kind vier Jahre Kindererziehungszeiten mit einer Beitragsgrundlage von rund 1.600 Euro im Monat (14-mal) angerechnet werden. Durch diese Anrechnung hat jede Frau mit Kind um 110 Euro mehr Pension pro Monat. Natürlich können auch Männer diese Zeiten zugerechnet bekommen.
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