Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 92

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Das neue Gesetz nimmt Anleihen bei einigen internationalen Gesetzen, wie etwa dem deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetz, und sieht vor, dass große Plattform­betrei­ber – Facebook, Twitter und Co – unter Androhung extrem hoher Bußgelder veranlasst werden, Hinweise auf vielleicht – vielleicht oder vielleicht auch nicht – strafbare Inhalte unter großem Zeitdruck zu bearbeiten und zu löschen. Natürlich führt das dazu, dass sie zuerst einmal lieber mehr löschen, als eine hohe Strafe zu riskieren. Bewertet und geprüft wird das Vorliegen möglicherweise strafbarer Inhalte nicht von Gerichten, sondern von Mitarbeitern von Facebook, oder sie lagern es an externe Dienstleister wie an Correctiv in Deutschland aus. Das heißt, es bestimmen dann Konzerne, Konzern­politik, damit verbundene Ideologie darüber, was bei uns hier gepostet wird und was nicht, was unter Hass zu verstehen ist und was nicht, was gelöscht wird und was nicht. Das ist so der Fall, auch wenn das dann sicherlich von der Frau Minister bestritten werden wird. Ja, es gibt Beschwerdemöglichkeiten, aber wenn massenhaft gelöscht wird, wird man irgendwann nachgeben und das akzeptieren müssen. (Beifall bei der FPÖ.) Insofern entscheiden dann die Konzerne, was ein Bruch mit unserer sonstigen Straf­rechtspflege ist.

Warum greift man auf dieses Mittel der Löschung auf dem Umweg über die Plattformen zurück? Man könnte das auch anders lösen, wie es zum Beispiel schon im Mediengesetz für Medieninhaber, für die Onlineforen von Zeitungen gelöst ist. Wenn diese Hinweise auf unzulässige Inhalte bekommen, dann haben sie nur eine ganz kurze Frist zum Löschen. Sie kommen dem Löschauftrag in beinahe allen Fällen nach, dann ist das Problem erledigt. Sonst hat man die Möglichkeit, zu Gericht zu gehen. Auch da gibt es dann kurze Fristen, innerhalb derer darüber entschieden wird, ob das Posting zulässig ist oder nicht. Das könnte man für die Social Media genauso machen. Man könnte jeden Betreiber einer Facebook-Seite in die Pflicht nehmen. Ich denke, das wäre auch gut, damit man jedem seine Verantwortung klarmacht: Wenn man öffentlich auftritt, ist man auch für den Inhalt verantwortlich. So könnte man auch Kinder und Jugendliche schützen.

Warum geht man also den Umweg über Facebook, sodass sich die Plattformen ein­mischen und etwas selbst löschen müssen? – Weil das Ziel ein anderes ist! Es gibt auch ein dahinterstehendes Ziel, und unsere Frau Verfassungsministerin Edtstadler hat es auch relativ klar – gar nicht so sehr zwischen den Zeilen – ausgesprochen. Sie hat schon öfter gemeint, dass es das Ziel ist, die neuen Technologien von Hass und Desinformation freizuhalten, um so die Nutzer zu schützen. Nur so könne es gelingen, europäische Werte wie Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu stärken.

Hass, diese Emotion soll offensichtlich aus dem Netz eliminiert werden. Desinformation: Was ist das? Wer hat die Wahrheit gepachtet? Wer weiß, was Information ist und was Desinformation ist? Es gibt schon viele Gesetze in anderen Ländern, aus denen man ablesen kann, wohin die Reise gehen soll. Das Problem ist: Hass und Desinformation – Hatespeech und Fakenews – sind völlig unbestimmte Begriffe, die im Strafrecht eigent­lich nichts zu suchen haben. Zum Beispiel Diebstahl: Ich stehle einem Dritten eine fremde, bewegliche Sache. Da weiß jeder: Wenn ich das tue, mache ich mich strafbar; klare Sache! Bei Hatespeech oder dem Verbreiten von Desinformation ist es ein großes Problem, wenn so etwas strafbar ist. Ich weiß nicht, ab wann die Schwelle der Straf­barkeit überschritten ist. Das kann man nicht sagen. Da das jetzt schon so weit definiert worden ist, darf man schon sehr vieles nicht mehr sagen, was mit dem Strafrecht nicht das Geringste zu tun hat. Hatespeech ist so quasi zum Codewort für alles politisch Inkorrekte geworden. Fakenews sind eigentlich regierungskritische Informationen, die nicht erwünscht sind und deshalb gelöscht werden. Das ist mehr als unerfreulich, und damit haben wir einen tiefen Eingriff in die Grundrechte. (Beifall bei der FPÖ.)

 


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