Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 94

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Wahrheit, was Information ist, was Desinformation ist, kann nicht vorgegeben werden, sie ist immer ein Produkt von vielen langen, oft jahrelangen Auseinandersetzungen. Das kann nicht verordnet werden, sondern die Wahrheit ist eine Tochter der Zeit und der Auseinandersetzungen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

12.42


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Michaela Steinacker. – Bitte.


12.42.50

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Minis­terinnen! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! Frau Kollegin Fürst, zuallererst muss ich mich an Sie wenden, denn Ihre zynische Einleitung, die Art, wie Sie über die Wichtigkeit des Themas Hass im Netz gesprochen haben, ist nicht angebracht! (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Amesbauer: Wollen Sie jetzt auch schon entscheiden, was angebracht ist?!) Wir sprechen heute, an einem der großartigsten Tage des Parlamentarismus, über wichtige Maßnahmen, über Maßnahmen, die notwendig und wichtig sind, um dem Phänomen Hass im Netz in einer neuen digitalen Welt zu begegnen. Bitte nehmen Sie diesen Ihren Zynismus zurück! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Meine Vorrednerinnen haben schon einige Eckpunkte dieses Gesetzespakets erläutert. Ich möchte anhand eines Beispiels schildern, was sich mit den heutigen Gesetzes­beschlüssen für Opfer von Hass im Netz ändert, vor allem im Justizteil.

Stellen wir uns vor, ein junges Mädchen, nennen wir sie Julia, postet am Samstag­nachmittag ein Foto von sich beim Kaffeetrinken in der Wiener Innenstadt öffentlich auf Facebook, Instagram, wo auch immer. Wenige Minuten später kommentiert ein User, der Julia hasst – aus welchen Gründen auch immer; vielleicht hat sie vor Kurzem mit ihm Schluss gemacht –, mit wüstesten Beschimpfungen, aber nicht nur das, er kopiert das Bild, er bearbeitet es pornografisch, versieht es mit perfiden Kommentaren und teilt es in seinem Netzwerk. Das verunstaltete Bild verteilt sich wie ein Lauffeuer in den sozialen Netzwerken. Julias Freunde, Studien- und Arbeitskollegen, sie alle sehen dieses Bild und sprechen sie darauf an. Julia ist fassungslos. Sie ist erschüttert, vermutlich zuerst einmal gelähmt und weiß nicht, was sie tun soll.

Was können wir Julia raten? Was kann sie in Zukunft tun, wenn wir heute dieses gute Paket beschließen? – Julia möchte wahrscheinlich hauptsächlich, dass dieses wider­wärtige Posting sofort gelöscht wird. Das kann sie nunmehr bei Gericht – auch online mit ihrer Bürgerkarte und Handysignatur – beantragen. Sie muss nur einen Screenshot des Postings anhängen, und das Gericht wird binnen kurzer Zeit den Poster mit der Löschung beauftragen, gegebenenfalls auch, das ist auch eine Möglichkeit, mit sofortiger Wirkung.

Das ist das neue Hass-im-Netz-Schnellverfahren. – Von meinem Vater habe ich gelernt: Wer schnell hilft, hilft doppelt. Das ist auch für mich immer eine Maxime meines Handelns. Und gerade aufgrund der Schnelligkeit und der großen Reichweite des Inter­nets ist diese sofortige gerichtliche Hilfe unglaublich wichtig – unglaublich wichtig, Frau Kollegin Fürst! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Die Gerichtsgebühren sind mit 107 Euro sehr gering, und wenn das Gericht Julia recht gibt, dann müssen sie vom Hassposter gezahlt werden. Sie kann darüber hinaus gegen­über diesem beleidigenden User, wenn er anonym ist und sich hinter einer Fake-ID versteckt, auch einen Antrag auf Herausgabe der Nutzerdaten stellen. Dann wird die IP-Adresse ausgeforscht oder der Hassposter mit sonstigen Nutzerdaten identifiziert.

 


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