Welt um, und das ist gut und wichtig so. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Der zweite Punkt ist die in der Istanbulkonvention vorgesehene juristische und psychosoziale Prozessbegleitung für Kinder und Jugendliche, die Zeuginnen und Zeugen von Gewalt werden. Wieso ist das wichtig? – Weil Kinder oft jahrelang in innerfamiliären Gewaltbeziehungen leben. Sie hören die Schreie aus dem Nebenzimmer, sie sehen, wie die Mutter oder Geschwister geschlagen werden, und sie erleiden dadurch oft Traumata, die lebenslange Folgen haben können. Dazu gab es bislang eine große Lücke, die die Justizministerin nun schließt. Ab 2021 wird diesen Kindern, den stummen Zeuginnen und Zeugen von Gewalt, der Opferstatus zuerkannt. Künftig erhalten damit auch sie juristische Prozessbegleitung und psychosoziale Betreuung. GewaltschutzexpertInnen sprechen von einem Meilenstein im Gewaltschutz von Kindern und Jugendlichen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Der dritte Punkt, den ich akzentuieren möchte, ist die Erhöhung der Mittel für Gewaltschutz und Opferschutz. Wir haben die Mittel für Gewaltschutz und Opferschutz deutlich erhöht: in der Justiz, im Frauenministerium, im Innenministerium und in anderen Ministerien. Die Justizministerin hat eine wichtige Trendwende im Justizbudget erreicht und so auch wichtige Verbesserungen im Opferschutz zur Umsetzung bringen können. Das war sehr, sehr dringend und sehr, sehr wichtig.
Die Bundesregierung hat außerdem das Budget des Frauenministeriums, aus dem sehr viele Opferschutz- und Gewaltschutzmaßnahmen zentral mitfinanziert werden, um 43 Prozent erhöht. Zehn Jahre rot-schwarze Regierungen waren gleichbedeutend mit stagnierenden Mitteln, die türkis-blaue Regierung hat die Mittel im Frauenbudget zuletzt sogar gekürzt – nun gibt es also endlich die dringend notwendige signifikante Erhöhung der Mittel. Ich sage es immer und sage es auch hier: Klar ist auch, dass weitere Erhöhungen folgen müssen. Weitere Erhöhungen werden folgen, damit wir das Gewaltschutznetz in Österreich strukturell weiter stärken und engmaschiger ausbauen können. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Ich komme zum vierten und letzten Punkt, nämlich der opferschutzorientierten Täterarbeit. Wieso ist diese wichtig? – Weil wir die Gewaltspirale nur dann durchbrechen können, wenn wir mit jenen arbeiten, die Gewalt ausüben, und das sind die Täter. Das ist bewusst nicht gegendert, weil es tatsächlich hauptsächlich Männer sind, die Gewalt ausüben. Wir haben dazu in der letzten Sitzung des Innenausschusses einen Fünfparteienantrag beschlossen, und ich möchte mich an dieser Stelle auch bei allen Fraktionen ausdrücklich für die Zustimmung bedanken. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Diese vier Beispiele, die ich ausgewählt habe, zeigen, dass Österreich entschlossen und konsequent an der Umsetzung der Istanbulkonvention arbeitet. Zeitgleich – wir sind ja in der Europastunde – wird sie in anderen europäischen Staaten aber infrage gestellt und ausgehöhlt.
Die Slowakei, Bulgarien, Ungarn und Polen wollen aus dem europäischen Abkommen gegen Gewalt gegen Frauen aussteigen. In den beiden letztgenannten Staaten stehen Frauen und auch LGBTIQ-Rechte schon länger unter Dauerbeschuss. Zuletzt wurden in Polen LGBTIQ-freie Zonen eingerichtet, und nun möchte die dortige rechtskonservative Regierung ihre Gewaltausübung verstärken, indem sie die reproduktiven Selbstbestimmungsrechte von Frauen beschneidet und ein Abtreibungsverbot durchsetzt.
Geht es nach Orbán, soll in Ungarn die Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau in den Verfassungsrang gehoben werden. Jener Mann, aus dessen Feder die entsprechende Zeile stammen soll, ist ein Gründungsmitglied von Fidesz und war bis vor Kurzem auch EU-Delegationsleiter seiner Partei, bis er bei einer Schwulensexparty in
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