Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 102

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schützen wir unsere Meinungsfreiheit, denn keiner soll dem Hass ausgesetzt werden, nur weil er sich traut, im Internet seine Meinung zu sagen. Wir machen das Internet ein Stück mehr zu dem Ort, der es eigentlich sein sollte: frei, offen, für jede und für jeden zugänglich. Genauso wie in der echten Welt gilt auch im Internet: Es ist kein rechtsfreier Raum und auch dort muss die Rechtsstaatlichkeit gewährleistet sein.

In diesem Sinne freue ich mich, dass wir im Justizausschuss eine sehr intensive Dis­kussion dazu geführt haben, und ich freue mich, dass das Gesetzespaket im Justizaus­schuss eine breite Zustimmung erfahren hat. Das spricht, finde ich, auch für die hohe Qualität der Arbeit der Legistinnen und Legisten im Justizministerium, denen ich aus­drücklich noch einmal für diesen Entwurf danken möchte. – Ich hoffe sehr, dass Sie dem Gesetzespaket zustimmen, und freue mich, wenn das am heutigen Tag der Men­schenrechte passiert. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie der Abg. Herr.)

13.10


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Harald Stefan. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


13.10.37

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen auf der Regierungsbank! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Kollegin Steinacker hat heute schon ein bisschen gezeigt, wohin die Reise geht, indem sie festgestellt hat, dass der Redebeitrag von Frau Kollegin Fürst aus unseren Reihen unangebracht ist. Ja, vielleicht ist es eben das, worum es hier ein bisschen geht.

Ich möchte für die FPÖ und für Frau Kollegin Fürst schon klarstellen, dass es uns ein großes Anliegen ist, dass Menschen vor Beleidigung, Herabwürdigung, Mobbing, Dro­hungen, Gewaltaufrufen und so weiter geschützt werden, und zwar ganz besonders im Internet und ganz besonders jene Personen, die am schwächsten in der Gesellschaft sind, also Minderjährige und unterstützungsbedürftige Erwachsene. Für die gilt das, das ist uns ein großes Anliegen. Es ist uns auch ein besonderes Anliegen, dass es schnell geht, dass diese Menschen im Internet geschützt werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Gleichzeitig muss es ein rechtsstaatliches Vorgehen und eine möglichst geringe Ein­schränkung der Meinungsäußerungsfreiheit geben. Das sind unsere Grundsätze, mit denen wir an das Thema herangehen. Was die Regierung aber unter dem reißerischen Titel Hass im Netz vorlegt, geht in eine ganz andere Richtung. Das beginnt schon bei der Diktion. Das Wort Hass beschreibt ein Gefühl, und ein Gefühl ist insofern nicht Teil einer Rechtsordnung, da diese nicht definiert, was damit gemeint ist. Auch Liebe kommt im Gesetz nicht vor, auch im Eherecht kommt Liebe nicht vor. Sie ist keine Vor­aus­setzung für eine Ehe. Ebenso wenig ist Hass ein juristischer Begriff. Das ist nun einmal so. Es handelt sich um ein Gefühl. Es ist daher höchst problematisch, auf diesem Begriff ein derartiges Gesetzespaket aufzubauen.

Wenn wir uns nur das Zitat der Frau Justizministerin in Erinnerung rufen, das sie am Anfang dieser Diskussion erwähnt hat und das mir gut gefallen hat: „Wenn wir ehrlich sind, hat jeder auch ein gewisses Gespür dafür, ob eine Grenze überschritten wird oder nicht.“ – Genauso ist es. Es gibt dafür ein Gespür. Somit stellt sich eben die Frage: Ist es Hass oder reden wir von wirklichen Delikten? – Dann ist es etwas anderes.

Ein ähnliches Problem haben wir mit dem Begriff der Fakenews, also mit Falsch­mel­dungen. Es ist so heikel, diesen Begriff so hervorzuholen. Wer bestimmt, was Fakenews sind? Wer bestimmt das? Haben wir eine moderne Inquisition, die das festlegt? Schauen wir zurück ins Mittelalter oder in die frühe Neuzeit, als bestimmt wurde, wer die Wahrheit sagt? Wer nicht die Wahrheit sagte, wurde möglicherweise sogar exekutiert. Ist es das, ganz überspitzt formuliert? Wer bestimmt das?

 


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