Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 103

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Wir wissen genau, wobei es sich um Fakenews handelt. Soll doch jemand sagen: Die Erde ist eine Scheibe!, auch wenn es wissenschaftlich widerlegt ist. Das tut uns doch nicht weh. Es gibt genug Menschen, die das vielleicht glauben oder es zumindest pro­pagieren. Die Schöpfungsgeschichte aus der Bibel, also wie die Erde entstanden ist, ist zum Beispiel insofern Fakenews, als dass sie wissenschaftlich widerlegt ist. (Zwi­schenruf des Abg. Drozda. – Heiterkeit des Abg. Scherak.) Trotzdem würden wir niemals auf die Idee kommen, sie zu verbieten und da vielleicht das Strafrecht anzu­setzen. Letztendlich kommen wir aber dorthin, wenn wir diese Begriffe so verwenden. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Scherak.)

Damit ich auch etwas Positives sage: Natürlich umfasst dieses Paket auch positive Punkte. Frau Kollegin Fürst hat es zum Teil auch schon angesprochen. Wir sind für das Verbot unbefugter Bildaufnahmen. Das war auch eine Initiative, die wir mitgetragen haben. Wir sind für die Ausweitung der Maßnahmen gegen Cybermobbing. Wir sind froh, dass es eine Gebührenbefreiung bei Privatanklagen gibt, und auch der Opferschutz und die Prozessbegleitung gehören im Sinne meiner Aussagen zu Beginn meiner Rede zu jenen Themen, die wir unterstützen.

Erstaunlich ist allerdings der Zeitpunkt, zu dem dieses Gesetz vorgelegt wird. Wenn genau in diesen Tagen auf europäischer Ebene über dieses Thema unter dem Stichwort Digital Services Act debattiert wird und wir bereits vorweg Kritik dafür bekommen haben, dass wir das heute vorlegen, dann finde ich das wirklich erstaunlich, und zwar nicht weil es sich um einen Alleingang handelt – für einen solchen hätten wir als FPÖ durchaus Sympathie –, sondern weil das Paket genau von ÖVP und Grünen vorgelegt wird, die ja immer sagen: Es ist wichtig, dass wir europäisch vorgehen!

Denken wir zum Beispiel nur an die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei! Wie oft haben wir verlangt, dass wir diese endlich einstellen? Das große Argument lautete immer: Nein, das kann man nicht allein machen, kein Alleingang, da müssen wir gemeinsam vor­gehen! Man muss seine eigenen Argumente schon ernst nehmen, wenn man da so vorgeht. Dass man dieses Paket unbedingt heute vorlegen muss, zeigt, dass da irgendetwas im Busch ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Jetzt zu den konkreten Punkten des Kommunikationsplattformen-Gesetzes, eines Kern­stücks dieses gesamten Pakets: Wenn ein Nutzer ein Posting, das er für strafrechtlich bedenklich hält, sieht, meldet er dieses – so weit, so gut. Jetzt muss der Plattform­be­treiber dieses aber innerhalb fixer Fristen löschen – wenn es offensichtlich rechts­widrig ist, innerhalb von 24 Stunden, wenn es fraglich ist, innerhalb von sieben Tagen. Wer bestimmt nun, was offensichtlich und was vielleicht fraglich ist? Wer bestimmt überhaupt, dass etwas rechtswidrig ist? – Irgendein Mitarbeiter eines privaten Unternehmens be­stimmt das. Das ist kein rechtsstaatliches Vorgehen. Das ist ein Auslagern der Zensur an einen privaten Unternehmer. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Drozda.)

Welche Interessen hat der private Unternehmer? – Der private Unternehmer verfolgt ein Geschäftsmodell. Er will Gewinn machen. Ihm geht es nicht darum, den Rechtsstaat oder die Meinungsfreiheit zu fördern – keineswegs. Er will Gewinn machen. Wenn er Schwierigkeiten bekommt, wird er entsprechend handeln. Genau das ist der Punkt. Ich kann so gezielt Meldungen organisieren, ich kann mich gezielt – dafür muss ich mich nur mit anderen zusammenschließen – immer wieder über eine bestimmte Person beschwe­ren. Das führt zu einem Verfahren. Bei fünf Beschwerden innerhalb eines Monats – das geht relativ schnell – wird ein Verfahren eingeleitet, was wiederum dazu führen kann, dass dieses Unternehmen hohe Strafen bekommt.

Was wird im Zweifelsfall also passieren? – Das Unternehmen wird Postings schon im Vorfeld löschen. Genau das ist der Punkt. Ich kann somit also gezielt Menschen aus


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