Jahre zuvor. Andere Branchen aber trifft es schwer, die lässt man leider im Regen stehen, die können nichts dafür, sie sind durch diese Regierung geschlossen worden. Man hat ihnen das Epidemiegesetz als Grundlage für eine entsprechende Entschädigung, die sie gehabt hätten, entzogen, und dann hat man sie als Almosenempfänger abgestempelt. Das ist die Realität, die die Unternehmen in diesem Land leider erleben müssen.
Die Unternehmen haben den Lockdown des Frühjahres überstanden, dann ist es mit der Wirtschaft endlich wieder aufwärtsgegangen, aber es ist leider so, dass diese Regierung über den Sommer alles verschlafen hat – sämtliche Vorbereitungsmaßnahmen, die notwendig gewesen wären, die für die Wirtschaft notwendig gewesen wären, wurden nicht getroffen.
Kollege Matznetter hat das Modell Deutschland angesprochen und völlig richtig gesagt: Man stellt den Betrieben 80 Prozent Kostenersatz zur Verfügung und hat bei dieser Lösung leider wieder sehr viele Unternehmen einfach vergessen. Die ganze Zulieferbranche und viele Dienstleistungsbereiche fallen durch den Rost und bekommen wieder nichts. Das ist jetzt diese 80-Prozent-Unterstützung, wobei 80 Prozent von nichts leider nichts sind, also das hilft ihnen leider überhaupt nicht. Herr Blümel ist seit Monaten nicht in der Lage, mit der EU eine Vereinbarung zu schließen, damit der Fixkostenzuschuss Phase zwei endlich in die Gänge kommt. Also es ist einfach ein Faktum und zeigt, was passiert. Alles andere entspricht nicht der Realität, deshalb wollen wir ihnen mit einem entsprechenden Antrag helfen. Ich bringe daher folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „dringende Umsetzung des Fixkostenzuschuss II sowie Ermöglichung eines Umsatzersatzes für alle auch indirekt vom zweiten Lockdown betroffenen Unternehmen“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, einerseits umgehend sicherzustellen, dass auch die indirekt betroffenen Zulieferfirmen der aufgrund des zweiten Lockdowns geschlossenen Betriebe einen Umsatzersatz erhalten, und andererseits den Fixkostenzuschuss II unmittelbar umzusetzen.“
*****
Ich ersuche um Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
14.13
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Erwin Angerer
und weiterer Abgeordneter
betreffend dringende Umsetzung des Fixkostenzuschuss II sowie Ermöglichung eines Umsatzersatzes für alle auch indirekt vom zweiten Lockdown betroffenen Unternehmen
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 11, Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (380 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2021 (Bundesfinanzgesetz 2021 – BFG 2021)
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