• die Einhaltung der kollektivvertraglichen Entlohnung und der ordnungsgemäßen Unterkünfte der durch diese Maßnahmen beschäftigten WaldarbeiterInnen überprüft und garantiert wird,
• ein Verzicht auf den Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide vorgegeben wird,
und dem Nationalrat für die Dauer der Maßnahmen jährlich einen Bericht vorzulegen, der neben einer Darstellung der Förderfälle u.a. auch eine Quantifizierung der CO2-Einsparungen ausweist.“
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Cornelia Ecker,
Genossinnen und Genossen
betreffend Erhalt der ELER-Fördermaßnahme „Soziale Angelegenheiten“ (Soziale Dienstleistungen, SDL) im Programm für die ländliche Entwicklung
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (380 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2021 (Bundesfinanzgesetz 2021 — BFG 2021) samt Anlagen (449 d.B.), UG 42 (TOP 11)
Das Programm für die ländliche Entwicklung stellt als 2. Säule der GAP jenen Teil der Fördermittel dar, deren Ziel es sein soll, ländliche Regionen zu stärken. In diesem Zusammenhang sieht der ELER-Fonds vor, dass ein Mitgliedsstaat Investitionen in soziale Dienstleistungen fördern und EU-Mittel für diese Maßnahme verwenden kann. In Österreich existiert diese Förderschiene seit Beginn der laufenden Periode, die nunmehr in den nächsten beiden Jahren als sog. „Übergangsjahren“ fortgeführt werden soll. 118 Mio. € wurden so in Pflege, Kinderbetreuung und Gesundheitsleistungen investiert. Zu Beginn der Maßnahme kam es zu Anfangsschwierigkeiten, mittlerweile sind die Bundesländer, die für die Durchführung verantwortlich sind, sehr erfolgreich in der Umsetzung.
Vor Kurzem ist bekanntgeworden, dass die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus beabsichtigt, diese Maßnahme in den Budgetjahren 2021 und 2022 mit einem Nullbudget auszustatten! – eine Maßnahme, die auch besonders unter dem Aspekt der Abwanderung aus ländlichen Regionen gesehen werden muss, als unterstützende Maßnahme, dass sich Frauen und junge Menschen nicht wegen fehlender sozialer Infrastruktur entschließen, woanders zu wohnen, zu arbeiten, ihren Lebensmittelpunkt zu errichten.
Es ist völlig unverständlich, dass gerade auch in Zeiten einer Pandemie, geplant ist, Mittel, die unter anderem in Pflege, Gesundheit und Kinderbetreuung fließen, zu streichen. Zusätzlich werden die ELER-Mittel 2021 insgesamt viel höher dotiert und die Bundesmittel für den ELER für andere Maßnahmen um 27,2 Mio. € steigen. Auch aus Bundesländern, die für die nationale Kofinanzierung dieser Maßnahme zahlen, ist ein großes Interesse an der Bereitstellung der ELER-Mittel zu vernehmen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher den
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