Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 60

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10.33.15

Abgeordnete Mag. Meri Disoski (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Justiz­ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Heute ist der letzte Tag der internationalen Kampagne 16 Tage gegen Gewalt an Frauen, die am 25. November begonnen hat. Auf der ganzen Welt wird in diesen 16 Tagen auf die Bedrohung von Frauen und Mädchen durch männliche Gewalt aufmerksam gemacht. Weltweit rückt in diesen 16 Tagen das Recht von Frauen und Mädchen auf ein gewaltfreies Leben in den Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit, und das tun auch wir Grüne heute am internationalen Tag der Menschenrechte mit der Aktuellen Europa­stunde hier im Hohen Haus. Wir rücken damit die schwerste geschlechtsspezifische Menschenrechtsverletzung in das Zentrum des heutigen Plenartages. (Unruhe im Saal.) Jetzt hören Sie (in Richtung FPÖ) mir vielleicht auch zu.

Frauenverachtende, misogyne Altherrenwitze, sexistische Werbungen, verbale Beleidi­gun­gen, obszön-vulgäres Nachrufen auf der Straße: Jede Frau, die heute hier sitzt, jede Frau, die mir gerade zuhört, ich würde fast sagen, jede Frau in ganz Europa weiß ganz genau, wovon ich gerade spreche.

Zigaretten, die auf nackter Haut ausgedämpft werden, eine gebrochene Nase, ge­schwollene Augen, blutige Platzwunden im Gesicht, schmerzhafte Hämatome am ganzen Körper, Prellungen und Knochenbrüche, intime Berührungen gegen den eigenen Willen, wenn mit einem Penis oder etwas anderem gegen den eigenen Willen in den eigenen Körper eingedrungen wird: Statistisch gesehen weiß EU-weit jede dritte Frau, wovon ich gerade gesprochen habe. Statistisch gesehen ist jede dritte Frau ab ihrem 15. Lebensjahr von physischer und/oder sexueller Gewalt betroffen.

Dieses schockierende Gewaltausmaß belegt eine Erhebung zu Gewalt an Frauen, die von der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte im Jahr 2014 durchgeführt worden ist. Die Zahlen sind schockierend, sie sind aber vor allem auch ein dringender Handlungsappell, ein Handlungsauftrag an uns alle, an die Politik, um europaweit mit der notwendigen Entschlossenheit Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen umzusetzen – Maßnahmen, zu deren Umsetzung sich Österreich mit der Ratifizierung der sogenannten Istanbulkonvention auch völkerrechtlich verpflichtet hat.

Die Istanbulkonvention ist das wichtigste Rechtsinstrument gegen Gewalt an Frauen und sieht zur Bekämpfung dieser Gewalt sehr umfassende Maßnahmen zur Bewusstseins­bildung, zur Gewaltprävention, zum Schutz von Opfern und zur wirksamen Strafverfol­gung der Täter vor. Eine unabhängige ExpertInnenkommission hat den Umsetzungs­stand der Istanbulkonvention in Österreich im Jahr 2014 evaluiert und hat uns in einigen Bereichen sehr dringenden Nachholbedarf attestiert. Die Bundesregierung hat im laufen­den Jahr in vielen, damals von den Expertinnen und Experten völlig zu Recht kritisierten Punkten wichtige Verbesserungen umgesetzt; vier davon möchte ich hervorheben.

Der erste Punkt betrifft Hass im Netz. Hass im Netz kann grundsätzlich jede und jeden von uns treffen. Aus Studien wissen wir, dass sich Hass im Netz vermehrt gegen Frauen, gegen Menschen aus der LGBTIQ-Community und gegen Menschen mit Migrations­biografie richtet – zuletzt immer häufiger auch dezidiert gegen Musliminnen und Mus­lime. Damit richtet er sich also gegen jene Menschen, die oft mehrfach marginalisiert und strukturell benachteiligt sind. Die Folge ist, dass sich diese Menschen aus dem Internet zurückziehen.

Mit einem europaweit beachteten Gesetzespaket gegen Hass im Netz, das wir später hoffentlich mit breiter Zustimmung beschließen werden, schaffen wir nun jene Rah­menbedingungen, mit denen sich die Betroffenen künftig einfach, rasch und kosten­günstig gegen Hass im Netz zur Wehr setzen können. Wir setzen damit eine zentrale, in der Istanbulkonvention vorgesehene Maßnahme zum Schutz vor Gewalt in der digitalen


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