Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll62. Sitzung, 17. bis 19. November 2020 / Seite 429

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„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Bundesministerium für Landes­ver­teidi­gung rückwirkend ab 01.01.2020 und in Zukunft sämtliche Kosten für Assistenz– und Unterstützungsleistungen zu ersetzen.“

*****

Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

13.43

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Dr. Bösch, MMag. DDr. Fuchs, MMMag. Dr. Kassegger. Ing. Mag. Reifenberger

und weiterer Abgeordneter

betreffend Kostenersatz für Assistenz– und Unterstützungsleistungen des Heeres

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 11, Bericht des Bud­getausschusses über die Regierungsvorlage (380 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2021 (Bundesfinanzgesetz 2021 – BFG 2021) samt Anlagen (449 d.B.), Untergliederung 14 – Militärische Angelegenheiten, in der 62. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 18. November 2020

Dem Bericht des Rechnungshofes Reihe BUND 2020/38 konnte folgendes entnommen werden:

„Die Bundesregierung beschloss Mitte September2015, zur Bewältigung der Migrations­lage das Bundesheer in einen unbefristeten sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz insbesondere zum Grenzmanagement zu entsenden. Mit August2016 erweiterte die Bundesregierung den Assistenzeinsatz um die Bewachung ausländischer Vertretungen in Wien (beendet Ende 2018), im August 2017 um die Durchführung von Großkontrollen im Landesinneren. Der Assistenzeinsatz dauerte zur Zeit der Gebarungsüberprüfung noch an.

Zusätzlich erbrachte das Bundesheer Unterstützungsleistungen, wie Verpflegungs–, Pionier– und Sanitätsleistungen. Das Bundesheer managte auch die Beförderung von rund einer Million Flüchtlingen.

Die Kosten für die Assistenz– und Unterstützungsleistungen des Bundesheeres zum Grenzmanagement betrugen zwischenzweiter Jahreshälfte 2015 und dem Jahr 2017 272,92 Mio. EUR. Davon entfielen rd. 246,37 Mio. EUR auf den Assistenzeinsatz und rd.26,54Mio. EUR auf Unterstützungsleistungen.

Das Bundesministerium für Landesverteidigung musste 177,84 Mio. EUR, somit knapp zwei Drittel der 272,92 Mio. EUR, aus seinem jährlichen Regelbudget finanzieren, weil das Bundesministerium für Inneres und das Bundesministerium für Finanzen nur teilweise für diese Kosten aufkamen. Das Verteidigungsministerium erhielt für die Assistenz– und Unterstützungsleistungen 90,42 Mio. EUR (rund ein Drittel seiner Kosten) budgetwirksam ersetzt.“

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 


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