Alltag, es ist für uns völlig normal, dass wir sexistisch beschimpft werden, dass wir abgewertet werden, dass grausliche Witze über uns gemacht werden, dass wir bedroht werden, dass uns Vergewaltigung gewünscht wird, dass uns Vergewaltigung teilweise angedroht wird, dass uns der Suizid nahegelegt wird, dass uns der Tod gewünscht wird und das auch explizit in Gewaltdrohungen endet.
Das ist leider Realität für uns Politikerinnen und Politiker, insbesondere für uns Frauen, und wir sind es gewohnt. Wir sind aber in einer privilegierten Situation, wir können uns – wenn die Drohungen ganz massiv sind – anwaltliche Vertretung leisten und wir können die Öffentlichkeit adressieren. Die meisten Betroffenen von Hass im Netz können das nicht, und für diese Betroffenen ist dieses Paket so extrem wichtig. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Ich habe mich in den letzten Jahren nicht ganz freiwillig sehr intensiv mit diesem Thema beschäftigt. Es ist Ihnen allen die sogenannte Bierwirtcausa bekannt, ein wirklich skurriler Fall, der für große Empörung und auch große Diskussion in der Öffentlichkeit gesorgt hat und der gewissermaßen die in diesem Bereich leider sehr oft klassische Täter-Opfer-Umkehr bestätigt hat, wozu es sehr breite Diskussionen gab.
Dieser Fall hat für sehr viel Aufmerksamkeit und Bewusstsein gesorgt. Ich habe Tausende Nachrichten von Leuten bekommen, die geschrieben haben: Ich wusste ja überhaupt nicht, dass das tatsächlich so schlimm ist! Mir haben ganz, ganz viele Betroffene geschrieben: Teenager, deren Ex-Freunde von ihnen Nacktfotos in Whatsapp-Gruppen, in Facebook-Gruppen gepostet haben; Frauen, die im Internet wüst beschimpft worden sind, weil sie ihre Meinung gesagt haben, die ihre Accounts offline nehmen mussten, weil sie den Hass nicht mehr ausgehalten haben. Besorgte Väter haben sich bei mir gemeldet und gefragt, was sie denn zum Schutz ihrer Töchter tun können, denn sie wollen nicht tatenlos zuschauen, wie der Hass über die jungen Frauen hereinbricht.
Ich habe in den vergangenen Jahren auf all diese Anfragen – die ganz oft Hilferufe waren: was soll ich tun, was kann ich tun? –, die ich bekommen habe, nur sehr unbefriedigend antworten können. Meine Antworten haben geheißen: Lösch es! Blockier den Account, blockier die Leute, die dir das schreiben! Gehe einmal eine Zeit lang offline! Melde es bei der Meldestelle Zara und lasse prüfen, ob eine Klage möglich ist! Bei der geltenden Rechtslage ist es bis jetzt so, dass in den allermeisten Fällen von Hass im Netz keine Klage möglich ist. Wenn eine Klage möglich ist, dann nur mit einem erheblichen Kostenrisiko und mit einer sehr, sehr langen Prozessdauer. – Das ändern wir heute mit diesem Paket. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Betroffene von Hass im Netz wollen vor allem eines: dass es schnell aufhört und dass es sie nicht mehr betrifft, dass sie sich nicht mehr damit beschäftigen müssen. Wir schaffen mit diesem Paket ein Eilverfahren, das einzigartig ist, das bereits in anderen europäischen Ländern für Aufmerksamkeit sorgt und möglicherweise nachgeahmt wird. Wir führen ein Schnellverfahren ein, das Betroffenen ermöglicht, innerhalb von wenigen Tagen einen Unterlassungsbescheid zu erhalten. Das funktioniert so, dass ein Formular ausgefüllt wird, das mit den Screenshots an das Bezirksgericht geschickt wird, und das Bezirksgericht entscheidet dann innerhalb weniger Tage, was damit zu passieren hat. Wenn das Posting oder die Privatnachricht die Menschenwürde herabwürdigt, dann kommt ein Unterlassungsbescheid, und der Hassposter muss die Gerichtsgebühren in der Höhe von 108 Euro tragen.
Wir verschärfen den Paragrafen zu Cybermobbing. Der von mir erwähnte Fall, ein einmaliges Hochladen von Nacktfotos, fällt bis jetzt nicht unter diesen Paragrafen – in Zukunft wird er das sehr wohl tun.
Wir stärken mit diesem Gesetzespaket den Opferschutz, wir stärken die Persönlichkeitsrechte und wir ermöglichen psychosoziale Prozessbegleitung für die Betroffenen von
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