Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 96

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auch wirklich zu bekämpfen. Deshalb, Frau Justizministerin, hat Ihre Regierungsvorlage, die wir absolut für richtig halten, unsere volle Unterstützung. Ich möchte auch betonen, dass wir es als ganz besonders positiv hervorstreichen, dass das Begutachtungs­verfahren ernst genommen wurde, dass ExpertInnen gehört wurden und dass einiges davon auch eingearbeitet wurde. So stellen wir uns das offen gesprochen auch vor. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Hoyos-Trauttmansdorff.)

Warum halten wir das auch für richtig? Warum muss man endlich etwas tun? Man braucht sich nur die Zahlen vor Augen zu führen: 2 521 Meldungen bezüglich Hass im Netz sind im vergangenen Beratungsjahr von September 2019 bis August 2020 bei Zara eingelangt. Bei 80 Prozent der gemeldeten Fälle handelt es sich ganz klar um Rassismus, und es sind vorwiegend Frauen und Mädchen, die von Hass im Netz be­troffen sind.

Die gemeldeten Fälle von antimuslimischen Übergriffen nach dem Terrorakt in Wien lagen bereits nach der dritten Woche bei der Zahl 80. Es ist also dringend notwendig und es war dringend notwendig, ein wirklich wirkungsvolles Instrument auf die Beine zu stellen.

Wir sind der Meinung, dass das Mandatsverfahren, das Eilverfahren wirklich ein nieder­schwelliges und richtiges Instrument ist, das unkompliziert und vor allem wirklich betrof­fenenfreundlich ist und vor allem auch für alle gilt.

Gleichzeitig – es ist erwähnt worden, aber ich möchte es trotzdem hervorstreichen – wird mit dem Gesetz auch einiges Neues in Ergänzung zu dem niederschwelligen Eilver­fahren implementiert. Upskirting ist dabei ganz, ganz zentral, denn wenn eine Frau, ein Mädchen nicht fotografiert werden will, ob im Genitalbereich, im Schambereich, die Brust, wo auch immer, dann darf das ganz einfach nicht passieren, und es ist ganz, ganz wichtig, dass das jetzt auch strafrechtlich verfolgt werden kann. Deshalb gibt es auch dafür unsere volle Unterstützung, wobei ich Folgendes anmerken darf: Wir stellen uns ein höheres Strafausmaß vor – und ein Abänderungsantrag dazu ist bereits verteilt worden –, wir wollen zur ursprünglichen Fassung von bis zu einem Jahr zurück. (Beifall bei der SPÖ.)

Positiv ist auch die Ausweitung des Cybermobbingparagrafen. Ganz ehrlich: Aus der Vergangenheit haben wir gelernt, dass es da Adaptierungen benötigt, das heißt, es muss schon ab dem ersten Mal gelten. Wir finden es sehr, sehr gut, dass das jetzt auch Teil des Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetzes ist.

Unverständlich ist ein Paragraf, und ich habe es auch im Ausschuss erwähnt, in dem es um den Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch im Gesetz geht und der wirklich eine Schieflage, was das Machtverhältnis von ArbeitgeberInnen im Vergleich zu den Arbeit­neh­merInnen betrifft, implementiert. Da geht es nämlich darum, dass ein Arbeitge­ber/eine Arbeitgeberin auch gegen die Zustimmung der ArbeitnehmerInnen ein Verfah­ren einleiten kann. Das halten wir für problematisch, und deshalb bringe ich auch einen Abänderungsantrag, der Ihnen allen vorliegt, ein, mit welchem wir ganz dezidiert die Zustimmung der ArbeitnehmerInnen fordern. Wir bitten da dementsprechend auch um Zustimmung.

Im Großen und Ganzen, Frau Ministerin, ist es ein Gesetz, das wir wirklich für wichtig halten – nämlich frauenpolitisch, feministisch, und, ich darf hier auch als Netzpolitikerin reden, netzpolitisch. Die Netzsperren sind aus dem Gesetzestext draußen, das war eine wichtige Sache. Es ist, wie gesagt, ein Gesetz, das im Sinne vieler Tausender Mädchen und Frauen, im Sinne vieler Opfer von Gewalt im Netz ist.

Jetzt aber zum zweiten Teil des Pakets: Frau Ministerin Edtstadler, Ihr Kommunikations­plattformen-Gesetz schafft aus unserer Sicht keine Balance zwischen Hass im Netz und


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