haben ein neues Eilverfahren ermöglicht, welches den Betroffenen, die in ihrer Menschenwürde verletzt wurden, auch die Möglichkeit gibt, sich rasch und kostengünstig zur Wehr zu setzen. Mit einem Onlineformular, das an ein Bezirksgericht geschickt werden soll, kann man beantragen, dass die Aussage, dieses Posting rasch gelöscht und somit nicht mehr im Internet verbreitet wird.
Zweitens: Wenn die Schwelle des Strafrechts erreicht wird: Wir haben auch dort einige Verbesserungen vorgenommen, um sich tatsächlich den heutigen Problemen der Kommunikation im 21. Jahrhundert zu stellen. Wir haben im Strafrecht im Bereich des Cybermobbings nachgeschärft. Bislang war der Straftatbestand des Cybermobbings nur dann erfüllt, wenn es sich um einen Wiederholungsfall handelte. In Zukunft wird es möglich sein, dass auch bei einem einmaligen Vergehen dieses als Cybermobbing strafbar sein wird.
Ebenfalls haben wir beim Tatbestand der Verhetzung nachgeschärft. Bislang war es so, dass man nach dem Tatbestand Verhetzung nur dann bestraft wurde, wenn sich die Beleidigung auf eine gesamte Gruppe bezogen hat. Jetzt ist es auch möglich, bestraft zu werden, wenn die Beleidigung gegen eine Person ausgesprochen wird, und das nur deswegen, weil sie zu einer bestimmten Gruppe gehört.
Das Upskirtingverbot wurde auch schon erwähnt. Es ist leider ein Phänomen, das sich gesellschaftlich immer stärker verbreitet, gerade in der jugendlichen Szene, wo man einfach unbemerkt unter den Rock fotografiert, im Schambereich fotografiert. Das haben wir jetzt auch unter Strafe gestellt.
Ein besonders wichtiger Punkt, den ich hier auch noch einmal herausstreichen möchte, ist der Opferschutz. Es war mir persönlich besonders wichtig, dass der Opferschutz weiter ausgebaut wird und dass er auf die Gewalt- und Hassdelikte im Internet ausgeweitet wird – das auch deswegen, weil viele Frauen und viele junge Frauen enorm darunter leiden, wenn sie im Internet beschimpft werden. Viele trauen sich nicht, in die Schule zu gehen, weil sie diesem Hass und dieser Hetze ausgesetzt wurden. Daher ist es wichtig, ihnen dieses Werkzeug in die Hand zu geben, damit sie sich wirklich mutig gegen Beleidigungen und gegen diese Hetze und diesen Hass wehren können. Daher haben wir den Opferschutz ausgeweitet und die psychosoziale und juristische Prozessbegleitung für typische Hass-im-Netz-Delikte ermöglicht. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Ich möchte betonen, dass es uns auch sehr wichtig war, bei der Arbeit an diesem Gesetz viele Expertinnen und Experten zu hören, NGOs zu Wort kommen zu lassen, aber auch Betroffene zu Wort kommen zu lassen. Es war uns im Justizministerium wichtig, alle Möglichkeiten auszuloten, die notwendig sind, um sich effizient, rasch und kostengünstig gegen dieses widerliche Phänomen wehren zu können.
Ich möchte mich an dieser Stelle auch bei allen Expertinnen und Experten bedanken, die dazu beigetragen haben, dass dieses Gesetzespaket mit dieser breiten Mehrheit heute auch beschlossen werden kann. Im Begutachtungsverfahren kamen dankenswerterweise zahlreiche Stellungnahmen. Wir haben ungefähr 140 Stellungnahmen erhalten, die das Projekt ausdrücklich gelobt, aber auch zahlreiche Verbesserungen vorgeschlagen haben. Ich möchte mich auf diesem Weg bei den Beamtinnen und Beamten in der Zivilrechtssektion, aber auch in der Strafrechtssektion bedanken, weil sie wirklich Tag und Nacht gearbeitet und trotz der Coronakrise und all dieser Erfordernisse, die die Coronakrise mit sich gebracht hat, dieses umfassende Paket umgearbeitet haben und es jetzt auf den Weg bringen, sodass es wirklich am 1. Jänner in Kraft treten kann. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Meine Damen und Herren, mit diesem Paket schützen wir Menschen, die sich im Internet bewegen. Wir schützen sie vor Angriffen, wir schützen sie vor Übergriffen, und gleichzeitig
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