12.45

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Präsidentin des Rech­nungshofes! Geschätzte Damen und Herren hier im Saal und vor den Bildschirmen zu Hause! Wir haben es schon gehört, auch im Zuge der Debatte über die Budgetmittel des Bereiches Justiz wurden die Leistungen der Dolmetscher und deren Bezahlung mehr­fach angesprochen, auch heute. Der Rechnungshof hat einen Bericht betreffend Dol­metsch- und Übersetzungsleistungen im Innenministerium und Justizministerium vorge­legt.

Warum ist dieses Thema wichtig? – Kollege Kühberger hat es schon ausgeführt: Es gibt tatsächlich einen sehr hohen Anteil an Fremden sowohl im Innen- als auch im Justizbe­reich zu betreuen. Laut einer polizeilichen Kriminalstatistik sind es 40 Prozent der Tatver­dächtigen. 2019 betrug der Ausländeranteil in Justizanstalten rund 54 Prozent und der Anteil an Fremden bei den gerichtlich Verurteilten rund 44 Prozent.

Damit ist klar, dass eine qualitativ und quantitativ sehr gute Dolmetschleistung Voraus­setzung für eine gute Polizeiarbeit und natürlich auch für faire Verhandlungen ist.

Insgesamt war es im Jahr 2019 so, dass im Innenministerium 3 762 Personen im Dol­metschregister eingetragen waren, die insgesamt 176 Sprachen abdecken. Im Justizbe­reich waren es 718 Personen und 52 Sprachen, die durch sie abgedeckt wurden.

Die Probleme wurden heute schon von meinen Vorrednern angedeutet, zum einen ist es das hohe Durchschnittsalter dieser Dolmetscher, das im Bericht des Rechnungshofes mit 59 Jahren angegeben wurde, und zum anderen der Umstand, dass einzelne Spra­chen nicht abgedeckt wurden; angeführt waren Afghanisch und Farsi, aber auch afrika­nische Sprachen, die in diesem Bereich fehlten.

Was kritisierte der Rechnungshof? – Insbesondere – das ist auch schon angesprochen worden – die mangelnde Zusammenarbeit zwischen Justiz- und Innenministerium, vor allem könnte es dort Synergien im Asyl- und Fremdenbereich geben. Man darf nicht vergessen, dass insgesamt 32 Millionen Euro für die Dolmetschleistungen in diesen bei­den Bereichen ausgegeben werden.

Ziel ist es natürlich auch, ein entsprechendes Sprachangebot zu gewährleisten. Daher schlägt der Rechnungshof auch vor, Mindestanforderungen zu definieren, damit die ent­sprechende Qualität und Auswahl und Bestellung der Dolmetscherinnen und Dolmet­scher sichergestellt werden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich, dass die angesprochenen Probleme und Zielsetzungen im Regierungsprogramm unserer Regierung berücksichtigt sind. Dort ist eine „Evaluierung und Überarbeitung der Gebührenordnungen der Sachverständigen und Dolmetscherinnen und Dolmetscher, insbesondere unter Berücksichtigung der Tari­fe sowie Qualitätskriterien mit dem Ziel der Attraktivitätssteigerung [...]“ – damit ist auch eine mögliche finanzielle Erhöhung der Tarife gemeint – vorgesehen.

Und, sehr geehrte Damen und Herren, im Zuge der Budgetgespräche hat unsere Frau Justizministerin angekündigt, dass die Umsetzung dieser Zielsetzungen des Regie­rungsprogramms auch schon entsprechend in Bearbeitung ist. – Herzlichen Dank. (Bei­fall bei der ÖVP.)

12.49

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Nurten Yılmaz. – Bitte.