Nicht nur das, darüber hinaus setzen wir auch im Strafrecht relevante Bestimmungen, nämlich dass sie dann, wenn dieses Posting auch strafrechtlich unter üble Nachrede oder Beleidigung fällt – und das wird in dem Fall, den ich Ihnen soeben geschildert habe, wohl der Fall sein –, auch strafrechtlich gegen diesen Poster vorgehen kann. Das ist neu und deswegen erwähne ich es an diesem Punkt. Nicht die Paragrafen 111, 113 oder 115, das sind üble Nachrede, Beleidigung oder der Vorwurf der schon abgetanenen gerichtlich strafbaren Handlung, also diese Straftatbestände, sind neu, sondern dass man ohne Kostenrisiko diese Privatanklage erheben kann. Das ist neu und das ist gut und richtig.
Julia kann zudem als Opfer von Hass im Netz psychosoziale und juristische Prozessbegleitung in Anspruch nehmen. Das bedeutet, sie wird von professionellen Opferschützern zu den Verhandlungsterminen begleitet und im Verfahren unterstützt.
Ein anderes Beispiel: Christina und Anna kommen gerade vom Fußballtraining zurück in die Umkleidekabine, sie gehen duschen, sie ziehen sich um und bemerken dabei, dass sie von einem Spanner heimlich gefilmt werden. Das war bisher nicht gerichtlich strafbar, denn wenn diese Bildaufnahmen nicht verbreitet wurden, dann blieb lediglich der Tatbestand, dass er gefilmt hat. Dadurch, dass es nicht verbreitet wurde, hatte das aber keine Strafrelevanz.
Für Christina und Anna macht es aber einen Unterschied, ob dieser Spanner, der sie gefilmt hat, nunmehr zur Rechenschaft gezogen werden kann, egal ob er das verbreitet oder ob mehrere Personen dieses Video sehen.
Allein das Wissen, dass ohne jemandes Zustimmung Nacktaufnahmen gemacht werden, ist ganz entsetzlich. Wir haben daher den neuen Tatbestand geschaffen und mit einer Strafdrohung von bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe, im Fall der Verbreitung bis zu 12 Monaten, versehen. Das ist ein Strafmaß, das sich gut in das Strafgefüge einordnet, von der Höhe her in die entsprechenden Strafbestimmungen in unserem Strafgesetzbuch einfügt.
Wir verabschieden heute ein Gesetzespaket, das den Opfern schnell und unbürokratisch hilft. Wir stärken das Bewusstsein der Menschen, dass man sich gegen Hass im Netz wehren kann und man nicht einfach hinnehmen muss, was dort in diesem Bereich passiert.
Ich bin stolz darauf, dass wir das heute verabschieden können. Ich danke allen Beteiligten für die Diskussion, für die konstruktive Zusammenarbeit auf dem Weg zu dieser großartigen und wichtigen Novelle. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie der Abg. Kucharowits.)
12.48
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Katharina Kucharowits. – Bitte.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Frau Präsidentin! Frauen Ministerinnen! Werte Kollegen und Kolleginnen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Heute ist Tag 16 von 16 Tagen gegen Gewalt. Jede fünfte Frau ist von Gewalt betroffen, ob körperlich, seelisch, psychisch oder sexuell. Hass im Netz ist Gewalt, und wir haben die Aufgabe, Gewalt, ob im analogen oder im digitalen Leben, ganz klar zu stoppen.
Wir als Sozialdemokratie fordern das schon seit Jahren, nämlich eine umfassende Initiative gegen Gewalt im Netz. Staatssekretärin Duzdar hat damals schon einiges auf den Weg gebracht. Ich halte es für ganz besonders wichtig, heute wirklich einen wichtigen und niederschwelligen Schritt zu setzen, ein Fundament, um Hass im Netz
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